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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: DRon am 13. Februar 2017, 00:43:28

Titel: Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: DRon am 13. Februar 2017, 00:43:28
Hallo.

Mein Sohn hat bei der Bundeswehr ein Praktikum gemacht. Leider hat es der dortige Spieß mit der Hilfestellung ein wenig zu gut gemeint und hat sich derbe an meine Frau ran gemacht. Es fing an mit offiziellen Telefonaten, dann treffen (natürlich rein offiziell). Dann hat er sich an Sie ran gemacht und sie sogar in ein Hotel eingeladen. Er ist während der Dienstzeit mit Ihr Spazieren gegangen und hat sich an sie ran gemacht.
Meine Frau hat die Sache beendet als Sie merkte auf was er eigentlich wirklich aus ist.....(kann man sich ja denken).
Jetzt meine Frage. Besteht die Möglichkeit als Zivilist ein Disziplinarverfahren gegen Ihn einleiten zu lassen?
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: Ralf am 13. Februar 2017, 05:26:48
Welche Dienstvergehen hat er denn begangen?
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: DRon am 13. Februar 2017, 07:43:42
Er hat sich an die Mutter von einem Schülerpraktikanten ran gemacht und das während der Arbwitszeit.
Er hat die Kaserne während der Dienstzeit verlassen um sich mit ihr zu treffen. Aus nicht dienstlichen Gründen. Aus meiner Sicht ist ein schülerpraktikant Schutzbefohlen. Wie kann er sich da, als Vorgesetzter an die Mutter ran machen?
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: F_K am 13. Februar 2017, 07:49:12
Der KpFw ist kein Vorgesetzter des Praktikanten - noch seiner Mutter.
Die Mutter ist auch keine Schutzbefohlene.

Flirten ist nicht unter Strafe gestellt.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: wolverine am 13. Februar 2017, 08:07:23
Trotzdem kann man solche Dinge wie Abwesenheit oder gar Hotelaufenthalte in der Dinstzeit etc. natürlich dem Chef oder Kdr melden. Sollte das eindeutig beweisbar sein, wird der ein Disziplinarverfahren o. ä. einleiten.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: F_K am 13. Februar 2017, 08:26:18
Die Einlassung spricht von einer Einladung ins Hotel - nicht von einem tatsächlichen Aufenthalt.

Eine Meldung steht natürlich immer frei ...
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: Jens79 am 13. Februar 2017, 10:02:06
Zitat von: DRon am 13. Februar 2017, 00:43:28
Hallo.

Mein Sohn hat bei der Bundeswehr ein Praktikum gemacht. Leider hat es der dortige Spieß mit der Hilfestellung ein wenig zu gut gemeint und hat sich derbe an meine Frau ran gemacht. Es fing an mit offiziellen Telefonaten, dann treffen (natürlich rein offiziell). Dann hat er sich an Sie ran gemacht und sie sogar in ein Hotel eingeladen. Er ist während der Dienstzeit mit Ihr Spazieren gegangen und hat sich an sie ran gemacht.
Meine Frau hat die Sache beendet als Sie merkte auf was er eigentlich wirklich aus ist.....(kann man sich ja denken).
Jetzt meine Frage. Besteht die Möglichkeit als Zivilist ein Disziplinarverfahren gegen Ihn einleiten zu lassen?

Ruf den Chef dort an und erzähl ihm das. Mehr kannst du nicht tun.

Was dann der Chef draus macht, werden wir alle vermutlich nie erfahren.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: schlammtreiber am 13. Februar 2017, 10:21:42
Es gäbe natürlich auch noch die Möglichkeit einer archaisch-männlichen Reaktion, also den Scherzkeks direkt (selbst, offline, real world, face to face...) zur Rede zu stellen und ihm mögliche Folgen seines unbedachten, hormongesteuerten Handelns plastisch vor Augen zu führen... aber hey, wahrscheinlich ist dieser völlig abstruse Gedanke ein Relikt aus vergangenen Zeiten und in unserer vielfältig-bunten Toleranzglücksbärchikulturgesellschaft geradezu undenkbar geworden.

Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: WirdMaHellImHals am 13. Februar 2017, 11:24:44
Zitat von: schlammtreiber am 13. Februar 2017, 10:21:42
[...]den Scherzkeks direkt (selbst, offline, real world, face to face...) zur Rede zu stellen [...]

