Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Ace1 am 16. Februar 2017, 15:01:37

Titel: Fw mit zivilem Studium-Dienstzeitverkürzung
Beitrag von: Ace1 am 16. Februar 2017, 15:01:37
Hallo zusammen,

Nach langem Hin und Her möchte ich meine Problematik hier nun doch schildern.

Ich stellte Ende letzten Jahre einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung. Zu diesem Entschluss kam ich aus mehreren Gründen:

1. Versuch des Laufbahnwechsels, in die Laufbahn Offz mit Studium, abgelehnt seitens BAPersBw Grund: "mangelnde Prüfkapazität"(fairerweise muss ich dazu sagen, dass ich zum Zeitpunkt des Antrages gerade bereits im 32 LJ war)
2. Unzufriedenheit auf momentanen DP Arbeitsumfeld und -aufkommen (zu niedrig) (Gespräche mit DV, VP, bisher ohne Erfolg)
3. Versetzungsgesuch gestellt, Begründung s. Punkt 2. (keine Chance, da keine vakanten DP in Wunscheinheit)
4. Bewerbung für OffzMilFD nicht möglich (da Beurteilung erst 2 Monate nach Abgabefrist erhalten, keine Chance auf ein Fachgebiet meines Interesses
5. zur Zeit ziviles Studium, welches mir in meiner Dienstzeit keinen Nutzen bringt, da nicht durch die Bw anerkannt.


Ich möchte dazu sagen, dass ich durchaus gewillt war, mich im Rahmen meiner militärischen Karriere sprich, also mit Nutzen für die Bundeswehr weiterbilden zulassen.
Auch möchte ich hier klarstellen, dass es für mich nicht darum geht, mir meine Weiterbildung von der Bundeswehr bezahlen zu lassen. Ich zahle mein Studium komplett selbst, pendle an den Wochenenden zum Studienort und plane meine Praktika in meinem Urlaub. Es ist mir auch durchaus bewusst, dass dieses Studium unter "Privatvergnügen" fällt.
Jedoch ist es vielleicht für den ein oder anderen nachvollziehbar, dass ich gerne einen Nutzen meines Studiums hätte, und das möglichst zeitnah.

Mein Gedanke war es, meine Dienstzeit von 13 auf 8 Jahre zu verkürzen, somit blieben noch 3 Jahre Restdienstzeit. Dass der Antrag abgelehnt werden würde, kam für mich nicht überraschend. Jedoch verwundert es mich doch ein wenig, dass die Bundeswehr keinen Nutzen darin sieht, da es aufgrund der Verkürzung ja zu entsprechenden Kostenreduzierung nach meiner Dienstzeit, durch anpassen des BFD etc. von SaZ 13 auf SaZ 8, kommen würde. Oder ist das ein Denkfehler meinerseits?

Ich hoffe, dass mir evtl. jemand noch Tipps geben kann, wie ich meine momentane Situation "entschärfen" kann, da sie für mich mehr und mehr zur Belastung wird.

Gruß Ace
Titel: Antw:Fw mit zivilem Studium-Dienstzeitverkürzung
Beitrag von: F_K am 16. Februar 2017, 15:07:51
Trendwende Personal?

Schon mal gehört?
Titel: Antw:Fw mit zivilem Studium-Dienstzeitverkürzung
Beitrag von: Ace1 am 16. Februar 2017, 15:13:48
Ja, habe ich selbstverständlich. Nur sehe ich ein "Fehl von 16%"- wie so schön aufgeschlüsselt wurde, meiner VWR jetzt nicht als Weltuntergang an, und in Hinsicht auf die nächsten 3 Jahre erstrecht nicht. ;)
Titel: Antw:Fw mit zivilem Studium-Dienstzeitverkürzung
Beitrag von: KlausP am 16. Februar 2017, 15:18:04
Zitat... von SaZ 13 auf SaZ 8 ...

