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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Helljumper am 06. Februar 2017, 11:58:14

Titel: Wann sollte die Aufforderung zum Dienstantritt spätestens da sein?
Beitrag von: Helljumper am 06. Februar 2017, 11:58:14
Sehr geehrte Bundeswehrforums-community,

Ich habe mich als Wiedereinsteller bei der Bundeswehr beworben (Feldwebellaufbahn im Fachdienst).
Kurz zu mir, ich habe 23 Monate Freiwiligen Wehrdienst geleistet und die Bundeswehr im August 2015 als Hauptgefreiter verlassen.
Danach habe ich wie zuvor geplant mein Studium begonnen, aber recht bald gemerkt, dass dieses Studium nicht das Richtige für mich ist und mir die Bundeswehr sehr gut gefallen hat.

Ich habe mich also 2016 als Wiedereinsteller beworben und war vom 22.011- 24.11.16 bei der Eignungsfeststellung. Ich habe alles soweit gemeistert und wurde auch vorläufig eingeplant.
Starttermin wäre der 03.04.17 in Heide (komme zur Luftwaffe).
Leider habe ich aber immer noch keine Aufforderung zum Dienstantritt erhalten und das macht mich etwas unruhig. Semesterbeiträge wäre jetzt fällig und ich müsste langsam wissen ob das mit der Bw 100% sicher ist.
Ich habe bereits vor einer Woche im Karrierecenter angerufen, wurde aber nicht zu meinem Einplaner durchgestellt.
Ich habe daraufhin einen Brief an den Herrn Staatssekretär geschrieben, mit der Bitte, sich bei mir zu melden (bezogen auf dieses Thema), aber auch bisher keine Antwort erhalten.
Bis wann muss die Aufforderung denn spätestens bei mir sein? Ist es normal das die so spät rausgehen? Muss ich mir sorgen machen? Dieses mal geht es für mich halt um alles. Habe zwar den Brief noch damals vom FWD, nur ist dieser leider ohne Datum, so dass ich nicht mehr weiß wann dieser kam.
Fehlen tut bei meiner Bewerbung nichts mehr, alle Unterlagen müssten da sein, wobei der Einplaner mir eigentlichen diesen Fragebogen noch mal zuschicken wollte (ob meine Familie etc. in rechten Kreisen unterwegs ist usw.), welcher auch bis heute nicht bei mir eingetroffen ist (oder brauche ich den als Wiedereinsteller doch nicht noch einmal ausfüllen?)
Vielleicht kann mir ja jemand von Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Felix
Titel: Antw:Wann sollte die Aufforderung zum Dienstantritt spätestens da sein?
Beitrag von: Ralf am 06. Februar 2017, 12:11:44
ZitatIch habe daraufhin einen Brief an den Herrn Staatssekretär geschrieben
Warum nicht an die BM'in?  ::) Man kann Leuten auch Arbeit machen, dadurch fehlt es dann an anderer Stelle an Arbeitszeit.
Einplanungen sollen spätestens 4 Wochen vorher am Mann/ Frau sein. Weiter anrufen bringt mehr,  als sinnlose Briefe an StS zu schreiben.
Titel: Antw:Wann sollte die Aufforderung zum Dienstantritt spätestens da sein?
Beitrag von: Helljumper am 06. Februar 2017, 12:16:51
Ups, das sollte Regierungssekretär heißen und damit ist mein Einplaner gemeint.
Titel: Antw:Wann sollte die Aufforderung zum Dienstantritt spätestens da sein?
Beitrag von: wolverine am 06. Februar 2017, 13:33:39
Zwischen A 7 und B9 - 11 ist ein lediglich marginaler Gehaltsunterschied.... ;D

Ne, Spaß beiseite: Anrufen und nachfragen.
Titel: Antw:Wann sollte die Aufforderung zum Dienstantritt spätestens da sein?
Beitrag von: Ralf am 06. Februar 2017, 17:39:14
Zitat von: Helljumper am 06. Februar 2017, 12:16:51
Ups, das sollte Regierungssekretär heißen und damit ist mein Einplaner gemeint.
Na dann ist es ja gut, das ist auch die richtige Stelle.
Titel: Antw:Wann sollte die Aufforderung zum Dienstantritt spätestens da sein?
Beitrag von: Helljumper am 09. Februar 2017, 15:20:14
Heute ist der Brief bei mir eingetrudelt, ich bedanke mich für eure Antworten, hab ich mir wohl mal wieder ganz umsonst Sorgen gemacht.