Hallo zusammen,
Ich hätte da mal eine Frage. Meine Freundin war verheiratet und hat aus der Ehe ein Kind. Beide haben geteiltes Sorgerecht. Da ich dann jetzt bald für 8 Jahre in Eckernförde stationiert bin wollen wir auf kurz oder lang auch dann dort hin ziehen. Da ist jetzt meine Frage ob hier vielleicht jemand damit Erfahrungen gemacht hat. Ob der Kindes aber da einen Strich durch die Rechnung machen wenn Sie mit mir dort hin ziehen möchte.
Ich wäre über Infos sehr dankbar.
Lg
Ach ja der momentane Wohnort liegt in NRW. Also schon ein gutes Stück.
Wenn der Vater (auch) ein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, kann er ggf. einem Umzug widersprechen.
Nein nur geteiltes Sorgerecht. Aufenthaltbestimmungsrecht hat Sie
Zitat von: Resnicze am 11. Februar 2017, 19:47:36
Nein nur geteiltes Sorgerecht. Aufenthaltbestimmungsrecht hat Sie
Wenn Ihre Freundin einen gerichtlichen Titel hat, der Ihr das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zuspricht,
kann der leibliche Vater den Umzug nicht verhindern.
Es bleibt die Frage des Kindeswohls ... denn ein Kind braucht und will Mutter und Vater.
Ja der kümmert sich nicht wirklich um das Kind alle paar Wochen holt er sie mal für 2-3 tage ab und das wars dann auch.
Hallo Resnicze,
wir sind in einer ähnlichen Situation. Mein Freund und ich sind seit 4 Jahren zusammen und auch ich habe ein Kind aus einer vorherigen Ehe mitgebracht.
Mein Exmann und ich haben gemeinsames Sorgerecht für unseren Sohn und da auch gerichtlich nichts anderes festgelegt wurde beide das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht inne.
Momentan darf mein Sohn hier das Schuljahr beenden und dann werden wir zu meinem Freund an den Standort ziehen der einige 100te km entfernt ist.
Für den Umzug brauche ich das Einverständnis meines Exmamnes.
Würde ich ohne sein Einverständnis umziehen hätte er die Möglichkeit noch wegen Kindesentziehung anzuzeigen.
Ich habe meinen Exmann daher bereits im letzten Jahr darüber informiert das wir umziehen werden. Hätte er sein Einverständnis nicht gegeben, hätte ich das Gericht entschieden lassen.
Dem Familiengericht kann zwar dem Kind den Umzug verbieten, aber nicht der Mutter. Heißt der Vater muss bereit sein das Kind bei sich aufzunehmen und nachweisen wie er die Betreuung gewährleisten will.
Die Mutter muss bei Gericht außerdem die Gründe nennen warum sie umziehen will. Ein reines ich will zu meinem Freund reicht nicht. Die Gründe die dem Gericht vorgelegt werden müssen dem Kindeswohl entsprechen. Also bessere Betreuungsmöglichkeiten für das Kind, bessere Karrieremöglichkeiten für die Mutter um den Kindesunterhalt zu sicher, bessere Bildungsmöglichkeiten für das Kind usw.
Je nachdem wie alt das Kind ist wird es auch befragt ob es mit umziehen will.
Auch wenn der Umgang momentanMitspracherechtst besteht die Möglichkeit das die Mutter sich an den Umgangskosten beteiligen muss wenn sie die Entfernung zwischen Vater und Kind vergrößert.
Gemeinsames Sorgerecht heißt das der Vater nicht nur Mitspracherecht beim Wohnort sondern auch in welchen Kindergarten oder auf welche Schule das Kind geht, ob das Kind getauft wird oder nicht und welche medizinischen Eingriffe und Behandlungen vorgenommen werden dürfen oder nicht.
Wenn das Verhältnis zwischen deiner Freundin und ihrem Exmann halbwegs gut ist wäre ein Gang zum Notar sinnvoll um deine Freundin eine Vollmacht auszustellen zu lassen um gewisse Entscheidungen alleine treffen zu können.
Super vielen Dank für deinen ausführlichen Kommentar.
Also der Ex Mann arbeitet Vollzeit in Schichtarbeit. Und er würde nicht zustimmen nur um Ihr es schwer zu machen das ist das Problem. Also wirklich eine richtige Betreuung durch die Schichtarbeit wäre nicht gegeben. Meine Freundin ist selbstständig und arbeitet zu95% von Zuhause aus. Also ist bei Ihr eine optimale Betreuung ja gegeben meiner Meinung nach.
