Hallo
Vielleicht ist jemand hier, der mir die Frage beantworten kann oder einen ähnlichen Fall kennt.
Die Dienstzeit wird ja nach Ausscheiden für die Rente nachversichert.
Was passiert aber, wenn der Soldat innerhalb der 5 Jahre verstirbt oder fällt ?
Eine Witwen- oder Waisenrente wird nicht zugestimmt. Was passiert aber mit den nachversicherten
Beiträgen ? Im Regelfall wird diese ja ausgezahlt.
Ist dem so??
Gruß
Thomas
Innerhalb welcher 5 Jahre? Welche Witwe und Waisen?
Die ersten 60 Monate nennt man Wartezeit
Danach beginnt deine Rente zu laufen. Vereinfacht ausgedrückt
In den ersten 5 Jahren kann man sich die Beiträge auszahlen lassen
Dh eine Witwen oder Waisenrente kommt erst nach dem 61. Monat in Betracht
Solche speziellen Fragen sollte man dort stellen, wo die Fachleute sitzen... in diesem Fall:
Deutsche Rentenversicherung
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Schon lange getan.
Da sich aber die DRV Westfalen, nicht Bund, und das bundverwaltungsamt
Die Bälle hin und her werfen, stellte ich hier die Frage
Im übrigen heißt dies. Wenn es keine Auszahlung geben sollte,
Dass alle im Einsatz oder bei einem Unfall verstorbenen, keine Witwen und Waisenrente hinterlassen. Wird nicht einmal der Beitrag nachversichert und ausgezahlt, existiert nicht ein Hauch der Absicherung
Geht es um eine allgemeine Frage oder bist du konkret betroffen?
Sterben Soldaten während des Dienstes regelt die Versorgung das Soldatenversorgungsgesetz und nicht die Rentenversicherung. Stirbt ein ehemaliger Soldat nach seiner Entlassung besteht gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung ein Anspruch auf Waisen- oder Witwenrente.
Deshalb meine Frage.
Stirbt oder fällt ein Soldat, ist dieser noch nicht nachgereicht - warum auch?
Damit entstehen also erst gar keine (zusätzlichen) Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung.
Zitat von: Waimea0022 am 26. Januar 2017, 18:19:45
Im übrigen heißt dies. Wenn es keine Auszahlung geben sollte,
Dass alle im Einsatz oder bei einem Unfall verstorbenen, keine Witwen und Waisenrente hinterlassen. Wird nicht einmal der Beitrag nachversichert und ausgezahlt, existiert nicht ein Hauch der Absicherung
Ich verstehe immer noch nicht Ihre Fragestellung, bzw kann Ihre Feststellung nicht teilen, wenn es darum geht, dass ein Kamerad im Einsatz fällt.
Aus einer InfoBroschüre des BMVg zum Thema Einsatzversorgung, für den Personenkreis der SaZ:
"4. Hinterbliebenenversorgung
Falls die Soldatin/der Soldat bei dem (Einsatz)Unfall verstirbt, kommen folgende Leistungen für die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen in Betracht:
Die Witwe/der Witwer oder die hinterbliebene Lebenspartnerin/der hinter-bliebene Lebenspartner* und die Waisen
erhalten als Einsatzversorgung eine laufende erhöhte Unfallhinterbliebenenversorgung in der Höhe, wie sie auch den entsprechenden Hinterbliebenen von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten zusteht (Buchstabe D Nr. 3).
Sind entsprechende Hinterbliebene nicht vorhanden, wird den Eltern ggf. Übergangsbeihilfe (Nr. 1) gezahlt."
Und dann Buchstabe D Nr. 3:
"3. Hinterbliebenenversorgung
Ist die Soldatin/der Soldat infolge des Einsatzunfalls verstorben, erhalten die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen ,,qualifizierte" Unfallhinterbliebenenversorgung.
Die Hinterbliebenenversorgung beträgt
für die Witwe/den Witwer oder die hinterbliebene Lebenspartnerin/ den hinterbliebenen Lebenspartner*:
60 Prozent des erhöhten Unfallruhegehalts,
für jede Waise:
30 Prozent des erhöhten Unfallruhegehalts. Insgesamt wird jedoch höchstens ein Betrag in Höhe der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der übernächsten als der von der/ dem Verstorbenen erreichten Besoldungsgruppe gezahlt.
