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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Jens79 am 02. Februar 2017, 06:55:00

Titel: Transport- / Reisefähigkeit. Definition und Quelle
Beitrag von: Jens79 am 02. Februar 2017, 06:55:00
Guten Morgen

Ich suche die Quelle, in der ich die Definition Transport- / Reisefähigkeit finde.

Danke


Bitte nur die Quelle, ICH kenne die Definition. ::)
Titel: Antw:Transport- / Reisefähigkeit. Definition und Quelle
Beitrag von: ulli76 am 02. Februar 2017, 09:21:00
Da kommen 2 Quellen in Frage: Die FA Insp San (wie auch immer die jetzt heisst) und die  Heilfürsorgevorschrift.

Aber vielleicht schilderst du einfach das Problem. Die Definition ergibt sich ja schon aus den Begriffen selber.
Titel: Antw:Transport- / Reisefähigkeit. Definition und Quelle
Beitrag von: Jens79 am 02. Februar 2017, 10:13:30
Es gibt kein Problem. Ich brauche tatsächlich nur die Quellen um auf diese zu verweisen.

Danke
Titel: Antw:Transport- / Reisefähigkeit. Definition und Quelle
Beitrag von: F_K am 02. Februar 2017, 10:28:08
.. nach meinem Verständnis ist das wie mit dem Begriff "Lufttransportfähig":

Der ist nämlich auch NICHT definiert - in einer Antonow kann eine Panzerhaubitze transportiert werden, in einem Hubschrauber nicht.

Per StratMedEvac können selbst Schwerkranke (Luft-) transportiert werden, per Charterflug eher nicht.
Titel: Antw:Transport- / Reisefähigkeit. Definition und Quelle
Beitrag von: Andi8111 am 02. Februar 2017, 10:32:14
Transport-Reisefähigkeit legt der behandelnde TrArzt fest. Das ist ein individuelles Verfahren.
Titel: Antw:Transport- / Reisefähigkeit. Definition und Quelle
Beitrag von: Andi8111 am 02. Februar 2017, 10:33:04
Oh, es geht wohl grad garnicht um Kranke... Sorry!! Hab mich im Unterforum geirrt!!
Titel: Antw:Transport- / Reisefähigkeit. Definition und Quelle
Beitrag von: FoxtrotUniform am 02. Februar 2017, 16:03:41
Adressier diese Frage doch mal an das Kdo SanDstBw, dann bekommst du erste Hand Informationen.

In der Praxis bin ich praktisch immer - zwei Ausnahmen - dieser Empfehlung des Truppenarztes / Fliegerarztes gefolgt.
Titel: Antw:Transport- / Reisefähigkeit. Definition und Quelle
Beitrag von: Jens79 am 02. Februar 2017, 16:08:32
Meine Fragen wurden von einem LSO beantwortet.

Danke.
Titel: Antw:Transport- / Reisefähigkeit. Definition und Quelle
Beitrag von: FoxtrotUniform am 02. Februar 2017, 16:11:32
Perfekt, beteiligst du uns?
Titel: Antw:Transport- / Reisefähigkeit. Definition und Quelle
Beitrag von: Jens79 am 04. Februar 2017, 06:24:33
Der DV entscheidet nach Rücksprache mit dem behandelnden TrArzt über die Art der Verlegung seines Soldaten.

Schließt sich ja auch den meisten Ausführungen hier an.

Titel: Antw:Transport- / Reisefähigkeit. Definition und Quelle
Beitrag von: Andi8111 am 04. Februar 2017, 07:00:31
In Analogie zu KZH, MSG etc.
Titel: Antw:Transport- / Reisefähigkeit. Definition und Quelle
Beitrag von: ulli76 am 04. Februar 2017, 09:11:23
Nicht ganz- bei KzH hat nicht der DV das letzte Wort. Sondern der Fachvorgesetzte des Truppenarztes.
Titel: Antw:Transport- / Reisefähigkeit. Definition und Quelle
Beitrag von: Andi8111 am 04. Februar 2017, 09:50:58
Ich meinte auf der Ebene Einheitsführer TrArzt empfiehlt der TrArzt KZH, MSG, etc und Reise-/Transportfähig etc. und der DV setzt es um.
Die LoNos zu den StOFremden Krankmeldenden ist ja nichts anderes, als ein Krankenmeldescheinersatz. Dort empfiehlt der TrArzt ja auch, ob nun Reisefähig oder nur Transportfähig oder oder...
Titel: Antw:Transport- / Reisefähigkeit. Definition und Quelle
Beitrag von: ulli76 am 04. Februar 2017, 10:14:10
Ich sehe das anders- MSG, ID etc. ist eine Empfehlung was der DV mit seinem Soldaten machen soll oder besser gesagt, was er nicht machen soll. Ob der DV sich dran hält oder nicht ist quasi sein Problem.
"Von allen Diensten befreit" prinzipiell auch, nur dass es keine Empfehlung ist, sondern verbindlich.
Ob reisefähig, transportfähig oder keines von beiden ist ein fachliches Urteil. Deswegen wäre es interessant zu wissen, ob ein DV seinem Soldaten, der gem. TrA nicht reisefähig ist, befehlen kann eigenständig zur Einheit zu kommen. Und es wäre interessant, ob "transportfähig" genauer definiert ist. Transportieren kann ich mit den entsprechenden Mitteln so ziemlich jeden Patienten.
Titel: Antw:Transport- / Reisefähigkeit. Definition und Quelle
Beitrag von: Andi8111 am 04. Februar 2017, 10:20:28
Im TrArzt Einweisungslehrgang wurde uns die Rechtslage so erklärt, wie ich sie wiedergegeben habe. Ob das jetzt wieder leichtes Recht für dumme SanOffz war, weiß ich nicht. Meine Unterlagen sind auch wohlbehalten in meinem Büro, also kann ich jetzt nur aus der Erinnerung reden. Da der Lehrgang vor 2 Monaten war, ist es noch recht frisch.

