Guten Tag,
Ich möchte dieses Jahr das Leistungsabzeichen in Gold ablegen. Mir fehlt nur noch der BFT, den ich problemlos mit den nötigen Werten abschließen kann. Ich möchte mir auch einen Aufnäher für den Feldanzug besorgen. Gibt es Regelungen ob dieser in Schwarz oder in Gold ausgeführt sein muss beziehungsweise darf? Bei Vorgesetzten habe ich beide Varianten gesehen. Meine Tätigkeiten sind ausschließlich im Außendienst (Lagedarsteller).
MfG Nemlis
Sind gemäß Anzugordnung nur in Schwarz erlaubt.
Aber Hinz und Kunz tragen es auch in bronze/silber/gold... Mitunter auch, obwohl für die jeweilige Stufe die Tragegenehmigung fehlt, oder man es noch nie abgelegt hat. Also, as you wish!
Zitat von: Andi8111 am 12. Februar 2017, 15:43:07
Sind gemäß Anzugordnung nur in Schwarz erlaubt.
Woraus folgt das? Das Leistungsabzeichen gehört ja zu den besonderen Abzeichen im Truppendienst (Kap. 5.12 der Anzugordnung), und dort steht doch für den Feldanzug in Fußnote 116 lediglich als Einschränkung, dass nur selbstbeschaffte Stoffabzeichen getragen werden dürfen, ohne hierbei eine Aussage zur Farbe zu treffen?
@ Andi:
Da hätte ich auch gerne eine Quelle.
Selbstbeschaffte Abzeichen müssen in Form und Farbe den dienstlich gelieferten entsprechen - es gibt kein schwarzes LA.
Lediglich bei den TA erlaubt die aktuelle Version der Weisung "teilschwarz" - die Stufe muss aber erkennbar bleiben.
Danke für die Antworten bisher, auch wenn die Vorschriftenlage nicht ganz klar zu sein scheint.
Bevor ich einen neuen Thread aufmache, kann mir jemand einen Online-Shop empfehlen von dem ich so ein Abzeichen in guter Qualität beziehen kann?
ASMC
Offenbar schloss ich von den Gepflogenheiten meiner vorgesetzten Dienststelle auf die globale Situation. Dann ist doch alles klar: Farbenfroher Karneval auf dem Tarnanzug. Wenn ich versetzt werde, näh ich es dann vielleicht auch um ::)
Naja, am Gefechtsanzug ist ja kein Karneval notwendig oder angeordnet - im Innendienst ist es halt zulässig, warum auch nicht?
(Wenn im Gesicht keine Tarnschminke ist?)
Lieber F_K, nun hätte ich allerdings - um die Erbsenzählerei zu ergänzen, doch gern einmal Ihre Quellen für die letzten Darstellung:
Richtig ist zweifellos, dass selbstbeschaffte - u.a. Leistungs-/Tätigkeitsabzeichen - den dienstlich Gelieferten entsprechen müssten. Nun bringen es die dienstlich gelieferten Abzeichen bis auf wenige Ausnahmen mit sich, dass sie als Metallabzeichen geliefert und ausgegeben werden. Deshalb ist in der Vorschrift aufgeführt, dass all diese Abzeichen auch in der gestickten Form aufgebracht und getragen werden dürfen.
Daraus folgt, dass zum Feldanzug weder ganz, noch teilweise in schwarz gehaltene Abzeichen getragen werden dürfen, sondern eben auf olivem Grundtuch die Abzeichen in der jeweiligen Farbgebung zu sticken sind.
Die Anzugordnung in der aktuellen, komplett überarbeiteten Version - falls nach der Lektüre noch Fragen sind, einfach Hptm L. anrufen.
Ja, lieber F_K, die hatte ich mir angeschaut, bevor ich hierauf antwortete.
Seite 169 und Ziffer 551.
Zitat von: miguhamburg1 am 13. Februar 2017, 09:17:08
Richtig ist zweifellos, dass selbstbeschaffte - u.a. Leistungs-/Tätigkeitsabzeichen - den dienstlich Gelieferten entsprechen müssten. Nun bringen es die dienstlich gelieferten Abzeichen bis auf wenige Ausnahmen mit sich, dass sie als Metallabzeichen geliefert und ausgegeben werden. Deshalb ist in der Vorschrift aufgeführt, dass all diese Abzeichen auch in der gestickten Form aufgebracht und getragen werden dürfen.
