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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Tinitana am 18. Februar 2017, 14:48:24

Titel: Musterung gelogen, via anruf wahrheit gesagt. Vorstrafe btm
Beitrag von: Tinitana am 18. Februar 2017, 14:48:24
Guten Tag,
Ich hoffe mir kann hier jmd helfen.
Folgendes : Partner hatte Musterung,  war soweit alles okay.  Er musste noch ein Attest abgeben, und wurde vorerst eingeplant. Nun kommt die ganze Problematik :

Er Hat bei der Frage : "hatten sie jemals Kontakt mit Drogen Oder der Polizei Kontakt?",  gelogen .
Gründe dafür waren wohl Angst etc.
So nun hat er es richtig gestellt (nochmal angerufen und die Wahrheit gesagt)  und nun warten wir auf eine Entscheidung.

Er hatte vor mehr als 5 Jahren Kontakt mit der Polizei,  wurde mit einem Roller angehalten. Fazit

Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Einfluss von Cannabis.
150 Euro Strafe.  Führungszeugnis ist zwar leer, Aber er soll auch einen Auszug aus dem bundeszentralregister beantragen, Wegen Offizierlaufbahn.
Des weiteren MPU Auflage...

Hm hat er noch Chancen im Mannschaftsdienst?
Titel: Antw:Musterung gelogen, via anruf wahrheit gesagt. Vorstrafe btm
Beitrag von: KlausP am 18. Februar 2017, 14:52:36
Zitat... Aber er soll auch einen Auszug aus dem bundeszentralregister beantragen, Wegen Offizierlaufbahn. ...

Wieso er? Bei Offizierbewerbern fordert die Bundeswehr doch eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister an. Der Bewerber erteilt seine Zustimmung dazu doch bereits auf dem Bewerbungsbogen.

Titel: Antw:Musterung gelogen, via anruf wahrheit gesagt. Vorstrafe btm
Beitrag von: Tinitana am 18. Februar 2017, 15:26:49
Ich bin die fragestellerin...

Haben hier ein Schreiben, dass er es beantragen soll und es dann an die Bundeswehr geschickt wird, da nur Behörden etc Einsicht darauf haben sollen
Titel: Antw:Musterung gelogen, via anruf wahrheit gesagt. Vorstrafe btm
Beitrag von: KlausP am 18. Februar 2017, 15:38:18
Für welche Laufbahn hat er sich denn jetzt beworben? Die Offizierlaufbahn?

Aus dem "Bewerbungsbogen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr":

Zitat... Bewerber/innen für sonstige Laufbahnen 
Das Bundesministerium  der  Verteidigung  hat als  oberste  Bundesbehörde  nach  einer  erfolgreichen  Teilnahme  am  Auswahlverfahren 
dasRecht  auf  unbeschränkte  Auskunft aus  dem BZR (§  41  Abs.  1  Nr.  2  des  Bundeszentralregistergesetzes-BZRG).
Daher müssen Sie in diesen Fällen Angaben machen, sobald Sie strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, also auch zu Verurteilungen,
die nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 3, 4 BZRG (Führungszeugnis für Behörden) aufzunehmen oder
zu tilgen  sind, selbst  wenn eine Eintragung in ein Führungszeugnis nach  § 30  Abs. 1 BZRG nicht  erfolgt(e) (z.B. Strafbefehle/Verurteilungen,
mit  denen  auf  Geldstrafe  bis einschließlich 90  Tagessätze erkannt  wurde) und  können sich gemäß  § 53 Abs.1 und 2 BZRG nicht darauf berufen,
unbestraft bzw. nicht vorbestraft zu sein. ...
Titel: Antw:Musterung gelogen, via anruf wahrheit gesagt. Vorstrafe btm
Beitrag von: Ryuuma am 18. Februar 2017, 15:39:45
Das war mehr oder weniger eine rein rhetorische Frage - Alles in Ordnung.
Denn bei Offizierbewerbern wird in der Regel automatisch eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister angefordert.
Das kommt seitens der BuWe, da muss der Bewerber nichts machen - Das war/ist der Knackpunkt, der unklar ist.

Wenn Sie allerdings ein Schreiben haben könnten Sie vielleicht noch ein paar Rahmeninformationen geben.
Aber um auf das eigentliche Thema einzugehen: Es ist doof, wenn man es nicht vor Ort meldet. Denn die Prüfer möchten sich ja ein ganzheitliches Bild von ihm machen - So können sie es nicht mehr.
Über Chancen zu reden ist immer schlecht, denn die Standardantwort: Irgendwo zwischen 0 und 100. Wir sind ja nicht die bearbeitende Stelle hier.

