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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Gisetib am 08. Februar 2017, 20:24:08

Titel: Bekleidungskonto und Entlassung: Wie verhalten?
Beitrag von: Gisetib am 08. Februar 2017, 20:24:08
Hallo zusammen,

meine Dienstzeit endet bald und ich werde demnächst meine Ausrüstung abgeben.

Meine Frage dazu: Wie sieht es mit der Ausrüstung aus, die ich über das Bekleidungskonto erworben habe?

Wird diese auch mit abgegeben? Und was passiert mit dem restlichen Geld, dass sich auf diesem Konto gesammelt hat? Dürfte ich dass noch vor Ablauf der Dienstzeit in Ausrüstung investieren?

Ich frage das, weil ich mich natürlich korrekt verhalten und nicht entgegen irgendwelcher Vorschriften handeln will.

Vielen Dank für alle Antworten.

Beste Grüße
Titel: Antw:Bekleidungskonto und Entlassung: Wie verhalten?
Beitrag von: miguhamburg1 am 08. Februar 2017, 22:52:52
Die Bekleidung, die Sie als (Teil-) Selbsteinkleider bei der kleiderkasse/LHD erwarben, sind Ihr Eigentum. Das steht ja auf keinem BAN verzeichnet, die LHBw wird diese Dinge also auch nicht annehmen. Das Treuhandgeld für die monatliche Abnutzungsentschädigung bleibt auf dem Konto bei der LHD, es kommt nach Ihrem Ausscheiden nur nichts mehr dazu. Sie können es natürlich noch verwenden, vorausgesetzt, Sie beschaffen sich weitere Artikel aus Ihrem Ausstattungssoll, also zum Beispiel Unterwäsche, Sportzeug, schwarze Strümpfe und Schuhe, die Sie dann auch nach dem Ausscheiden privat weiter tragen können.
Titel: Antw:Bekleidungskonto und Entlassung: Wie verhalten?
Beitrag von: Gisetib am 09. Februar 2017, 09:18:32
Vielen Dank für die Antwort.