Hallo in die Runde,
ich verzweifel immer mehr, da ich nicht genau weiß, wie ich folgende Zeiten gutgeschrieben bekomme.
Falls relevant: Wir nutzen mehr oder weniger Gleitzeit!
Folgendes:
Eine Kameradin und ich fuhren gestern eine weitere Kameradin nach Landsberg zum Fliegerhorst
Start Kaserne: 20:30 Uhr
Ankunft Landsberg : 2:30 Uhr
Ankunft Unterkunft zwecks Schlüsselempfang für Stube: 3:00 Uhr
Bereitschaft ab 3:00 Uhr
Normal musste sie "erst" um 5 Uhr da sein, da 3h vor Abflug
Abflug war 08:00 Uhr
Gestartet in Landsberg sind wir 07:30 Uhr , Akunft am Dienstort 13:30
Dienstende war 16:15 Uhr
Ein Kamerad meinte, dass wir Mehrarbeit von
Sonntag 20:30 - 0:00
Montag 0:00 - 03:00
Schreiben können, was 6,5h (aufgerundet 7h) sind und die Zeit, in der wir eine "Pause" bzw. in Rufbereitschaft waren (03:00 Uhr - 07:30 Uhr), ursprünglicher Dienstbeginn ist 06:45, nicht gutgeschrieben bekommen
Kann mir jemand helfen?
Wäre nett!
Für sowas empfehle ich das Forum zur SAZV im Intranet.
Da findet man die Experten zu dem Thema.
Also in erster Linie ist doch erst mal entscheidend, was auf dem Dienstplan gestanden hat. Leider schreiben Sie dazu nichts in Ihrem Thread.
Danke Lidius! Werde ich mal machen!
@CIRK
Ich habe den Dienstplan von
Sonntag 20:30 - 0:00
Montag 0:00 - 14:00
geschrieben gehabt!
Wir sind ja, umgehend nach unserer "Reise", direkt in den Tagesdienst über und haben bis 16:15 Uhr gearbeitet.
Zitat von: Lidius am 07. Februar 2017, 15:17:33
Für sowas empfehle ich das Forum zur SAZV im Intranet.
Da findet man die Experten zu dem Thema.
Hast Du bitte einen Link für mich? Kann über die Suche auf Bundeswehr.org leider nichts finden.
Wenn du dich angemeldet hättest, könnte man es dir auch per PN zuschicken ::)
Bin nun registriert, kannst mir gern eine PN senden!
Vielen Dank!
erledigt
Wenn es Bereitschaft per Definition der SAZV war, gilt diese als Arbeitszeit und ist selbstverständlich voll anzurechnen. Rufbereitschaft hingegen wäre - in der dargestellten Konstellation isoliert betrachtet - nicht anrechenbar.
Maßgeblich ist was der Dienstplan genau vorsieht und was angeordnet war.