Aber es ist doch viel angenehmer den schwarzen Peter als Buh-Mann an den Chef weiterzugeben :-[

Mal im Ernst, ziehen sie die Bundeswehr da nicht mit rein. Führen sie mit dem betreffenden Herren ein Gespräch unter Männern und gut ist.
Da werden sie mehr von haben, als wenn sie ihn bei seinem Chef verpetzen, denn genau das ist es.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: 0930 am 13. Februar 2017, 12:14:45
Zitat von: WirdMaHellImHals am 13. Februar 2017, 11:24:44
Zitat von: schlammtreiber am 13. Februar 2017, 10:21:42
[...]den Scherzkeks direkt (selbst, offline, real world, face to face...) zur Rede zu stellen [...]

Aber es ist doch viel angenehmer den schwarzen Peter als Buh-Mann an den Chef weiterzugeben :-[

Mal im Ernst, ziehen sie die Bundeswehr da nicht mit rein. Führen sie mit dem betreffenden Herren ein Gespräch unter Männern und gut ist.
Da werden sie mehr von haben, als wenn sie ihn bei seinem Chef verpetzen, denn genau das ist es.

...man kann auch zweigleisig fahren. ;)
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: ZMZler am 13. Februar 2017, 12:19:07
Zitat von: DRon am 13. Februar 2017, 07:43:42
Er hat sich an die Mutter von einem Schülerpraktikanten ran gemacht und das während der Arbwitszeit.
Er hat die Kaserne während der Dienstzeit verlassen um sich mit ihr zu treffen. Aus nicht dienstlichen Gründen. Aus meiner Sicht ist ein schülerpraktikant Schutzbefohlen. Wie kann er sich da, als Vorgesetzter an die Mutter ran machen?

Mal eine Verständnisfrage:
Wie hat denn ihre Frau darauf reagiert? Viel zielorientierter ist es natürlich, wenn sie dem Casanova frühzeitig und vehement Einhalt gebietet. Falls das unterblieben ist (aus welchen Gründen auch immer), dann wird dies evtl als eine potentielle Bereitschaft für ein außereheliches Abenteuer gedeutet...
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: RB/WDA am 13. Februar 2017, 13:28:08
DRon, bist du Soldat?
Wenn ja, ist es ein Dienstvergehen - Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht, § 12 SG.


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Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: StOPfr am 13. Februar 2017, 13:31:49
Das dürfte die Frage beantworten:

ZitatBesteht die Möglichkeit als Zivilist ein Disziplinarverfahren gegen Ihn einleiten zu lassen?
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: SCPO am 13. Februar 2017, 13:50:04
Was würde ich mich als Chef freuen, wenn jmd. wegen so einem Kindergeburtstag bei mir anruft.

Ihre Frau hat sich doch richtig verhalten. Wo ist ihr Problem? Sind Sie wirklich so unsicher? Vorallem welches Dienstvergehen soll denn hier begangen worden sein?
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: RB/WDA am 13. Februar 2017, 14:06:51
Danke! Habe ich doch glatt überlesen.


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Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: slider am 14. Februar 2017, 10:21:27
Also wenn ich Chef wäre, würde es mich schon interessieren, wenn mein Spieß seine Arbeitszeit nutzt um mit Frauen anzubändeln. Der moralische Aspekt ist aus meiner Sicht irrelevant und wird sowieso höchst subjektiv bewertet. Aber Spaziergänge mit Frauen in der Arbeitszeit und bei Interesse potenziell Verlassen des Arbeitsplatzes für schnellen Sex ... das ist doch ganz klar eine dienstliche Angelegenheit.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: 0930 am 14. Februar 2017, 11:22:02
Zitat von: SCPO am 13. Februar 2017, 13:50:04
Was würde ich mich als Chef freuen, wenn jmd. wegen so einem Kindergeburtstag bei mir anruft.

Naja als Zivilist kann es einem auch egal sein was irgendein BW Chef über einen denkt.

Außerdem, es gibt durchaus Chefs die kein gutes Verhältnis zu ihrem Spieß haben/ihn nicht leiden können ect.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: ulli76 am 14. Februar 2017, 11:36:02
Wenn die Story überhaupt stimmt.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: Andi am 14. Februar 2017, 11:38:49
Zitat von: SCPO am 13. Februar 2017, 13:50:04
Was würde ich mich als Chef freuen, wenn jmd. wegen so einem Kindergeburtstag bei mir anruft.

