Guten Tag zusammen!
Ich bin SaZ 4 und werde nächste Woche heiraten. Meine Freundin hat noch einen 4 jährigen Sohn mit in die Beziehung gebracht, sprich dann nächste woche mein Stiefsohn.
Meine Freundin ist zZ Hausfrau.
Wie gehe ich vor? Habe etwas davon gehört bei der Bw Beihilfe zu beantragen und Sie müsse sich dann eine Restkostenversicherung zulegen, um die übrigen Prozente abzudecken?
Ist dies der richtige Weg? Und wo bei der Bw beantrage ich die Beihilfe?
Vielen Dank Gruß Fred
Wenden Sie sich schnellstmöglich an den für Ihren Standort zuständigen Sozialdienst.
Wie ist Ihre zukünftige Frau denn jetzt krankenversichert?
Beihilfe beantragen Sie bei der Stelle, die Ihre Besoldung zahlt. Die Antragsvordrucke finden Sie unter
www.bundeswehr.de oder im Intranet unter dem Suchbegriff "Beihilfe".
@ Klaus
Für
Aktive gilt
"Für die Zuständigkeit in der Beihilfebearbeitung gilt grundsätzlich das Territorialprinzip. Für jeden Beihilfeberechtigten ist die Beihilfestelle zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Dienststelle liegt, zu der der Beihilfeberechtigte versetzt ist."
Und dies gilt seit 01.01.2016 auch nur beim ersten Antrag auf Beihilfe.
Wird der Soldat nach dem Stichtag 01.01.2016 in einen anderen Zuständigkeitsbereich versetzt, verbleibt die Zuständigkeit bei der bisherigen Beihilfestelle.
http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/020_Beihilfe/120_Zustaendigkeiten_fuer_den_Geschaeftsbereich_BMVg/Zustaendigkeiten_fuer_den_Geschaeftsbereich_BMVg.html?nn=4485804@ Frederick
Wichtig ist auch das Ihr PersFw 3 Sachverhalte nach der Hochzeit erfasst:
+ die Eheschließung
+ die Aufnahme eines Stiefkindes in den gemeinsamen Haushalt
+ den Wechsel der Steuerklasse
Zum Thema Beihilfe folgen Sie dem Rat von Klaus !