Verstirbt eine Soldatin im Ruhestand/ein Soldat im Ruhestand mit Anspruch auf Einsatzversorgung und ist der Tod nicht Folge des Einsatzunfalls, berechnet sich die Hinterbliebenenversorgung gleichwohl unter Zugrundelegung der erhöhten Unfallversorgung. Allerdings erhalten die Hinterbliebenen dann nur den jeweiligen Anteilsatz des erhöhten Ruhegehalts wie bei ,,Normalversorgung" (Witwe/Witwer oder hinterbliebene Lebenspartnerin/hinterbliebener Lebenspartner* 55 Prozent, Halbwaise 12 Prozent, Vollwaise 20 Prozent; insgesamt höchstens das erhöhte Unfallruhegehalt der/des Verstorbenen).
Daneben wird ein Sterbegeld in Höhe des Zweifachen der Dienstbezüge bzw. des Ruhegehalts der/des Verstorbenen jeweils einschließlich etwaiger Unterschiedsbeträge des Familienzuschlags für Kinder gezahlt. Maßgeblich für die Zahlung des Sterbegeldes ist folgende Anspruchsreihenfolge:
Witwe/Witwer oder hinterbliebene Lebenspartnerin/hinterbliebener Lebenspartner* und Abkömmlinge (Kinder, Enkel usw.),
Verwandte der aufsteigenden Linie, Geschwister, Geschwisterkinder sowie Stiefkinder, wenn sie mit der/dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft lebten oder die/der Verstorbene ganz oder überwiegend ihre Ernährerin/ihr Ernährer war,
sonstige Personen, die die Kosten der letzten Krankheit oder der Bestattung getragen haben, bis zur Höhe ihrer Aufwendungen."
Vielleicht drücke ich mich falsch aus.
Das Versorgungsgesetz hat nichts damit zu tun.
Eine Versorgungsleistung hat es damals gegeben.
Hier geht es rein um die RENTE.
Waisenrenten Witwenrente erhält man nur, wenn der Verstorbene Soldat in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat !! Dh. Wenn er so jung war, dass er die 5 Jahre Wartezeit nicht einhalten konnte, also nicht 5 Jahre eingezahlt hat.
Beispiel: ein 18 jähriger geht zum Bund. 4 Jahre Zeitsoldat. Verstirbt nach 3 Jahren und 11 Monaten. Somit erfüllt er die 5 Jahre Wartezeit nicht. 5 Jahre braucht man aber um Anspruch auf eine Rente zu erhalten!!
Als Zeitsoldat gilt man als Beamter auf Zeit ..im sind sind keine rentenbeiträge enthalten. Dh. Die Zeiten werden nachversichert, nach Austritt und dem Rentenkonto zugeführt.
Die drv wehrbereichsverwaltung argumentiert wie folgt: selbständige Einzahlungen hat es nicht gegeben. Also auch keine Auszahlung der eingezahlten Beiträge. In meinem Beispiel 3 Jahre 11 Monate. Dh selbst die eigentlich nachversicherten Beiträge würden nicht ausgezahlt werden !!! Auch wenn der Soldat die Leistung erbracht hat. Er hat quasi umsonst gearbeitet.
Ein normaler Arbeiter Angestellter erhält die eingezahlten Beiträge...
Es hängt also an der Nachversicherung. Der Soldat wird nicht gleich gestellt. Die Hinterbliebenen erhalten Nichts aus der Rente
Du verstehst es nicht.
ZitatEin normaler Arbeiter Angestellter erhält die eingezahlten Beiträge...
Ein Rentenzahler ist ein Rentenzahler (im Gegensatz zum SaZ / BS).
ZitatEs hängt also an der Nachversicherung. Der Soldat wird nicht gleich gestellt
Verstirbt ein Soldat im Dienst (vor dem Ausscheiden), wird er NICHT nachversichert (warum auch, er wird nie Rente erhalten).
Es erscheint mir, Du willst neben den Versorgungsleistungen nun auch noch nicht eingezahlte Rentenbeträge erstattet bekommen.
