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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: newhere am 14. Februar 2017, 18:38:24

Titel: Arbeitsplatzschutzgesetz
Beitrag von: newhere am 14. Februar 2017, 18:38:24
Hallo Kameraden,

ich habe eine kleine Frage. Vor ca. einem Jahr hatte ich mein DZE und begann dann eine zivile Ausbildung zum KFZ Mechatroniker. Leider spüre ich jeden Tag wie sehr mir die Bundeswehr fehlt. Das war schon nach der ersten Woche nach DZE bemerkbar. So machte ich einen neuen Termin im Karrierecenter wo ich mich erneut bewarb, vorerst wieder als FWDLer zur Ableistung meiner restlichen möglichen DZ, danach ist klar geplant aus der Truppe heraus die SaZ Laufbahn einzuschlagen. Erst FWDLer, da der Bewerbungsvorgang hier schneller verläuft... Ich wollte keine Zeit verlieren und so schnell wie möglich zurück in die Truppe.. Leider gab es dann letztes Jahr keine passende Stelle mehr und so entschloss ich mich zuerst die Ausbildung zu machen und dann wieder zurück zu gehen. Leider große Fehlanzeige.. Ich bin zwar relativ zufrieden, aber trotzdem möchte ich gerne jetzt zurück und nicht erst in drei Jahren. Da ich ja schon gemustert bin und eine Einplanung vorliegt zum 01.05, habe ich eine Frage zu meinem aktuellen Ausbildungsverhältnis. Es gibt ja bekanntlich das Arbeitsplatzschutzgesetz. Ich bin ein Mensch der sich immer gerne absichert.. Es gab bestimmt schon Situationen, wo Kameraden vorerst wegen Zahntechnischer Mängel oder anderen dingen wieder vorerst heim geschickt wurden. Beim Freiwilligen Wehrdienst habe ich das nun so verstanden, dass der Arbeitgeber, mir dann meinen Arbeitsplatz bis zur Beendigung des FWDs sicher stellen müsste. Ein befristetes Arbeitsverhältnis wie z.B eine Berufsausbildung muss beim überschreiten nicht verlängert werden. Habe ich das so korrekt verstanden? und wie gibt man hier am besten bescheid?Sagt man einfach, hey.. ich bin nächste Woche weg? Oder gibt es hier eine Frist? wie z.B die Kündigungsfrist von 4 Wochen?

Titel: Antw:Arbeitsplatzschutzgesetz
Beitrag von: F_K am 14. Februar 2017, 18:40:57
Mach um Himmels Willen die Ausbildung zu Ende.
Titel: Antw:Arbeitsplatzschutzgesetz
Beitrag von: KlausP am 14. Februar 2017, 18:55:36
Wie Sie zu verfahren haben steht in §1(3) ArbPlSchG.
Titel: Antw:Arbeitsplatzschutzgesetz
Beitrag von: PzGren5212 am 14. Februar 2017, 19:09:59
Ausbildung abschließen und zwar möglichst mit Erfolg und dann zeitnah "neu" bewerben. Falls Interesse daran besteht in höherer Laufbahn. Sieht nicht nur besser aus,sondern du hast definitiv etwas,was du nach DZE vorlegen kannst im zivilen.


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Titel: Antw:Arbeitsplatzschutzgesetz
Beitrag von: MiraC am 14. Februar 2017, 19:17:40
Dein Arbeitgeber wird Dir den Ausbildungsplatz nicht frei halten, muss er auch nicht.

Ich schließe mich dem Tipp des Vorredners an, mach um Himmels Willen die Ausbildung zu Ende!
Wer soll dich denn später Mal einstellen, wenn im Lebenslauf FWDL, Ausbildung, FWDL Ausbildung steht?
So könnte es ja schlimmsten Falles kommen.....
Titel: Antw:Arbeitsplatzschutzgesetz
Beitrag von: Gast1 am 14. Februar 2017, 21:42:22
Ich stand vor fast 10 Jahren vor einer ähnlichen Situation.
Ich weiß genau was du meinst mit "Die Bundeswehr fehlt mir ja doch."
Habe meine Ausbildung abgeschlossen und bin dann nahtlos als Wiedereinsteller wieder zurück.


Mach die Ausbildung zu Ende ! Die Bundeswehr wirds auch noch in 2,5 Jahren geben und mit dem derzeitigen Personalmangel der auch in dieser Zeit nicht überwunden sein wird, sehe ich da gute Chancen.
Titel: Antw:Arbeitsplatzschutzgesetz
Beitrag von: miT am 14. Februar 2017, 23:32:49
Zitat von: Gast1 am 14. Februar 2017, 21:42:22
Ich stand vor fast 10 Jahren vor einer ähnlichen Situation.
Ich weiß genau was du meinst mit "Die Bundeswehr fehlt mir ja doch."
Habe meine Ausbildung abgeschlossen und bin dann nahtlos als Wiedereinsteller wieder zurück.


Mach die Ausbildung zu Ende ! Die Bundeswehr wirds auch noch in 2,5 Jahren geben und mit dem derzeitigen Personalmangel der auch in dieser Zeit nicht überwunden sein wird, sehe ich da gute Chancen.

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