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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Golfdriver am 19. März 2006, 16:57:06

Titel: Unterhaltssicherung Wohnung, Vertragssparen
Beitrag von: Golfdriver am 19. März 2006, 16:57:06
Voraussichtlich ab Oktober 2006 bin ich als FWD21-Leistender bei der Bundeswehr beginnen

Es steht fest, dass ich demnächst zu Hause ausziehen werde. Allerdings kann es auch noch bis August/September dauern, je nachdem wie die Lage an für mich finanzierbaren Wohnungen aussieht.

Wenn man 6 Monate vor Beginn des WD eine Wohnung hat, dann übernimmt die UhsB ja 100% der Wohnungskosten.
Wie viel Prozent werden denn übernommen, wenn ich erst im August oder im September umziehe... 70%!?

Wie kann ich denn der UhsB den dringenden Bedarf an eigenem Wohnraum "nahebringen"?
Zu Hause 3 Geschwister, nur ein Zimmer, wenig Privatsphäre, Eltern drängen einen 150 € zu blechen (bisher kam ich immer noch drum herum ;-), mit 20 Jahren will man sein eigenes Leben in der eigenen Wohnung führen.
Reicht das für dringenden Bedarf und für die Kostenübernahme von 100%?  ::)

Dann habe ich bei meiner Sparkasse vor 2 Jahren mit Vertragssparen begonnen. Jeden Monat 25 Euronen; als Altersvorsorge will, muss ich das Geld aber nicht verwenden.
Ich kann auch für einen beliebig langen Zeitraum die Zahlungen aussetzen, dann habe ich allerdings nur noch das tatsächlich eingezahlte Geld und nicht mehr den Prämienbonus.
Werden diese 25€/Monat in diesem Fall auch von der UhsB übernommen?

Wäre euch für persönliches Wissen, persönliche Erfahrungen sehr dankbar, da der entsprechende Abschnitt auf der BW-Homepage nicht sehr ausführlich ist.
Titel: Re:Unterhaltssicherung Wohnung, Vertragssparen
Beitrag von: Huey am 19. März 2006, 17:26:10
Vermögensbildung wird i.d.R. nicht übernommen, sondern ist dein Privatvergnügen.

Wo kämen wir denn hin, wenn jeder W10er sich einen schönen Sparvertrag anlegen könnte, den die Bw dann bezahlen müsste..


Für die anderen Fragen wendest du dich besser direkt an das Amt für Unterhaltssicherung, zu finden in deiner Stadtverwaltung vor Ort.

Aus jetziger Sicht bekommst du m.M.n. keinen Pfennig, da du derzeit noch keine Voraussetzungen erfüllst und deine Eltern dir gegenüber noch unterhaltspflichtig sind.
Titel: Re:Unterhaltssicherung Wohnung, Vertragssparen
Beitrag von: Metatron79 am 19. März 2006, 23:03:25
Es kann doch nicht angehen das die Bw deine persönlichen Lebensumstände finanziert bzw. dafür geradestehen soll, damit du deine jetzigen Situation verbessern kannst!  ???
Das ist alles deine Sache. Der Bund macht schon einiges aber sich daran dann gesundstoßen? Ich denke nicht.
Das riecht für mich stark nach "Ich geh zum Bund, mal sehen was der mir alles bezahlt und wo ich Kohle rausschlagen kann".
Und da rollen sich mir die Fußnägel hoch!  :o


M
Titel: Re:Unterhaltssicherung Wohnung, Vertragssparen
Beitrag von: Balder2810 am 19. März 2006, 23:35:17
Also wenn die Wohnung nicht schon mindestens 6 Monate vor Dienstbeginn besteht dann wird es schwer das der Bund überhaupt etwas finanziert.
Titel: Re:Unterhaltssicherung Wohnung, Vertragssparen
Beitrag von: schlammtreiber am 20. März 2006, 08:00:44
Mit solchen Fragen wendet man sich am besten an die Unterhaltsicherungsbehörde, der Wissensstand in Foren wie diesen ist leider nicht ausreichend um danach Entscheidungen dieser finanziellen Tragweite zu treffen, sorry.

Daher mal dicht.