Dafür gibt es nicht nur keine (gesetzliche) Grundlage, sondern es ist höchst unmoralisch, hier Geld zu fordern, für das man nicht selber gedient hat.
Wie Du schon darstellst, hast Du Versorgungsleistungen erhalten.
Und genau das ist falsch
Es geht um die Hinterbliebenen !!! Meine Mutter hat gar nichts erhalten, als Witwe
Diese von geschilderte Art und weise ist Praxis, nur leider nicht bei Beamten nicht.
Bei einer Einzahlung von 61 Monaten erhält der Waise und die Witwe Rente
Ich bin der Sohn also kein sxhnarotzer ... also bitte mal nachdenken
Also wenn eine diese beschriebene Konstellation bei einem gefallen in Afghanistan aufgetreten ist, sind die gibterbliebne nicht abgesichert und dies bestätigt das Verteidigungsministerium!!! Hinter verschlossenenr Hand
Soldaten sind keine Beamten, auch keine auf Zeit.
Und LwPersFw hat doch geschrieben wie die Hinterbliebenen eines gefallenen Soldaten versorgt werden. Wie kommst du dann drauf zu behaupten, dass sie nicht versorgt sind?
Das läuft nur über die Unfallhinterbliebenenversorgung- komplett anderes System.
Aber vielleicht liegt das Problem wo ganz anders: Wann ist dein Vater gestorben/gefallen?
Stichtagsregelungen sind Dir aber bekannt?
Der Soldat (auf Zeit) bzw. seine Hinterbliebenen erhalten eine Hinterbliebenenversorgung.
Ein Rentenzahler bzw. seine Hinterbliebenen erhalten ggf. eine Witwen- / Waisenrente.
Der ENTLASSENE (ehemalige) Soldat auf Zeit wird mit der Entlassung nachträglich "Rentenzahler" - aber erst dann - sonst würde er ja "doppelt" versorgt werden.
@ Waimea0022
also geht es Ihnen nicht um Soldaten die im Einsatz gefallen sind,
sondern um Soldaten die
+ eine Dienstzeit unter 5 Jahre hatten und
+ im oder nach dem Dienstverhältnis "normal" verstorben sind
+ ohne vor oder nach der Dienstzeit weitere Rentenanwartschaften erworben zu haben ??
@ LwPersFw:
In solchen Fällen ist die Sachlage wie von mir beschrieben:
(Siehe
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232658/publicationFile/50114/beitragserstattung.pdf)
ZitatGrundsätzlich werden nur die Beiträge erstattet, die Sie selbst mit gezahlt haben. Das bedeutet zum Beispiel für Pflichtbeiträge, die aufgrund einer Beschäftigung gezahlt wurden, dass nur der Arbeitnehmeranteil erstattet wird.
Der SaZ, der also innerhalb der 4 Jahre verstirbt, ist noch kein Rentenzahler. Also keine Erstattung.
Der SaZ, der schon nachversichert ist, hat aber KEINE Beiträge selber gezahlt - also erfolgt für diese Beiträge auch keine Erstattung.
Und ganz deutlich zum Mitschreiben:
ZitatKeine Erstattung
Neben dem Arbeitgeberanteil können auch weitere Beiträge nicht erstattet werden. Dazu zählen Beiträge, die von einem Sozialleistungsträger oder vom Bund in voller Höhe getragen wurden, zum Beispiel während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder während des Wehr-/Zivildienstes.
Anmerkung: In diese Zusammenhang ist auch freiwilliger Wehrdienst ein Wehrdienst.
doch
Verstorben oder gefallen
Innerhalb der 5 Jahre Wartezeit
Welche Fragen sind denn jetzt noch offen?
Ich verstehe überhaupt nicht worauf das hinauslaufen soll?
Wenn ich Zivilist bin und unter 61 Monate "in die Rentenversicherung" einzahle, dann haben meine Hinterbliebenen doch auch keinen Anspruch? Meiner Meinung nach ist das eine "Trollfrage".
