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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: honschlus am 09. Februar 2017, 19:20:41

Titel: Persönliche Haftung von Vorgesetzten
Beitrag von: honschlus am 09. Februar 2017, 19:20:41
Moin,

Meine Frage steht quasi im Titel.
Ganz allgemein: Inwieweit haftet ein DVorg, bzw. ein KpChef, Bataillonskommandeur etc., wenn die Ihnen unterstellten Soldaten Schäden an der dienstlichen Unterkunft verursachen? Und wer stellt Ihnen die Kosten in Rechnung: StoV, BwDLZ oder der Dienstherr selbst? (Sachschadensmeldung für 1 EA Wohnblock)  ;D

Gruß
Titel: Antw:Persönliche Haftung von Vorgesetzten
Beitrag von: Tommie am 09. Februar 2017, 19:24:14
Wer einen Schaden verursacht, haftet in der Regel selbst dafür! Warum sollte also ein Vorgesetzter in Haftung genommen werden, weil ein Landser eine Unterkunft ruiniert ;) ?
Titel: Antw:Persönliche Haftung von Vorgesetzten
Beitrag von: KlausP am 09. Februar 2017, 19:30:44
Selbstverständlich haftet der Verursacher selbst und niemand sonst für ihn. Ich könnte das jetzt anhand eines "kriegsgeschichtlichen Beispiels" aus meiner Zeit als Spieß erläutern, aber das langweilt sicher nur,
Titel: Antw:Persönliche Haftung von Vorgesetzten
Beitrag von: honschlus am 09. Februar 2017, 19:45:41
Alles klar danke euch schonmal, unser Vorgesetzter sieht es halt eben ein wenig anders ;D
Ohne auf Genaueres einzugehen, es werden viele Sachen durch den Vorg verboten, wie z.B. Flure müssen aus Brandschutzgründen komplett frei sein (auch von Wäscheständern, feuchte Stiefel zum Lüften etc.), auch geselliges Beisammensein wird stark eingeschränkt, da ja dadurch die Liegenschaft beschädigt werden könnte. ::)
Die Begründung, dass das BwDLZ da sehr starke Einschränkungen ggü. den Vorgesetzten macht, wird auch sehr oft in den Raum geschmissen.
Die VP hat alles abgesegnet, großartig widersprechen konnte der Kamerad sowieso nicht.

Zudem muss ich erwähnen, an allen anderen Dienstorten wo ich bisher war, ob hinversetzt oder auch nur hinkommandiert, war die Angelegenheit dienstliche Unterkunft relativ locker und es hat nie größere Probleme gegeben.

Ist ja alles rechtlich absolut einwandfrei, und der unterstellte Bereich hält sich auch wirklich an sämtliche Befehle/ Auflagen. Gibt es da eine Möglichkeit, diese strengen Auflagen zumindest zu lockern? Bspw. ein klärendes Gespräch o.Ä.
Titel: Antw:Persönliche Haftung von Vorgesetzten
Beitrag von: F_K am 09. Februar 2017, 19:59:44
Was wollt Ihr den für einen Blödsinn machen?

Natürlich gibt es eine Dienstaufsichtspflicht - und Brandschutz.
Und eure VP sieht das ja ähnlich ...
Titel: Antw:Persönliche Haftung von Vorgesetzten
Beitrag von: ulli76 am 09. Februar 2017, 20:04:35
Ihr regt euch darüber auf, dass euer Chef auf die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen pocht und nicht will, dass ihr die Unterkunft beim "geselligen Beisammensein" zerlegt.

Werdet erwachsen!
Titel: Antw:Persönliche Haftung von Vorgesetzten
Beitrag von: KlausP am 09. Februar 2017, 20:07:13
ZitatDie Begründung, dass das BwDLZ da sehr starke Einschränkungen ggü. den Vorgesetzten macht, wird auch sehr oft in den Raum geschmissen.

Was ist denn das für 'n Quatsch? Im Zuge der Schadensbearbeitung muss der Disziplinarvorgesetzte umfassend ermitteln, wer einen Schaden verursacht hat. Ist das nicht möglich, wird das in der Sachschadensmeldung bzw. im Schadensbericht dargelegt.
Titel: Antw:Persönliche Haftung von Vorgesetzten
Beitrag von: justice005 am 09. Februar 2017, 20:12:02
Bzgl. Brandschutz gibt es gesetzliche Bestimmungen, die einzuhalten sind. Dazu gehört insbesondere, dass auf Fluchtwegen nichts im Weg stehen darf. Das selbe Thema gilt auch in Miethäusern, in denen es zurecht verboten ist, Schuhregale, Kinderwagen und ähnliches im Treppenhaus abzustellen. Leider hält sich kaum einer dran und müllt lieber das Treppenhaus mit Krempel voll. Viele regen sich dann auch noch über den Vermieter auf, wenn er dies nicht dulden will.

Stiefel gehören ebenfalls nicht in den Gang. In meiner aktiven Bundeswehrzeit befand sich auf dem Gang exakt NICHTS. 

Gegen geselliges Beisammensein ist im Grunde nichts zu sagen, sogenannte "Flurpartys" gab es bei uns auch. Aber wir haben auch nichts kaputt gemacht und hinterher aufgeräumt. Wenn es da auch nur einmal zu Schäden gekommen wäre, hätte das auch nicht mehr stattgefunden.

Außerdem gibt es keinen Rechtsanspruch auf "Flurnutzung". Daher ist die Bewertung eindeutig.
Titel: Antw:Persönliche Haftung von Vorgesetzten
Beitrag von: ulli76 am 09. Februar 2017, 20:49:30
Der DV wird nicht haften- der wird aber von seinem Kdr eins auf den Deckel bekommen, wenn rauskommt, dass er bei der Dienstaufsicht geschlampt hat.
Titel: Antw:Persönliche Haftung von Vorgesetzten
Beitrag von: miguhamburg1 am 09. Februar 2017, 21:27:23
Die von den BwDLZ durchgeführten jährlichen Brandschutzbegehungen führen ebenso regelmäßig zu immer denselben Beanstandungen: Durch diverse Gegenstände verstellte Brandschutz-/Fluchttüren, Nicht feuerfeste Schränke auf Verkehrsflächen, "fliegende" Stromleitungen, nicht abgenommene Kaffeemaschinen/Gettoblaster etc. Der Einheitsführer hier wird schin seine Gründe haben, die Benutzung der Flure seines Unterkunftsgebäudes als Abstellort für Gegenstände oder zu trocknende/zu lüftende Bekleidung zu untersagen. Im Übrigen: Für derartige Zwecke gibt es in jedem Unterkunftsblock separate Keller-/oder geflieste Räume, in denen so etwas zwischengelagert werden soll.
Titel: Antw:Persönliche Haftung von Vorgesetzten
Beitrag von: CIRK am 11. Februar 2017, 10:10:17
So wie ich es sehe, macht der Chef des TE alles richtig.
Titel: Antw:Persönliche Haftung von Vorgesetzten
Beitrag von: ulli76 am 11. Februar 2017, 10:17:22
Der ein oder andere Soldat sollte mal in sich gehen, WARUM der Chef so entscheidet wie er es tut.

Man kann nicht auf der einen Seite meinen Grenzen austesten zu müssen und auf der anderen Seite sich beschweren, wenn der Chef klar zeigt wo diese Grenzen sind. So ein Kindergartenverhalten führt nur dazu, dass der Chef nicht nur bestehende Bestimmungen umsetzt, sondern ihr auch Freiheiten verliert, in denen der Chef einen gewissen Ermessensspielraum hat.