Hallo,
Ich hätte hier mal eine Frage bezüglich der Beförderung zum Hauptfeldwebel.
Da es 2013 eine Reform gab, teile man mir mit, dass es wohl nicht mehr vorgesehen ist, jemanden 30 Monate vor DZE zu befördern. Das war zumindest die Aussage meines Pers.
Irgendwie macht das in meinen Augen gar kein Sinn, da ich viele Kollegen habe die trotz BFD o.ä. Noch befördert worden sind.
Kann das jemand bestätigen, denn sowohl dienstlich als auch hier finde ich gar keine Unterlagen
Ihr Pers stellte auf das alte BfD-Recht ab.
Bei einem SaZ 12 begann der Zeitraum der Freistellung vom militärischen Dienst dabei i.d.R. 24 Monate vor DZE.
Die Vorschriften über die Beförderung sehen vor, dass 6 Monate vor Beginn dieser Freistellung keine Beförderung mehr erfolgen soll.
Somit 24 + 6 = 30 Monate vor DZE keine Beförderung mehr.
Vielen Dank für die Aufklärung.
Wie sehe es denn bei verminderten Anspruch aus?! Beispielsweise habe ich anstatt 24 Monate BFD nur noch 9 Monate aufgrund einer ZAW und einem Meister. Gelten dort die 30 Monate oder nur die 6 bis zur Freistellung ?!
Das steht doch schon in der Antwort.
Wird lesen heute nicht mehr unterrichtet?
Lesen kann ich schon, vielen Dank für diesen Sinnfreien Kommentar?!
Gibt es die Aussage auch schriftlich?! Bzw. Wo kann ich das nachlesen und ggf meinem Pers vorlegen?!
GAIP BAPersBw Abt III und IV - KeNr 40-01-00
Zitat##Bei SaZ soll die Verwendungsdauer nach einer Beförderung/Einweisung (Tag der Aushändigung der Ernennungsurkunde/Planstelleneinweisung) noch mindestens sechs Monate betragen. Bei einer festgesetzten Dienstzeit von mindestens acht Jahren gilt die Sechs-Monats-Frist bis zum Beginn der während der Dienstzeit gesetzlich zustehenden Berufsförderung (§ 5 SVG). Eventuelle Minderungen des Anspruchumfangs oder die Nichtinanspruchnahme bleiben dabei unberücksichtigt.
Sollte er wohl kennen ;-)
Nochmal Hallo zusammen,
Habe jetzt etliche Gespräche sowohl mit meinem Pers und dieser auch mit seinem Vorgesetzten durch und stand ist, das jeder etwas anderes erzählt.
Mein Pers und dessen Vorgesetzte Dienststelle sind der Meinung, das die 30 Monat Frist gilt.
Das schließen die aus dem Satz:
...Eventuelle Minderungen des Anspruchumfangs oder die Nichtinanspruchnahme bleiben dabei unberücksichtigt....
Daraus bilden die die 30 Monate. Sprich regulärer Anspruch von 24 Monate + die 6 Monate.
Ich und viele andere Arbeitskollegen lesen es wiederum anders, sodass nur die 6 Monate gelten, egal wie viel Anspruch man hat.
Was bleibt einem bei so etwas über wenn die zuständigen Leute es vmtl. auch Vorschriftkonform sehen und vor allem wer hat Recht?!
Danke und Gruß
Antrag auf Beförderung stellen.
Bescheid abwarten.
Dann ggf. Rechtsmittel dagegen einlegen.
Ohne Antrag kein Bescheid. Ohne Bescheid keine Möglichkeit der Rechtsmittel.