Zitat von: Waimea0022 am 27. Januar 2017, 14:24:12
doch
Verstorben oder gefallen
Innerhalb der 5 Jahre Wartezeit
Was soll die Bundeswehr jetzt damit zu tun haben? Ist er infolge eines Dienstunfalls bzw. einer Wehrdienstbeschädigung nach seinem Dienstzeitende verstorben? "Gefallen" kann er als Zivilist ja nicht sein.
@Weimea: Um dir helfen zu können, sollstest du aufhören so rumzueiern.
Wenn weiter so kryptische Antworten auf Nachfragen kommen, mache ich hier zu!
Ich glaube nicht, dass er es absichtlich macht. Es langt offensichtlich schlichtweg zwischen den Ohren weder zum Verstehen der Rechtslage noch zum Verstehen der sicherlich vorhandenen Bescheide und unserer Fragen.
Sorry Leute, nur weil ihr das Thema nicht versteht, bin ich kein Troll
Das Beispiel Auszahlung von Beiträgen kann nicht für Beamte auf Zeit gelten und gilt nicht, weil ein Beamter schlicht weg nie Beiträge zahlt, daher auch die Nachversicherung der Zeiten, die ein ne Soldat auf Zeit beim Bund verbringt .. verstanden ?
Ein Soldat hat keinen Arbeitgeber der ihm rentenbeiträge monatlich abführt
Normaler Arbeitnehmer : dieser erhält die eingezahlten - selbst eingezahlten - zurück. Stimmt innerhalb der 5 Jahre, danach beginnt die Rentenanwartschaft
Und für alle die es nicht verstanden haben!! Ein Beamter auf Zeit erhält monatlich keine Rentenversicherungsbeiträge ... Es sind fiktive Zahlen die am Ende der Laufbahn dem rentenkonto addiert werden ...
meine Frage lautete demnach !!! Was passiert mit dieser nachberechneten Geldern ?
Diese Gelder bleiben in der Rentenkasse.
Betrifft ja nur SaZ mit Verpflichtungszeiten kleiner 5 Jahre, die dann ohne eigene Rentenzahlungen versterben.
Einzelschicksale - die ja trotzdem Versorgungsleistungen erhalten haben.
Ich bin raus - Der Dr. hat schon Recht - Problem zwischen den Ohren oder Troll.
Und jetzt redest du Schwachsinn
Der Fall liegt zur Prüfung bei der DRV. Das Bundesverwaltungsamt prüft.
Es ist kein Einzelfall. Das Verteidigungsministerium kennt diese Lücke und verschweigt sie.
Nur weil es zu hoch für dich ist, musst du einen nicht beleidigen
http://www.versicherungsmagazin.net/nachversicherung-von-zeitsoldaten-der-gesetzlichen-rentenversicherunghttp://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/03_nachversicherung_node.htmlDie DRV hat eine eigene Abteilung.
Wo ist eine Lücke?
Wieviele Fälle sollen es sein?
Was wird verschwiegen?
Verschweigen bei öffentlichen Gesetzen ist lächerlich - und mein PDF erklärt die Erstattung im Detail.
Nochmal deutlich: Entweder verstehst Du es nicht - willst es nicht verstehen - oder bist ein Troll.
So- letzte Warnung: Entweder du stellst den konkreten Fall um den es geht halbwegs verständlich und zusammenhängen dar oder hier ist zu!
So, wie ich das jetzt verstanden habe, ist das bloß ein Scheinskandal. Der Fiktive, um den es gehen könnte, hat nie Beiträge eingezahlt, bekommt nichts und hat folglich keinen Schaden.
Die Versorgung des Fiktiven läuft über die Bw-Regeln, also wieder oder immer noch kein Schaden.
Hat der Fiktive vorher in seinem zivilen Job in die DRV einbezahlt, bekommen seine Angehörigen dies auf Antrag ausbezahlt. Auch kein Schaden. Und das ist der einzige Fall, wo die DRV überhaupt bisher im Boot ist.
Ich verstehe garnicht, was es da überhaupt zu meckern gibt...
Der Verstorbene hat doch selber null dafür getan. Das Geld hat er niemals aufgewendet. Der Staat hat einem das sozusagen geschenkt.
Da kann doch kein Schaden entstehen?
@ Andi8111
Es geht darum, ob eine Hinterbliebenenrente zusteht.