Daraus folgt, dass zum Feldanzug weder ganz, noch teilweise in schwarz gehaltene Abzeichen getragen werden dürfen, sondern eben auf olivem Grundtuch die Abzeichen in der jeweiligen Farbgebung zu sticken sind.
Wobei wie bereits erwähnt gem. Ziff. 551 am Kampfanzug auch schwarze Abzeichen getragen werden dürfen, allerdings dürfen diese nicht gestickt sein, denn
1) gemäß Fußnote 102 dürfen an der Kampfbekleidung nur selbstbeschaffte Stoffabzeichen getragen werden,
2) selbstbeschaffte gestickte Abzeichen dürfen gem. Ziff 551 nur an selbstbeschafften Bekleidungsartikeln getragen werden,
3) selbstbeschaffte Kampfbekleidung darf gem. Ziff. 142 generell gar nicht getragen werden.
Hieraus folgt logisch, dass am Feldanzug zwar ein schwarzes Tätigkeitsabzeichen getragen werden darf, dieses darf aber nicht gestickt sein. Ein gewebtes Abzeichen. wäre hingegen zulässig. ;)
Zitat von: F_K am 12. Februar 2017, 19:09:44
Lediglich bei den TA erlaubt die aktuelle Version der Weisung "teilschwarz" - die Stufe muss aber erkennbar bleiben.
Das kann ich da so nicht rauslesen. Da steht schwarz. Schwarze Stoffabzeichen mit Hervorhebungen habe ich noch nicht gesehen. Nur die silbernen auf olivem Tuch mit den Stufen.
Die TL, mit der schwarze Tätigkeits-/Leistungs- oder sonstige Sonderabzeichen dienstlich beschafft werden, gibt es schlicht nicht, denn sie werden nicht beschafft. Eine TL gibt es lediglich für die Dienstgradaufschiebeschlaufen sowie die Namensbänder.
12345678 - Sie widersprechen sich selbst, ob gestickt oder gewebt, selbst beschaffte Abzeichen für den Feldanzug müssen in Form und Farbe den dienstlich Gelieferten entsprechen. Und die dienstlich gelieferten Abzeichen sind nicht in schwarz gehalten.
In der A2- 2630 unter 551 steht, dass auch schwarze getragen werden dürfen. Ob hand - oder maschinell gestickt ist dabei frei gestellt.
@ Schnolle:
Nochmal: Dies gilt nur für Abzeichen, die keine Stufe haben.
Selektive Wahrnehmung oder nur selektives zitieren ;) ?
Zitat"Selbstbeschaffte hand- oder maschinengestickte Abzeichen dürfen nur an selbst beschafften Bekleidungsartikeln getragen werden, jedoch nur in der passenden Grundtuchfarbe.
Diese selbst beschafften Abzeichen sind am Dienstanzug und Gesellschaftsanzug bei Heer und Luftwaffe silberfarben, bei der Marine goldfarben.
Am Kampfanzug dürfen auch schwarze Abzeichen auf olivfarbenem bzw. graubeigen Grundtuch getragen werden.
Die Unterscheidung der Leistungsstufen Bronze, Silber, Gold erfolgt durch Hervorhebung einzelner Elemente im Abzeichen."
Daraus folgere ich:
1. Ganz schwatz ist nicht zulässig!
2. Olivfarbener Grund (oder graubeige beim 3-Farb-Tarndurck) plus Erkenntlichkeit der Stufe!
Hat jemand schon mal schwarz mit Hervorhebungen gesehen?
Ja, allerdings in der Regel bei Tätigkeitsabzeichen!
@ Schnolle:
Ich habe viele Dinge noch nicht gesehen - es gibt diese Dinge trotzdem.
Ich habe viele nicht vorschriftsmäßige Dinge gesehen - Vorschriften gibt es trotzdem.
