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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: D_s am 24. Januar 2017, 08:06:37

Titel: Ansprüche Fragen
Beitrag von: D_s am 24. Januar 2017, 08:06:37
Hallo zusammen,
ich wurde vor kurzem versetzt und war davor ein Jahr lang an einem anderen Standort.
Dez 2015 bin ich zum Bund, habe bis April bei meinen Eltern gewohnt (ca 90km weit weg) und habe unter der Woche immer in der Kaserne geschlafen.
April bin ich dann 200km in eine andere Stadt gezogen, also vom Standort weg und habe mich dann im Jan d. J. auch dorthin versetzen lassen.

Nun meine Frage, gibt es irgendwelche finanzielle Ansprüche die ich geltend machen kann in dieser Zeit?
Dienstantrittsreise ist das einzige was ich weiß ... und sagen tut das auch keiner jemanden, deswegen hoffe ich, dass man hier ggf Antworten bekommt
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Beitrag von: Tommie am 24. Januar 2017, 08:08:43
Haben Sie sich Ihre Wohnung nach Ihrem Umzug denn anerkennen lassen? Wenn ja, steht Ihnen eventuell Trennungsgeld zu! Haben Sie das versäumt, lassen Sie sich die Wohnung eben jetzt anerkennen und erhalten Trennungsgeld ab der nächsten Versetzung bzw. Personalmaßnahme!
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Beitrag von: KlausP am 24. Januar 2017, 08:14:01
Wieso fragt man das nicht vorher in seiner Einheit, z.B. beim Spieß, beim Perser oder bei erfahrenen Kameraden?
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Beitrag von: Tommie am 24. Januar 2017, 08:21:18
Weil es einen erst dann interessiert, wenn man irgendwo irgendwelche Latrinenparolen aufgeschnappt hat, und sich die Welt dann sofort um einen als Mittelpunkt drehen muss und alles getan werden muss, um diejenigen, denen das die ganze Zeit so was von am ... vorbei gegangen ist, schadlos zu stellen!
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Beitrag von: D_s am 24. Januar 2017, 08:24:06
Also TG sollte ich nicht empfangen wenn ich von Stammeinheit A weiter wegziehe, wurde mir zumindest so gesagt
Und da ich noch bei meinen Eltern gewohnt hatte, gabs sowieso kein TG

Und in meiner neuen Einheit gibt's leider auch kein TG, weil unter 30km

Nach dem Umzug wurde natürlich alles dem Perser vorgelegt (Mietvertrag, etc.), aber das Formular zur Anerkennung sehe ich heute zum ersten Mal in der neuen Einheit, dachte eben, dass sich darum gekümmert wurde
Titel: Antw:Ansprüche Fragen
Beitrag von: Tommie am 24. Januar 2017, 08:30:31
Fakt ist, dass Sie ohne anerkannte Wohnung gar keinen TG-Anspruch haben! Also, lassen Sie Ihre Wohnung anerkennen und wenn Sie irgendwann wieder einmal versetzt werden sollten, sind Sie TG-berechtigt!
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Beitrag von: D_s am 24. Januar 2017, 08:37:08
Das habe ich auch soweit verstanden.
Mir gings nur um die Ansprüche, die man ggf aus meiner alten Einheit rückwirkend eben geltend machen könnte.

Meine aktuelle Wohnung ist anerkannt - jedoch bin ich damals vom Standort weiter weg als näher gezogen und da wollte ich fragen, ob man von da eben etwas machen kann. Dass wenn ich jetzt versetzt werde und TG ggf bekomme ist mir nun klar
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Beitrag von: Tommie am 24. Januar 2017, 08:39:09
Zitat von: D_s am 24. Januar 2017, 08:37:08Mir gings nur um die Ansprüche, die man ggf aus meiner alten Einheit rückwirkend eben geltend machen könnte.

nein, so wie es aktuell steht, haben Sie keinerlei "alte" Ansprüche! Sie haben vorher bei Ihren Eltern gewohnt ...
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Beitrag von: D_s am 24. Januar 2017, 08:44:08
Bin dann jedoch nach einigen Monaten umgezogen und nach ca. einem halben Jahr habe ich mich auf Grund dessen versetzen lassen
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Beitrag von: Tommie am 24. Januar 2017, 08:55:50
Was haben Sie sich denn vorgestellt? Was wollen Sie denn haben? Sie eiern hier die ganze Zeit herum, sagen Sie doch mal, was Sie wollen!
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Beitrag von: KlausP am 24. Januar 2017, 09:13:47
Zitat von: D_s am 24. Januar 2017, 08:44:08
Bin dann jedoch nach einigen Monaten umgezogen und nach ca. einem halben Jahr habe ich mich auf Grund dessen versetzen lassen