Klar, ZAW abgegriffen und dann weg. Warum sollte die Bw das tun? Sie sind eine freiwillige Verpflichtung eingegangen, die Bw hat Ihnen eine Berufsausbildung zukommen lassen und erwartet jetzt von Ihnen, dass Sie Ihren Teil des Deals vollumfänglich erfüllen. So einfach ist das.
Titel: Antw:Fw mit zivilem Studium-Dienstzeitverkürzung
Beitrag von: Ace1 am 16. Februar 2017, 15:50:05
Zu meiner ZAW möchte ich folgendes sagen: 4 Monate ZAW, die ich nicht abgegriffen habe um jetzt rauszukommen. Ganz bestimmt nicht. Aber danke für die Unterstellung. Zumal mir 6 Monate meines BFD Anspruches abgerechnet werden.
Titel: Antw:Fw mit zivilem Studium-Dienstzeitverkürzung
Beitrag von: Ace1 am 16. Februar 2017, 16:04:17
Diese ZAW, hat nichts mit meinen Weiterbildungsplänen zu tun, da ich schon vor meinem Einritt in die BW mein Abitur und eine Ausbildung vorweisen konnte. Ich kann mir weder die Leistung auf meine Studium anrechnen lassen, noch könnte ich außerhalb der BW mit dieser ZAW großartige Verbesserung anstreben. Ihre Behauptung ist daher völlig fehl am Platz.
Titel: Antw:Fw mit zivilem Studium-Dienstzeitverkürzung
Beitrag von: LwPersFw am 16. Februar 2017, 16:12:20
ZitatJedoch verwundert es mich doch ein wenig, dass die Bundeswehr keinen Nutzen darin sieht, da es aufgrund der Verkürzung ja zu entsprechenden Kostenreduzierung nach meiner Dienstzeit, durch anpassen des BFD etc. von SaZ 13 auf SaZ 8, kommen würde. Oder ist das ein Denkfehler meinerseits?

Der Denkfehler liegt im "Betrachtungswinkel"...

Bis zur Trendwende ging es um Personalabbau. Deshalb wurde ja sogar ein eigenes Gesetz dafür geschaffen.

Jetzt geht es um Personalaufbau.
Damit besteht in AVR's, bei denen eine Unterdeckung besteht - bei Ihnen 16 % - kein dienstliches Interesse an der Verkürzung Ihrer Nutzungszeit.
Was dabei auch gern übersehen wird, es zählt nicht die Situation in der einzelnen Einheit : es wird die AVR bundesweit betrachtet!

Eine Kostenanalyse wird hier nicht betrieben, da zuerst die Besetzung des Dienstpostens mit einem ausgebildeten Soldaten entscheidend ist.

Dies ist aber nichts Neues. Der § 40 Abs 7 SG hat schon immer das vorrangige Entscheidungskriterium "dienstliches Interesse".

Nur wurde und wird dies oft negiert, bzw. erwartet, dass persönliche Gründe als höherwertiger eingestuft werden.

Hinzu kommt die Besonderheit des Berufsbild "Soldat auf Zeit". Es gibt KEINE "normale" Kündigungsmöglichkeit wie in der zivilen Wirtschaft.
Dies scheinen Viele bei der Berufswahl immer wieder auszublenden.
Es gibt nur den 40/7 - mit seinen Einschränkungen, oder die Entlassung aus Härtegründen. Aber auch sehr restriktiv.


Es ist bedauerlich das Sie sich in Ihrer Tätigkeit nicht zufrieden fühlen...
Die Lösung wäre hier sicherlich eine Versetzung in einen neuen, mehr fordernden Tätigkeitsbereich...


Ggf. sollten Sie dies noch einmal angehen und ein bundesweites Versetzungsgesuch stellen.


Titel: Antw:Fw mit zivilem Studium-Dienstzeitverkürzung
Beitrag von: Ace1 am 16. Februar 2017, 16:30:27
Vielen Dank erstmal, für diese genaue Aufstellung.

Natürlich liegt es am Betrachtungswinkel. Möchte ich an dieser Stelle auch gar nicht abstreiten.

Ich habe nun einen evtl. "Tauschpartner" ,in der von mir priorisieren Einheit, aufgetan und werde umgehend einen erneuten Antrag stellen. Wobei sich auch hier wieder einige Hürden auftun werden. (Bs vs SaZ)

Ich bin mir auch durchaus im Klaren darüber, dass ich damals eine Verpflichtung eingegangen bin. Jenes wollte ich hier nochmal klarstellen. Wohl war ich mir aber nicht im Klaren darüber, dass meine Tätigkeit hauptsächlich aus "Kaffeetrinken" bestehen würde. ich habe in innerhalb meiner Dienststelle schon Phasen,unter größten Anstrengungen meinerseits (Ständige Bürowechsel, inkl. unklarer Arbeitsteilungen, plötzliche Übernahmen ganzer Bereiche ohne Übergaben etc, bis hin zu keiner Arbeit) durchlaufen.

Das so etwas den "Betrachtungswinkel" etwas verzerren kann, sollte verständlich sein. ;)


Gruß Ace

Vielen Dank aber für die Antwort.







Titel: Antw:Fw mit zivilem Studium-Dienstzeitverkürzung
Beitrag von: Ralf am 16. Februar 2017, 19:51:12
ZitatNur sehe ich ein "Fehl von 16%"...meiner VWR jetzt nicht als Weltuntergang an
Dem Dienstherrn schon, denn er zahlt bei so einem Fehl ggf. sogar finanzielle Prämien, damit sich Soldaten weiterverpflichten. Damit kommt eine Dienstzeitverkürzung natürlich überhaupt nicht in Frage.