Ein Kamerad hier trägt ein Abzeichen, bei dem der Adler in schwarz ist und die "Umrandung", also der Kranz in Gold! Habe ich gerade auf dem Flur gesehen ...
Ich hab jetzt nochmal im Netz gesucht und kann kein TA in schwarz mit Stufe finden. Darüber hinaus bin ich gerade auf Punkt 142 der o.g. Vorschrift gestoßen der ja im Grunde genommen verbietet sich eigene Feldbekleidung zu beschaffen. Da aber selbstbeschaffte Abzeichen nur an selbstbeschaffter Kleidung zu tragen ist, ist das doch eh hinfällig oder? Also ich meine das anpinnen von Abzeichen an den FA.
@ Schnolle:
Nochmal: Nur weil Du ein Beschaffungsproblem hast, ändert dies doch nicht die Vorschrift!?
Ich sehe hier eine eindeutige Trennung zwischen dem Teil, den ich durch
Fettdruck hervor gehoben habe und dem ersten teil:
Zitat"Selbstbeschaffte hand- oder maschinengestickte Abzeichen dürfen nur an selbst beschafften Bekleidungsartikeln getragen werden, jedoch nur in der passenden Grundtuchfarbe.
Diese selbst beschafften Abzeichen sind am Dienstanzug und Gesellschaftsanzug bei Heer und Luftwaffe silberfarben, bei der Marine goldfarben.
Am Kampfanzug dürfen auch schwarze Abzeichen auf olivfarbenem bzw. graubeigen Grundtuch getragen werden.
Die Unterscheidung der Leistungsstufen Bronze, Silber, Gold erfolgt durch Hervorhebung einzelner Elemente im Abzeichen."
Weiterhin stellt der Dienstherr die Tätigkeitsabzeichen nur in der Metall-Version für den Dienstanzug zur Verfügung, so dass die Stoff-Version für den Feldanzug ohnehin immer privat zu beschaffen ist, wenn man denn am FA ein Tätigkeitsabzeichen tragen möchte. Und letztendlich beschaffen auch Selbsteinkleider/Teil-Selbsteinkleider ihre Feldanzüge nicht selbst, sondern bekommen diese vom Dienstherrn zur Verfügung gestellt! Der Kamerad hat seine Abzeichen übrigens bei einer "ganz normalen" Stickerei, die als Bundeswehr-Lieferant recht bekannt ist, bestellt, sagt er ...
Ich versuche es nochmal anders. In 142 steht doch, dass keine Trageerlaubnis für selbstbeschaffte FA gibt. Demnach wäre doch ein Anbringen selbstbeschaffter Abzeichen am FA gar nicht zulässig, weil dieser eben nicht selbsbeschafft sein darf aber eben selbstbeschaffte Abzeichen nur an selbstbeschafften Kleidungsstücken getragen werden dürfen.
Danke Tommie für den Tipp.
Nach Ihrer Theorie dürfte demnach niemand ein Tätigkeitsabzeichen tragen, weil diese in der "Stoff-Version" nicht dienstlich geliefert werden! Denken Sie mal da drüber nach ;) !
@ Schnolle:
Beliebte Diskussionstechnik - einfach Thema verschieben.
Thema lautet hier:
ZitatLeistungsabzeichen am Feldanzug Gold oder Schwarz?
Ich hoffe, Du hast erkannt, das dieses Thema abschliessend geklärt ist.
Dein NEUES Thema ist die Frage, ob KAMPFbekleidung selbst beschafft werden darf und welche Bekleidungsstücke dazu gehören - wobei im Einsatzfall ja eh "alle" Abzeichen abgelegt werden.
Dazu sollte ggf. ein neues Thema mit offenen Punkten / Klarstellungen für eine Überarbeitung der Vorschrift geöffnet werden.
Zitat von: miguhamburg1 am 05. März 2017, 22:25:46
12345678 - Sie widersprechen sich selbst, ob gestickt oder gewebt, selbst beschaffte Abzeichen für den Feldanzug müssen in Form und Farbe den dienstlich Gelieferten entsprechen. Und die dienstlich gelieferten Abzeichen sind nicht in schwarz gehalten.
Lex specialis derogat legi generali.