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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Hunter3 am 19. März 2006, 17:06:01

Titel: schnell ich hilfe habe nur noch 2 wochen
Beitrag von: Hunter3 am 19. März 2006, 17:06:01
Also war bei der musterung wurde T1 gemustert und mus am 3.4.06
in augustdorf 4./Panzergrenadierbatalion212 um 14 00 uhr sein
ist ja kein proplem aber ich habe 2 zetteldie ich nicht zu ortnen kann
es steht drauf                       Meldung

                                    gemäß§ 204 sozialgesetzbuch (SGB)V
                                                über beginn
                                     der teilnahme am Grundwehrdinst

was muss ich damit machen und wer bekommt ihn bitte Hilft mir
Titel: Re:schnell ich hilfe habe nur noch 2 wochen
Beitrag von: bart am 19. März 2006, 17:11:55
nimm einfach alles mit was du bekommen hast und hefte alles in eine mappe ab.

die kannste dann ins privatfach einsperren.
Titel: Re:schnell ich hilfe habe nur noch 2 wochen
Beitrag von: Hunter3 am 19. März 2006, 17:19:00
ja aber was wenn ich es bei meiner krankenkasse abgeben muss  ???
Titel: Re:schnell ich hilfe habe nur noch 2 wochen
Beitrag von: Kobold am 19. März 2006, 18:15:32
Ruf doch einfach bei Deiner Krankenkasse an und frage die.  ::)
Titel: Re:schnell ich hilfe habe nur noch 2 wochen
Beitrag von: peppie am 19. März 2006, 18:22:17
Ich hab den Einberungungsbescheid und das schreiben für die Unterhaltssicherungsbehörde kopiert und meiner Krankenkasse geschickt. Entweder RV (Rentenversicherung) oder PV (Pflegeversicherung) übernimmt meine Kasse während meines W23 und das andere vom beiden muss ich selber zahlen, wenn ich die Frau von der Krankenkasse richtig verstanden habe.

Ich hab mal den Paragraphen nachgeschlagen und folgendes gefunden:
ZitatSGB V § 204 Meldepflichten bei Einberufung zum Wehrdienst oder Zivildienst

(1) Bei Einberufung zu einem Wehrdienst hat bei versicherungspflichtig Beschäftigten der Arbeitgeber und bei Arbeitslosen die Agentur für Arbeit den Beginn des Wehrdienstes sowie das Ende des Grundwehrdienstes und einer Wehrübung oder einer Dienstleistung oder Übung nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes der zuständigen Krankenkasse unverzüglich zu melden. Das Ende eines Wehrdienstes nach § 4 Abs. 1 Nr. 6 des Wehrpflichtgesetzes hat das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle zu melden. Sonstige Versicherte haben die Meldungen nach Satz 1 selbst zu erstatten.

(2) Absatz 1 gilt für den Zivildienst entsprechend. An die Stelle des Bundesministeriums der Verteidigung tritt das Bundesamt für den Zivildienst.
Quelle: http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbv/204.html

Falls du Hartz4 empfängst, musst du es unverzüglich der zuständigen ARGE melden und falls du ALG 1 beziehst musst du es der zuständigen BA (Bundesagentur für Arbeit) melden.
Titel: Re:schnell ich hilfe habe nur noch 2 wochen
Beitrag von: Hunter3 am 19. März 2006, 18:49:07
ich bedanke mich  ;D
Titel: Re:schnell ich hilfe habe nur noch 2 wochen
Beitrag von: Timid am 19. März 2006, 18:49:58
Zitat von: Hunter3 am 19. März 2006, 17:06:01was muss ich damit machen und wer bekommt ihn bitte Hilft mir

Was bitte ist so schwer daran? Ausfüllen, der Krankenkasse schicken, glücklich sein! Das Formblatt für den Beginn des Wehrdienstes am Anfang des Wehrdienstes (oder kurz davor), das für das Ende des Wehrdienstes analog dazu kurz vor oder unmittelbar nach Dienstzeitende.

Darüber hinaus möchte ich auch nochmal an die Regeln dieses Forums erinnern, die wir nicht zum Spass aufgestellt haben:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?board=1;action=display;threadid=1588