Es gibt auch Leute, die in ihrer Vergangenheit mit Drogen in Kontakt kamen und heutzutage trotzdem ihren Dienst in der Bundeswehr leisten dürfen.
Allerdings ist das in diesem Zusammenhang wieder ein ganz anderes Thema.
Titel: Antw:Musterung gelogen, via anruf wahrheit gesagt. Vorstrafe btm
Beitrag von: DaDoc123 am 18. Februar 2017, 19:35:43
Ich komme heute frisch aus Köln und die Leute dort mögen es gar nicht wenn man lügt (meine persönliche Einschätzung). Es kann aber auch sein, dass er trozdem eingestellt wird.
Titel: Antw:Musterung gelogen, via anruf wahrheit gesagt. Vorstrafe btm
Beitrag von: Tinitana am 18. Februar 2017, 19:55:20
Fragestellerin :')

Ich habe von vornherein gesagt,  er soll nicht lügen. Er nimmt nichts mehr,  hat ansonsten keinerlei Vorstrafen etc.

Ich beschreibe ihn mal kurz
.abgeschlossen Ausbildung Einzelhandelskaufmann, im Betrieb übernommen und versetzt in andere Stadt mit kleiner Führungsposition.

Beworben bei der Bundeswehr als Feldwebel,  Angebot zum Unteroffizier bekommen. (10 Monate dänische Grenze)

Naja er hat gestern angerufen um zu klären, dass er gelogen hat.  Jede Lüge kommt irgendwann raus

Nun nochmal zu der Frage wegen dem Auszug aus dem Bundeszentralregister....

Sie haben keins beantragt, er muss dieses schreiben ausfüllen, bei der Stadt abgeben und dann wird es direkt der Bundeswehr übermittelt...im schreiben steht dann auch an welche Adresse es geht

Es ist sein Traum und er ist schlecht drauf weil er alle Hoffnung verliert, dass er durch seine Dummheit alles kaputt gemacht hat ..er wäre vorerst auch mit Mannschaft zufrieden

Er ist 23 und wir haben ein Kind, was aber nicht relevant ist, denke ich


Danke für die bisherigen antworten

Titel: Antw:Musterung gelogen, via anruf wahrheit gesagt. Vorstrafe btm
Beitrag von: KlausP am 18. Februar 2017, 20:11:25
ZitatBeworben bei der Bundeswehr als Feldwebel,  Angebot zum Unteroffizier bekommen. (10 Monate dänische Grenze)

Das ändert nichts an meiner Aussage, weil es Bewerber für diese beiden Laufbahnen ebenfalls betrifft. Deshalb wundert es mich, dass er jetzt aufgefordert wird, den BZR-Auszug zu beantragen. Das sollte auch keine Kritik an Ihnen oder an ihm sein.
Titel: Antw:Musterung gelogen, via anruf wahrheit gesagt. Vorstrafe btm
Beitrag von: LwPersFw am 18. Februar 2017, 23:03:16
Die Aufforderung kann ja eigentlich nur bedeuten, dass man ihn max als SaZ-Mannschaften einstellen will, bzw FWDL...

Denn dann gilt ja:

:Bei einem positiven Ausgang des Auswahlverfahrens/Eignungsfeststellung werden die Bewerber/innen aufgefordert, die Übersendung eines "Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde" (§§ 30 Abs. 5, 31 Bundeszentralregistergesetzes - BZRG) zu veranlassen."
Titel: Antw:Musterung gelogen, via anruf wahrheit gesagt. Vorstrafe btm
Beitrag von: Naffatun am 19. Februar 2017, 02:53:28
Offenbar das klassische (Unter) Offizier Missverständnis. Sie schreibt ja selbst oben, er habe ein Angebot auf Uffz erhalten (anstelle des FW) das erklärt dann auch, warum er den Kram selbst vorlegen muss.
Titel: Antw:Musterung gelogen, via anruf wahrheit gesagt. Vorstrafe btm
Beitrag von: Zack_und_weg am 19. Februar 2017, 04:07:01
Beworben bei der Bundeswehr als Feldwebel,  Angebot zum Unteroffizier bekommen. (10 Monate dänische Grenze)
Schnalle ich Grad als einziger irgendwas nicht?