Bsp:
SaZ 12 verstirbt im 10 Dienstjahr.
Da die 5-jährige Wartezeit in der DRV erfüllt ist und damit die Bedingung für eine Hinterbliebenenrente erfüllt ist, wird die Nachversicherung durchgeführt.
Aus diesen Rentenansprüchen werden dann Witwen-/Waisenrenten gewährt.
Hier werden diese 5 Jahre Wartezeit aber anscheinend nicht überschritten... deshalb bekam die Witwe keine Leistung.
Was der Fragesteller bzgl. der Beiträge verkennt, bzw nicht akzeptieren will ist...
...siehe Folgendes:
Zitat von: Waimea0022 am 27. Januar 2017, 17:52:41
Ein Beamter auf Zeit erhält monatlich keine Rentenversicherungsbeiträge ... Es sind fiktive Zahlen die am Ende der Laufbahn dem rentenkonto addiert werden ...
meine Frage lautete demnach !!! Was passiert mit dieser nachberechneten Geldern ?
1. Beamte auf Zeit sind Beamte auf Zeit , SaZ sind SaZ - verschiedene Rechtsformen
2. Es gilt SGB VI Paragraph 8 Abs 2 Satz 3
" Bei einem Ausscheiden durch Tod erfolgt eine Nachversicherung
nur, wenn ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente geltend gemacht werden kann."
D.h. :
+ Eine Nachversicherung im Todesfall erfordert einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente
+ Die (normale) Hinterbliebenenrente erfordert das Erfüllen der 5-jährigen Wartezeit in der Rentenversicherung
+ Wenn im geschilderten Fall also keine weiteren Anwartschaftszeiten vorliegen, werden die 5 Jahre nicht erreicht
>>> somit kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente und damit erfolgt auch keine Nachversicherung
Deshalb stellt sich die rechtliche Frage zu ggf. rückerstattbaren Beträgen nicht,
weil garkeine Zahlung erfolgt.Siehe auch hier:
"Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
für die Zeit ab 1. 1. 1992
Durchführungshinweise des Finanzministeriums
vom 29.5.2007 - B 6028 - l - IV 1
Ausnahmen von der Nachversicherungspflicht
Die Nachversicherung unterbleibt, wenn das Ausscheiden der/des Nachzuversichernden durch Tod erfolgt und ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente nicht geltend gemacht werden kann. Hierbei kommt es nur darauf an, ob der Anspruch dem Grunde nach besteht."
Und ... erhält ein Soldat eine Versorgung aus einem anderen System, z.B. nach dem Soldatenversorgungsgesetz, EinsatVG,
erfolgt auch keine Nachversicherung, weil
+ dies eine Doppelversorgung wäre
+ weil die Hinterbliebenen ebenfalls aus diesen anderen Systemen versorgt werden
So sieht es aus. Das war mir im Ganzen auch klar. Nur dem TE nicht. Das ist auch keine Gesetzeslücke. Man kann von jungen Leuten doch erwarten, Ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Gibt genug Alleinerziehende die keine Versorgung erhalten...
Danke dass habe ich gesucht
Da der Fall sich der Fall vor 1992 zugetragen hat gilt die Gesetzgebung des RVO
Ob diese damals der Fall war, wird sich zeigen.
Vielen Dank
Zum letzen Kommentar ... nicht versuchen zu denken, wenn man nicht weiß warum gesucht wird.
Die RVO also die Reichsversicherungsordnung?
ob die RVO soviel Leistungsempfängerfreundlich war ;)
Nur so am Rande: Die Reichsversicherungsordnung war bis 1992 das Kernstück des deutschen Sozialrechts.
Der Troll diskutiert hier also einen virtuellen Fall, der vor einem Vierteljahrhundert stattgefunden haben soll, um nicht gezahlte Beiträge erstattet zu bekommen?
Ich weiß. Teile davon bis 2012 ;)
Ich mache hier zu.
Der TE ist trotz mehrfacher Aufforderung nicht in der Lage, den Sachverhalt verständlich darzulegen.
Der Trollverdacht liegt nahe. Vielleicht auch mal wieder ein Journalist, der versucht zu recherchieren.