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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Dennis917 am 06. Februar 2017, 11:20:18

Titel: Frage zum EU AZR zu der 45min Pausen ab 9Std Dienst
Beitrag von: Dennis917 am 06. Februar 2017, 11:20:18
Im EU AZR wird einem ja ab 9std eine 45min Pause eingerechnet statt der 30min Pause was ist denn nun wen ich 15min länger machen musste dann werden einem diese 15min länger als Pausenzeit berechnet obwohl es Arbeitszeit war...


Wenn man das im Vorfeld weiß das man über 9std Dienst hat  ist das kein Problem dann kann man eine 45min Pause auch gleich einplanen, aber hier ist es öfters der Fall das man unerwartet erst 16:45 oder 16:50 raus kommt  und die Pause gar nicht in Anspruch nehmen konnte und im System gibt es keine Möglichkeit dies einzutragen,  Pause 30min oder 45min somit wird einem jedes mal die die zweite Pause  von 15min automatisch abgezogen


Habe letzte Woche zb. von Montag bis Donnerstag jeden Tag von 07:00-  16:45 machen müssen und meine pause ist vorgeschrieben von 11:30 bis 12:00 auf meiner Stundenabrechnung kann ich davon nix sehen.

Sofern es dazu schon Lösungen gibt wäre ich dankbar über ein paar Information

Titel: Antw:Frage zum EU AZR zu der 45min Pausen ab 9Std Dienst
Beitrag von: Tommie am 06. Februar 2017, 11:33:19
Das System berechnet die Pausen pauschal, d. h. bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden wird automatisch von der Arbeitszeit eine halbe Stunde als Pause gerechnet. Dabei bleibt es auch, wenn die Anwesenheitszeit 9,5 Stunden nicht überschreitet! Und bei Überschreiten der 9,5 Stunden werden automatisch 45 Minuten als Pause gerechnet!

Beispiel: Ich beginne mit der Arbeit um 06:30 Uhr. Gehe ich um 16:00 Uhr nach Hause, habe ich eine Anwesenheitszeit von 9,5 Stunden, von denen mir 9 Stunden als Arbeitszeit angerechnet werden. Bleibe ich bis 17:00 Uhr, habe ich eine Anwesenheitszeit von 10,5 Stunden, von denen mir 45 Minuten als Pause in Abzug gebracht werden. Die Arbeitszeit beträgt in diesem Falle 9:45 Stunden! Ginge ich jedoch um 16.15 Uhr nach Hause, wäre ich in den .. gekniffen, weil ich Anwesenheitszeiten von 9 Stunden und 45 Minuten hätte, von denen dann 45 Minuten als Pause gerechnet werden. Somit bleiben dann genau 9 Stunden als Arbeitszeit übrig, obwohl ich 15 Minuten länger gearbeitet habe!
Titel: Antw:Frage zum EU AZR zu der 45min Pausen ab 9Std Dienst
Beitrag von: Dennis917 am 06. Februar 2017, 12:33:29
Genau dass ist das Problem es soll jetzt Minuten genau geführt werden und die Pausenzeit wird einfach Pauschal eingerechnet obwohl man sie nicht bekommen hat da ist doch das System hinterher

Ich habe auch das Gefühl das dieser umstand bei einigen Vorgesetzten ausgenutzt wird...

Wenn ich zb. keine Pause habe kann ich dies ja als Pausenfreier Grundbetrieb eintragen
Titel: Antw:Frage zum EU AZR zu der 45min Pausen ab 9Std Dienst
Beitrag von: ulli76 am 06. Februar 2017, 13:13:59
Wenn es mit der Erfassung nicht anders geht- dienstliche Erklärung bzw. bei elektronischer Dienstzeiterfassung Korrekturbeleg.
Oder absprechen, dass man an einem anderen Tag halt länger Pause macht.
Titel: Antw:Frage zum EU AZR zu der 45min Pausen ab 9Std Dienst
Beitrag von: Tommie am 06. Februar 2017, 13:18:27
Wir haben eine elektronische Zeiterfassung und für jeden "Stempelvorgang" zwischen 16:00 Uhr und 16:15 Uhr, wenn ich exakt um 06:30 Uhr angefangen habe, bekomme ich 09:00 Stunden angezeigt, weil halt dann die Pause fällig wird! Ich habe eine tägliche Arbeitszeit von Montag bis Donnerstag von 8:45 Stunden und Freitags von 05:00 Stunden, weil ich eine 40-Stunde-Woche habe!
Titel: Antw:Frage zum EU AZR zu der 45min Pausen ab 9Std Dienst
Beitrag von: Andi am 06. Februar 2017, 13:51:52
Zitat von: Dennis917 am 06. Februar 2017, 12:33:29
Genau dass ist das Problem es soll jetzt Minuten genau geführt werden und die Pausenzeit wird einfach Pauschal eingerechnet obwohl man sie nicht bekommen hat da ist doch das System hinterher

Du hast sie schlicht zu bekommen. Also erst 15 Minuten Pause, dann 15 Minuten - oder eine - arbeiten.

Darauf haben deine Vorgesetzten zu achten - der einzige der im pflichtgemäßen Ermessen Abweichungen befehlen kann ist dein Chef.

Zitat von: ulli76 am 06. Februar 2017, 13:13:59
Wenn es mit der Erfassung nicht anders geht- dienstliche Erklärung bzw. bei elektronischer Dienstzeiterfassung Korrekturbeleg.
Oder absprechen, dass man an einem anderen Tag halt länger Pause macht.

Nö. Die Pause ist zu gewähren!