Außerdem: dänische Grenze... Entweder die Auskunftstechnischen beschränkten Stellen :P;
Oder die marineschule. Ist es das erstgenannte, dann hilft nur die Ehrlichkeit.
Titel: Antw:Musterung gelogen, via anruf wahrheit gesagt. Vorstrafe btm
Beitrag von: MarcCc am 19. Februar 2017, 05:01:42
nope, ich schließe mich dir an.... Bahnhof...
Titel: Antw:Musterung gelogen, via anruf wahrheit gesagt. Vorstrafe btm
Beitrag von: Naffatun am 19. Februar 2017, 12:17:26
Ihr Freund hat sich als Feldwebel bei der Bundeswehr beworben und offenbar nur eine Stelle als _Unter_offizier bekommen.

Ich denke die Rede von der Offizierslaufbahn ist ein typischer Zivilisten Fehler. - Habe ich in meinem Umfeld a Oct schon erlebt, dass gedacht wird, der Uffz sei Offizier.

Irritierend sind in der Tat die 10 Monate. Vllt stellt die TE das nochmal klar. Ich tippe auf vorangegangenen oder noch vorhergehenden FWD?
Titel: Antw:Musterung gelogen, via anruf wahrheit gesagt. Vorstrafe btm
Beitrag von: Naffatun am 19. Februar 2017, 12:18:01
*auch schon erlebt
Titel: Antw:Musterung gelogen, via anruf wahrheit gesagt. Vorstrafe btm
Beitrag von: Ralf am 19. Februar 2017, 12:51:46
10 Monate und BZR-Auszug können ja nur FWD sein.
Titel: Antw:Musterung gelogen, via anruf wahrheit gesagt. Vorstrafe btm
Beitrag von: KlausP am 19. Februar 2017, 13:14:14
Das ist eben das Problem, wenn jemand für einen anderen nachfragt. Und wenn der/die Fragesteller/in dann von der Sache keine Ahnung hat, muss es zu Missverständnissen kommen.
Titel: Antw:Musterung gelogen, via anruf wahrheit gesagt. Vorstrafe btm
Beitrag von: Tinitana am 19. Februar 2017, 14:03:53
Also: Fragestellerin wieder

Laufbahn Uffz aFD

Das MIT den vielen Monate verstehe ich auch nicht ganz richtig. 

In Heide ist die Dienststelle
Titel: Antw:Musterung gelogen, via anruf wahrheit gesagt. Vorstrafe btm
Beitrag von: Tinitana am 19. Februar 2017, 14:20:36
Also Uffz aFD steht auf dem Schreiben in Heide

Wieso es zu so vielen Monaten kommt weiß ich Auch nicht

Titel: Antw:Musterung gelogen, via anruf wahrheit gesagt. Vorstrafe btm
Beitrag von: KlausP am 19. Februar 2017, 14:39:32
Wie hat ER Ihnen denn das erklärt, wenn ihn das hier anscheinend nicht interessiert?

Ich liebe solche Informationen aus zweiter und dritter Hand ...  ::)
Titel: Antw:Musterung gelogen, via anruf wahrheit gesagt. Vorstrafe btm
Beitrag von: Tinitana am 19. Februar 2017, 14:51:07
Naja ich frage ja von mir aus,  weil es mich interessiert.

Habe es ja auch nicht wirklich verstanden, Deswegen frage Ich.

Es ist Nachschubunteroffizier Streitkräfte. Habe grade in den Papieren geschaut..mehr war Dort Nicht ersichtlich für Mich
Titel: Antw:Musterung gelogen, via anruf wahrheit gesagt. Vorstrafe btm
Beitrag von: MarcCc am 19. Februar 2017, 20:30:26
Also Unteroffizier im allgemeinen Fachdienst.

Bei den 10 Monaten handelt es sich dann wohl um einen Lehrgang an einem Standort nahe der Grenze ? :-D
Titel: Antw:Musterung gelogen, via anruf wahrheit gesagt. Vorstrafe btm
Beitrag von: 200/3 am 19. Februar 2017, 21:14:02
Relativ OT:
Mich würde ja mal interessieren, was denn der "Partner" dazu sagt, dass die TE seine Unterlagen durchsieht und hier Nachforschungen, vielleicht sogar ohne sein Wissen, anstellt...