Guten Abend!
ich habe bereits über die SUFU versucht etwas zu finden, allerdings nichts gefunden.
Ich habe mich auf einen Job mit SÜG 2 (Sicherheitsüberprüfung 2) beworben. Jetzt zu meinem Problem:
Ich habe derzeit wegen dem Erwerb von Btm ein Ermittlungsverfahren (Erwerb wegen geringer Menge Cannabis).
Leider war dies eine Sünde im Jahre 2014. Das Verfahren läuft wegen dem "Verkäufer" immernoch. Ich bin ansonsten nie aufgefallen und habe daraus gelernt.
Weder einem Drogentest oder ähnlichem würde ich weglaufen. Ich will damit nichts zu tun haben. Der Konsum wurde mir nie nachgewiesen!
Habe ich automatisch KEINE Chance auf einen solchen Job? Oder habe ich die Möglichkeit mich dazu zu äußern?
Danke bereits im Voraus!
Martin
Bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gehen zusätzlich Anfragen an die Polizeidienststellen der innegehabten Wohnsitze des Betroffenen (in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre), und auch seine Identität wird überprüft. Der Ehegatte oder Lebenspartner des Betroffenen wird generell in die Sicherheitsüberprüfung miteinbezogen und soll dieser Einbeziehung zustimmen. Die im Gesetz verwendete Formulierung ,,soll" bedeutet praktisch jedoch ein ,,muss", denn ohne die Zustimmung der einzubeziehenden Person kann die Sicherheitsüberprüfung der betroffenen Person nicht durchgeführt werden. Die nicht erteilte Zustimmung hemmt den Beginn oder – wird sie später zurückgezogen – den Fortgang der Überprüfung. In begründeten Ausnahmefällen kann jedoch beantragt werden, auf die Einbeziehung der einzubeziehenden Person zu verzichten. Zusätzlich können Auskunftspersonen, die angegeben werden müssen, zum Zwecke der Identitätsprüfung befragt werden, was in der Praxis eher selten vorkommt.
Quelle: Wikipedia
Es wird zumindes bekannt werden, und im Allgemeinen geht man Sicherheitsrisikos lieber gerne aus dem Weg - zumindest so in meiner Behörde (Bundesverwaltung, KEINE Bundeswehr...)
Zitat von: M05W12S69 am 11. Februar 2017, 20:35:58
Es wird zumindes bekannt werden, und im Allgemeinen geht man Sicherheitsrisikos lieber gerne aus dem Weg - zumindest so in meiner Behörde (Bundesverwaltung, KEINE Bundeswehr...)
Bei meinem Job handelt es sich um Netzsicherheit. Kann aktuell nur schlecht schlafen, weil dieser Job wirklich meine Erfüllung wäre.
Dachte niemals daran, dass mir sowas große Schwierigkeiten bereiten würde.
Während eines laufenden Verfahrens findet keine Einstellung statt.
Hast du das laufende Verfahren im Bewerbungsvorgang angegeben?
Danach wurde bis jetzt noch nicht gefragt.
Das ist doch Teil des Bewerbungsbogens den du ausfüllst.
Warst du nur beim Karriereberater oder hast du dort schon den Bewerbungsbogen abgegeben. Wenn ja, steht es dort definitiv drauf. Wenn nein, dort wirst du es angeben müssen.
ZitatIch habe mich auf einen Job mit SÜG 2 (Sicherheitsüberprüfung 2) beworben.
Daraus hab ich geschlossen, dass die
Bewerbung schon raus ist. Mein Fehler?
Das ganze ist etwas komplizierter.
Ich arbeite nicht direkt für die Bundeswehr o. ä.
Es ist ein Job für ein Milliardenunternehmen, welches auch für Nachrichtendienste, Bund ect. Aufträge hat. Rein Infrastruktur.
Allerdings wird (wann auch immer) eine Sicherheitsüberprüfung nach Ü2 durchgeführt.
Und das hat nun was mit Bundeswehr zu tun?
Ich meine ja, weil ich direkt für die Bundeswehr zuständig wäre. Hier geht es um ein Netzmanagement-Center. Meine direkten Kollegen sind daher direkte Mitarbeiter von der Bundeswehr.
Deshalb dachte ich hier gibt es die nötige Erfahrung bezüglich der SÜ
Hier gehts um
ZitatRund um alles vor der Dienstzeit
Und nun?
Die Sicherheitsüberprüfung ist auch vor der Dienstzeit oder irre ich mich?
Die Geburt auch, oder irre ich mich? Und Tipps für Schwangerschaftskurse sind dann doch recht weit hergeholt.
Ich mach hier dicht, da ich nicht den Bezug zur Einstellung für eine militärische Laufbahn erkenne.