Wenn dein Spieß in seiner Dienstzeit mit der verheirateten Mutter eines Praktikanten anbändelt ist das "Kindergeburtstag"? Ich würde eher sagen: Dass es sich dabei um ein Dienstvergehen handelt dürfte wohl unzweifelhaft sein und alle weiteren Maßnahmen regelt die WDO.

Gruß Andi
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: Tommie am 14. Februar 2017, 11:52:55
SCPO = Senior Chief Petty Officer = OR8 = Stabsbootsmann ;) !

Manchmal ist es einfach gut, dass Unteroffiziere mit Portepee keine Disziplinarvorgesetzten sind ;D !
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: F_K am 14. Februar 2017, 13:28:19
@ Andi:

Du kennst diese nette Arbeitshilfe Umgang mit Sexualität?

Wo Rechtsberater im Einzelfall die Auffassung vertreten (die ich nicht teile), das gerade (hörbar) laufende Handlungen auf einem Dienstzimmer eher dazu führen, das man als DV nicht "eintreten" sollte, weil der Intimschutz der Beteiligten höher zu werten ist als die Dienstaufsichtspflicht ...

Insoweit ist mMn bei "Flirten" (wobei wir immer noch nicht wissen, was genau mit welchem Zeitaufwand passiert ist) ein Dienstvergehen noch nicht offensichtlich - vielleicht war es einfach nur freundliches, interessiertes Auftreten - was bei der Ehefrau falsch verstanden wurde.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: Andi am 14. Februar 2017, 15:39:58
Zitat von: F_K am 14. Februar 2017, 13:28:19
Wo Rechtsberater

Rechtsberater führen keine Menschen. Rechtsberater führen keine Disziplinarverfahren (es sei denn sie sind gleichzeitig WDA).
Und was im Dienst passiert oder nicht passiert bestimmt nur einer: der Disziplinarvorgesetzte.

Gruß Andi
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: RB/WDA am 14. Februar 2017, 17:00:56
Zitat von: Andi am 14. Februar 2017, 11:38:49
Zitat von: SCPO am 13. Februar 2017, 13:50:04
Was würde ich mich als Chef freuen, wenn jmd. wegen so einem Kindergeburtstag bei mir anruft.

Wenn dein Spieß in seiner Dienstzeit mit der verheirateten Mutter eines Praktikanten anbändelt ist das "Kindergeburtstag"? Ich würde eher sagen: Dass es sich dabei um ein Dienstvergehen handelt dürfte wohl unzweifelhaft sein und alle weiteren Maßnahmen regelt die WDO.

Gruß Andi

Es ist ein Verstoß gegen § 7 SG, Pflicht zum treuen Dienen, wenn der KpFw während der Dienstzeit Privatangelegenheiten erledigt hat.
Die Dienstleistungspflicht ist ein Kernpflicht. Damit verstößt er dann zugleich gegen die sog. Wohlverhaltenspflicht aus § 17 Abs. 2 S. 1 SG, sich im Dienst achtungs- und vertrauenswürdig zu verhalten und ist damit ein Dienstvergehen gemäß § 23 Abs. 1 SG.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: RB/WDA am 14. Februar 2017, 17:10:02
Zitat von: F_K am 14. Februar 2017, 13:28:19
@ Andi:

Du kennst diese nette Arbeitshilfe Umgang mit Sexualität?

Wo Rechtsberater im Einzelfall die Auffassung vertreten (die ich nicht teile), das gerade (hörbar) laufende Handlungen auf einem Dienstzimmer eher dazu führen, das man als DV nicht "eintreten" sollte, weil der Intimschutz der Beteiligten höher zu werten ist als die Dienstaufsichtspflicht ...

Insoweit ist mMn bei "Flirten" (wobei wir immer noch nicht wissen, was genau mit welchem Zeitaufwand passiert ist) ein Dienstvergehen noch nicht offensichtlich - vielleicht war es einfach nur freundliches, interessiertes Auftreten - was bei der Ehefrau falsch verstanden wurde.

Welcher RB vertritt denn diese Auffassung?
Die Vorschrift heißt übrigens: ZDv A-2160/6, Abschnitt 1.45
(Nr.1456-1469).


Fröhliches Wehrschaffen!
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: SCPO am 14. Februar 2017, 22:19:06
Zitat von: Tommie am 14. Februar 2017, 11:52:55
SCPO = Senior Chief Petty Officer = OR8 = Stabsbootsmann ;) !