Letztlich ist es doch so: Jeder Mensch ist transportfähig. Wenn man das geeignete Transportmittel hat. Ob nun Intensivtransport oder MedEvac. Geht alles! Wenn diese Mittel dem Umstand nicht angemessen sind, mischt sich auch niemand in diese Frage ein.
Bei Reisefähigkeit sieht das anders aus: Da gibt es durchaus DV die den Soldaten abholen lassen...

Aber inwieweit da Verfahren anhängig waren oder sind, weiß ich nicht.

Ich mache es immer so, wie mein ärztlicher Sachverstand es mir eingibt. Damit bin ich gut gefahren bis jetzt.
Eines sollte man immer im Hinterkopf haben: Solche Empfehlungen sind grundsätzlich individuell.
Titel: Antw:Transport- / Reisefähigkeit. Definition und Quelle
Beitrag von: ulli76 am 04. Februar 2017, 11:12:45
Mich hatte vor allem die Differenzierung interessiert. Wie gesagt- zwischen MSG und kzH gibt es einen sehr großen Unterschied der Zuständigkeit für die Entscheidung.

Und eben wie transportfähig für die Fernschreiben definiert ist. Mir ist nämlich folgende Differenzierung geläufig:
reisefähig: kann aus eigener Kraft reisen.
transportfähig: kann mit Mitteln der Einheit abgeholt werden.
nicht-transportfähig: nicht durch Mittel der Einheit transportierbar, was aber nichts mit medizinischer Verlegbarkeit zu tun hat.
Titel: Antw:Transport- / Reisefähigkeit. Definition und Quelle
Beitrag von: Andi8111 am 04. Februar 2017, 11:51:55
So ist es auch.

Reisefähig ist auch ein Soldat, der kein eigenes KFZ hat und dem die Reise mit dem öffentlichen Verkehr zuzumuten ist.
Transportfähig ist, wer durch den Dienstgeber unentgeltlich, also ohne eigene Anstrengung, wenn man vom Ein-/Aussteigen absieht, transportiert wird.

Aber auch diese beiden Leitlinien sind sehr individuell festzusetzen.

Transportfähigkeit im Sinne des Fernschreibens ist tatsächlich unabhängig von medizinischen Transportmitteln.
Titel: Antw:Transport- / Reisefähigkeit. Definition und Quelle
Beitrag von: funker07 am 04. Februar 2017, 12:24:34
Zitat von: ulli76 am 04. Februar 2017, 10:14:10
Ich sehe das anders- MSG, ID etc. ist eine Empfehlung was der DV mit seinem Soldaten machen soll oder besser gesagt, was er nicht machen soll. Ob der DV sich dran hält oder nicht ist quasi sein Problem.
Irgendwo im Ausbildungsforum findet man eine Erklärung, die der Rechtsberater der 1. PzDiv mal dazu geschrieben hat.
Demnach kann der TrArzt mangels entsprechender Vorgesetztenfunktion nicht befehlen, die Empfehlung ist aber verbindlich durch den KpChef durchzusetzen, weil der zur Fürsorge und zum treuen Dienen verpflichtet ist.
Naja, das mal ganz grob ausm Gedächtnis (hab das vor Jahren mal gelesen) zusammengefasst.
Titel: Antw:Transport- / Reisefähigkeit. Definition und Quelle
Beitrag von: FoxtrotUniform am 05. Februar 2017, 18:22:14
Also keine belastbare Vorgabe, sondern Handlingsspielraum des Disziplinarvorgesetzten.

So habe ich es viele Jahre auch praktiziert und in aller Regel (d.h. exklusiv der typischen Pflegefälle) hat der DV auch keinen Grund einer Empfehlung des Arztes nicht zu folgen.
Titel: Antw:Transport- / Reisefähigkeit. Definition und Quelle
Beitrag von: miguhamburg1 am 06. Februar 2017, 08:02:37
Nun, und auch bei den von Ihnen angeführten "Pflegefälle" ist es ratsam, zusammen mit dem Truppenarzt vorzugehen.
Titel: Antw:Transport- / Reisefähigkeit. Definition und Quelle
Beitrag von: FoxtrotUniform am 06. Februar 2017, 20:50:57
D'accord.

Hier streute das Verständnis der Ärzte auf welcher Seite diese stehen oftmals erheblich. Insbesondere bei den Fliegerärzten war dieses Phänomen erkennbar. Aber alter Hut, anderes Thema. Damit ich mich wieder - dauerhaft - damit beschäftigen darf, erfordert noch etwas Ehrgeiz ;-)
Titel: Antw:Transport- / Reisefähigkeit. Definition und Quelle
Beitrag von: ulli76 am 07. Februar 2017, 11:11:22
Ja, miteinander reden hilft ungemein.
Wird immer wieder vergessen, wie einfach das eigentlich beim Bund ist. Z.B. im Gegensatz zum Zivilen- da findet in der Regel keine Kommunikation zwischen Arzt und Arbeitgeber statt.

Man kann tatsächlich auch mal bei Unklarheiten nachfragen: Hallo Truppenarzt, wir fahren morgen aufn Übungsplatz, der Soldat soundso ist aber MSG- was darf er denn machen? Oder auch: Wir haben morgen ein wichtiges Schießen, der Soldat ist aber MSG- kann der normales Schulschießen mitmachen und unter welchen Auflagen?