Die kleine wird jetzt 2 Jahre. Und wenn sie dann in den Kindergarten kommt und später in die Schule könnte der Vater ja nicht immer da sein. Zumal wir auch nicht davon ausgehen das er die kleine dauerhaft zu sich nehmen will. Nur er wird um Stress zu machen nicht zustimmen. Das Verhältnis zwischen den beiden ist nicht sehr gut.
Also würde dann wahrscheinlich nur der Gang zum Gericht Klarheit verschaffen. Und es einklagen das meine Freundin mit ziehen könnte. Weil auf dauer klappt das ja dann nicht auf die Entfernung.
LG
Was @Kokiba ja beschrieben hatte, ist, dass das Gericht eher nicht zugunsten Ihrer Freundin entscheidet, wenn sie lediglich vorzubringen hat "Ich will mein Kind gerne woanders aufziehen weil da mein Freund wohnt/arbeitet".
Ja hat aber auch geschrieben, jetzt mal rein theoretisch wenn er es verbieten sollte und meine Freundin dann alleine mit dorthin ziehen würde., Müsste er ja die kleine nehmen und Nachweisen das er sich um sie kümmern kann. Dies ist nicht der Fall. 1. Er wird sie nicht dauerhaft nehmen wollen. Und 2 Arbeitstechnisch mit Schichtarbeit nicht möglich.
Was würde in dem Fall passieren? Da denke ich doch wohl eher das der Mutter der Umzug mit Kind gestattet wird oder.
Denken Sie wirklich, dass hier jemand "was wäre wenn spielt" ohne wirklich alle Umstände zu kennen oder die andere Seite gehört zu haben? Darüber hinaus haben wir hier zwar den ein oder anderen Juristen, aber ob das deren Fachgebiet ist, darf auch bezweifelt werden.
Suchen Sie das Gespräch mit ihm und notfalls müssen eben mithilfe der Rechtswege Fakten geschaffen werden, anhand derer Sie den weiteren Weg mit Gewissheit planen und gehen können. "Aber xyz im Bundeswehrforum hat gesagt, dass das so geht..." hilft Ihnen doch auch nicht wirklich weiter. ;)
Hey, ja das wird wohl der einzige weg sein. Natürlich kann man sich hierdrauf nicht berufen. Habe gedacht das eventuell noch wen anders gibt, der die Situation schon hatte. Ja war nur so ein spontaner Gedankengang von mit mit dem was wäre wenn ;).
Nach der Hochzeit die in Planung ist, wird es vielleicht auch etwas einfacher es zu begründen.
Trotzdem vielen lieben Dank
Bei einem geteilten Sorgerecht müssen alle erheblichen Entscheidungen zwischen den Eltern abgesprochen werden. Ein Umzug in eine weit entfernte Stadt ist eine solche erhebliche Entscheidung. Daher muss der Vater zustimmen.
Tut der Vater dies nicht, so muss die Mutter beim Familienrecht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen. Wenn die Mutter vor Gericht gewinnt, kann sie ohne Einverständnis des Vaters umziehen. Wenn sie verliert - weil zum Beispiel das Gericht der Meinung ist, dass das Herausholen des Kindes aus seinem gewohnten Lebensumfeld das Kindeswohl gefährdet - dann hat die Mutter Pech gehabt.
Jenachdem wie alt das Kind ist, wird das Gericht auch das Kind selber nach seinen Wünschen fragen.
Auf jeden Fall sollte man im Streitfalle einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht hinzuziehen.
Etwas ähnliches habe ich auch hinter mir, allerdings wurde nur zwischen Frankfurt und Wiesbaden umgezogen, weshalb die zurückgelegten Strecken natürlich ganz andere waren. Wir sind damals auch zu einer Patchworkfamilie geworden und haben somit unsere "Erste gemeinsame Wohnung" bezogen. Also aus zwei verschiedenen Wohnung sind wir in eine gemeinsame gezogen. So ist es ja hier auch der Fall.
Zwar war die zurückgelegte Entfernung dabei eine andere, aber rechtlich müsste das gleiche gelten. Denn sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht und kann damit den Aufenthaltsort bestimmen. Einzige Ausnahme wäre es wenn du ins Ausland ziehen würdest und der andere Erziehungsberechtigte keine Möglichkeit mehr hätte sein kind zu sehen. Aber das ist ja hier eigentlich nicht der Fall..