Manchmal ist es einfach gut, dass Unteroffiziere mit Portepee keine Disziplinarvorgesetzten sind ;D !

Wie wahr, es ist sicher auch echt richtig, dass Tommie kein Offizier ist.  ;)
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: SCPO am 14. Februar 2017, 22:20:38
Zitat von: Andi am 14. Februar 2017, 11:38:49
Zitat von: SCPO am 13. Februar 2017, 13:50:04
Was würde ich mich als Chef freuen, wenn jmd. wegen so einem Kindergeburtstag bei mir anruft.

Wenn dein Spieß in seiner Dienstzeit mit der verheirateten Mutter eines Praktikanten anbändelt ist das "Kindergeburtstag"? Ich würde eher sagen: Dass es sich dabei um ein Dienstvergehen handelt dürfte wohl unzweifelhaft sein und alle weiteren Maßnahmen regelt die WDO.

Gruß Andi

Gibt es Beweise, dass dies in der Dienstzeit geschah? Das hört sich alles eher nach einem zutiefst in seiner männlichen Ehre gekränkten Mann, der jetzt hier das ganz große Fass aufmachen will.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: SCPO am 14. Februar 2017, 22:22:23
Zitat von: ulli76 am 14. Februar 2017, 11:36:02
Wenn die Story überhaupt stimmt.

Amen, dem kann ich nur zustimmen. Das hört sich alles so verquer an, dass ich den Wahrheitsgehalt auch mehr als anzweifle.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: SCPO am 14. Februar 2017, 22:23:32
Zitat von: 0930 am 14. Februar 2017, 11:22:02
Zitat von: SCPO am 13. Februar 2017, 13:50:04
Was würde ich mich als Chef freuen, wenn jmd. wegen so einem Kindergeburtstag bei mir anruft.

Naja als Zivilist kann es einem auch egal sein was irgendein BW Chef über einen denkt.

Außerdem, es gibt durchaus Chefs die kein gutes Verhältnis zu ihrem Spieß haben/ihn nicht leiden können ect.

Und das wird den durchschnittlichen Spieß als OSF / SF ja auch total interessieren, so mit Enddienstgrad erreicht.

Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: Andi am 15. Februar 2017, 07:46:45
Zitat von: SCPO am 14. Februar 2017, 22:20:38
Gibt es Beweise, dass dies in der Dienstzeit geschah?

Oh, wir nähern uns der Wahrheit. ;) Das gilt es in einer durchzuführenden Ermittlung zu ermitteln - der Vorwurf steht ja im Raum.

Zitat von: SCPO am 14. Februar 2017, 22:23:32
Und das wird den durchschnittlichen Spieß als OSF / SF ja auch total interessieren, so mit Enddienstgrad erreicht.

Auch der Dienstgrad ist nicht in Stein gemeißelt...  ::)
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: slider am 15. Februar 2017, 12:53:16
Der DV hat einen Auftrag und bei Anschuldigungen hat er zu ermitteln. Es ist nicht seine Entscheidung, ob er Wichtigeres zu tun hat oder ob er seinen Spieß mehr oder weniger mag.

Wenn ein Soldat während der Arbeitszeit und in Verbindung mit seiner Dienststellung (er hat diese Frau wohl als Spieß eingeladen und nicht als Privatmann) privatem Vergnügen nachgeht, dann gehört das mMn bestraft.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren möglich?
Beitrag von: miguhamburg1 am 15. Februar 2017, 13:19:57
Ja, lieber Slider, dass bei entsprechendem Bekanntwerden möglicher Dienstvergehen der DV zu ermitteln hat, steht außer Frage und wurde hier meiner Erkennztnis nach auch nicht infrage gestellt. Dass bei diesen Ermittlungen persönliche Sympathien und Antipathien keine Rolle spielen auch. Insofern ist Ihr Beitrag für mich nicht ganz nachvollziehbar.

Ich verstehe den Dissens hier eher dahingehend, dass es einige Nutzer gibt, die die Darstellung des Fragenstellers als unrealistisch darstellen ujd andere nicht.

Im Übrigen sind Disziplinarmaßnahmen keine Strafen, wie Sie schreiben, und ob es überhaupt zu einer gerichtlichen Strafe kommen würde, hängt denn doch sehr stark von den Ermittlungsergebnissen ab und ob dieser Vorgang überhaupt an eine Staatsanwaltschaft abzugeben wäre und die Anklage erheben würde.