Ja, und da das Alles auf eigenen Wunsch und nicht aus dienstlicher Veranlassung passiert ist, werden Sie wohl auch weder eine Umzugskostenvergütung noch Trennungsgeld oder sonstwas bekommen - und rückwirkend schon gar nicht.
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Beitrag von: wolverine am 24. Januar 2017, 12:00:00
Ich sehe gar keinen anspruchsbegründendem Tatbestand, den man überhaupt geltend machen könnte; ganz egal ob zeitgerecht oder rückwirkend.
Sie hatten doch vorher nichts, was es auszugleichen gäbe, oder? Was schwebte Ihnen denn überhaupt vor?
Darum braucht man sich meiner Meinung nach um die Rückwirkung gar nicht kümmern.
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Beitrag von: Papierberg am 24. Januar 2017, 16:52:14
Ohne Führen eines eigenen Haushaltes auch keine trennungsbedingten Mehraufwendungen aus dienstlichem Anlass.
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Beitrag von: MATAutor am 24. Januar 2017, 17:04:01
Für junge Soldaten ist es schwer dies vorher zu erfahren, da es viele Einheiten gibt die dies nicht kunt tun. Selber häufig erlebt, das man erst im nachhinein erfähr, wie der Werdegang ist mit dem TG.
Dann ist es meist aber schon zu spät, leider ist es in der Truppe immernoch so, das vieles nur mit nachfragen erfahren wird.
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Beitrag von: MiraC am 24. Januar 2017, 18:01:46
Also es gibt meines Wissens nach immer noch einen Unterricht beim Refü.
Wenn man da natürlich lieber am Handy rumspielt, dann bekommt man auch nix mit.

Ich habe selber Kameraden erlebt die Stein und Bein darauf geschworen haben, das Unterricht nicht stattgefunden hat. Komischerweise haben ganz viele andere Leute den Unterricht aber doch mitbekommen.
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Beitrag von: wolverine am 24. Januar 2017, 18:19:03
Zitat von: MATAutor am 24. Januar 2017, 17:04:01
Für junge Soldaten ist es schwer dies vorher zu erfahren, da es viele Einheiten gibt die dies nicht kunt tun. Selber häufig erlebt, das man erst im nachhinein erfähr, wie der Werdegang ist mit dem TG.
Dann ist es meist aber schon zu spät, leider ist es in der Truppe immernoch so, das vieles nur mit nachfragen erfahren wird.
Das mag alles sein aber im hier geschilderten Fall trifft das nicht zu. Zuerst bei den Eltern gewohnt und dann eine Wohnung im Nirgendwo genommen, die mit dem Dienst beim Bund nichts zu tun hatte, begründet keine Ansprüche. Nur so hätte man ihn belehren können, wenn er denn irgendwen gefragt hätte. Ich sehe da bisher kein Versäumnis, egal von wem.
Titel: Antw:Ansprüche Fragen
Beitrag von: KlausP am 24. Januar 2017, 18:26:07
Zitat von: wolverine am 24. Januar 2017, 18:19:03
Zitat von: MATAutor am 24. Januar 2017, 17:04:01
Für junge Soldaten ist es schwer dies vorher zu erfahren, da es viele Einheiten gibt die dies nicht kunt tun. Selber häufig erlebt, das man erst im nachhinein erfähr, wie der Werdegang ist mit dem TG.
Dann ist es meist aber schon zu spät, leider ist es in der Truppe immernoch so, das vieles nur mit nachfragen erfahren wird.
Das mag alles sein aber im hier geschilderten Fall trifft das nicht zu. Zuerst bei den Eltern gewohnt und dann eine Wohnung im Nirgendwo genommen, die mit dem Dienst beim Bund nichts zu tun hatte, begründet keine Ansprüche. Nur so hätte man ihn belehren können, wenn er denn irgendwen gefragt hätte. Ich sehe da bisher kein Versäumnis, egal von wem.

So sehe ich das auch, und die anschließende Versetzung geschah vermutlich auch auf eigenen Wunsch wegen "Heimatnähe".