Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr => Thema gestartet von: bavaria94 am 19. Februar 2017, 20:16:02

Titel: Trennungsgeld bei Abordnung
Beitrag von: bavaria94 am 19. Februar 2017, 20:16:02
Ich bin Trennungsgeld berechtigt, da eigene Wohnung und Ukv nicht zugesagt. Jetzt werde ich für 3 Wochen an meinem Stammplatz sein. Danach folgt die Abordnung in eine andere Stadt für 2 1/2 Monate. Danach folgt eine erneute Abordnung. Habe immer eine amtlichen. Unterkunft.

Für mich wäre interessant zu wissen, ob ich bei jeder Abordnung in den ersten 14 Tagen das erhöhte trennungsgeld von 24 Euro erhalte.

Danke im Voraus für eure Eingaben.

Grüße
Titel: Antw:Trennungsgeld bei Abordnung
Beitrag von: Papierberg am 01. März 2017, 18:30:34
Bei einer neuen Maßnahme nach § 1 Abs. 2 TGV bekommen Sie jeweils Trennungsreisegeld, ggf. gekürzt, sofern Gemeinschaftsverpflegung gegen Bezahlung bereitgestellt wird.