Hallo Zusammen,
ich habe eine für mich/uns sehr wichtige Frage. Meine Frau ist quasi gerade schwanger geworden. Sie ist zur Zeit SAZ 4 Mannschafter und hat DZE in 3 Jahren. Würde sie zB jetzt schwanger werden, währe die Dienstzeit ja nach der Elternzeit vorbei.
Meine Frage ist nun ob sie die Dienstzeit dann nachdienen muss. Was der Horror wäre, wegen der Entfernung und mit und fürs Kind wäre das ja alles nicht besonders schön. Sie hat weder Studium noch eine Ausbildung die länger als 6 Monate lief absolviert. Laut Gesetz müsste Sie doch dann nicht nachdienen oder?
Sorry wenn es das Thema vielleicht schon mal gab. Aber ich hoffe Ihr könnt verstehen wie wichtig diese Frage für uns ist.
Gibt es da jmd mit Erfahrung oder gibts es noch was zu beachten?
Vielen vielen Dank. Danke schonmal im vorraus. Vielen Dank.
Doch, Elternzeit wird hinten an die Dienstzeit angehangen.
Kann man das irgendwo nachlesen?
Zitat von: dunstig am 22. Februar 2017, 19:11:02
Doch, Elternzeit wird hinten an die Dienstzeit angehangen.
wo steht das? wer sagt das?
Ginge es etwas ausführlicher? danke
@ Dunstig: MMn nur bei Fachausbildung über 6 Monate oder Studium.
Verordnung Elternzeit Soldaten und SG.
Zitat von: F_K am 22. Februar 2017, 19:31:20
@ Dunstig: MMn nur bei Fachausbildung über 6 Monate oder Studium.
Verordnung Elternzeit Soldaten und SG.
Hast Recht, ich habe auch keine anders lautenden Quellen gefunden. Danke für die Richtigstellung. Bin nur von dem mir bekannten Umfeld ausgegangen.
Aber dann mal eine allgemeine Frage: Ein SaZ 4 kommt nach Grundausbildung, evtl. kurzer weiterer Ausbildung und Urlaub nach einem Jahr auf einen Dienstposten und kann dann quasi bis DZE in Elternzeit gehen (Anspruch auf Elterngeld mal außen vor)? Wird der Dienstposten dadurch frei oder ist dieser blockiert? Dadurch ergeben sich für Mannschaften ja durchaus interessante Gedankenspiele bzgl. Heimatnähe, Familie und Beruf, usw., sofern eh die Kinderplanung ansteht.
ZitatWird der Dienstposten dadurch frei oder ist dieser blockiert?
Der wird frei, weil die Soldatin/der Soldat keinen Anspruch darauf hat, auf seinem alten Dienstposten oder seiner alten Einheit weiter verwendet zu werden.
Zitat von: F_K am 22. Februar 2017, 19:31:20
@ Dunstig: MMn nur bei Fachausbildung über 6 Monate oder Studium.
Verordnung Elternzeit Soldaten und SG.
Soldatengesetz
§ 40 Begründung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit
Absatz 4 , Satz 1
Und auch zu beachten... Elternzeit wird max. bis DZE gewährt, wenn dieses vor Ablauf der max. Dauer der Elternzeit von 3 Jahren liegt.
Bleibt nur die Frage, wie man denn quasi schwanger werden kann...
Nicht "quasi schwanger" sondern "quasi gerade schwanger" geworden. Weitere Schlussfolgerungen überlasse ich dem Leser ... ;D
Zitat von: Jonny90 am 22. Februar 2017, 19:09:45
Meine Frau ist quasi gerade schwanger geworden. (...) Würde sie zB jetzt schwanger werden
...ist sie nun schwanger oder nicht?!
ZitatMeine Frage ist nun ob sie die Dienstzeit dann nachdienen muss. Was der Horror wäre, wegen der Entfernung und mit und fürs Kind wäre das ja alles nicht besonders schön
Warum macht man sich da nicht vorher drüber Gedanken?
Sich für 4 Jahre verpflichten, nach einem Jahr schwanger werden und plötzlich ist Dienst bei der Bundeswehr der totale Horror... Hauptsache es gibt genug Elterngeld.
Danke fürs Klischee bestätigen.
Einen richtigen Zeitpunkt zum Kinder bekommen gibt es nie. Einen Grund zu sagen, aber gerade jetzt geht es nicht, gibt es immer. Akzeptieren wir es einfach, daß das jede Frau selbst entscheiden darf, ob sie schwanger wird.
Zitat von: d771072 am 23. Februar 2017, 09:50:17Akzeptieren wir es einfach, daß das jede Frau selbst entscheiden darf, ob sie schwanger wird.
Oh, das darf sie definitiv!
Akzeptiere sie auch, dass jeder Mensch die Konsequenzen seiner Entscheidung tragen muss. Sowohl die Konsequenz der Entscheidung zum gewählten Zeitpunkt ein Kind in die Welt zu setzen, als auch die Konsequenz der Entscheidung, vorher Verpflichtungen der Bundeswehr gegenüber eingegangen zu sein.
Sie muß auch mit den Konsequenzen leben. Keine Frage.
Aber man sollte sie nicht verteufeln, wenn sie als SAZ nach geraumer Zeit schwanger wird und dann Elternzeit bis DZE macht.
Zitat von: d771072 am 23. Februar 2017, 10:22:36Aber man sollte sie nicht verteufeln, wenn sie als SAZ nach geraumer Zeit schwanger wird und dann Elternzeit bis DZE macht.
Äh - doch? Sie hat sich verpflichtet, 4 Jahre zu dienen. Und nicht 6 Monate zu dienen und sich 3,5 Jahre alimentieren zu lassen. Dass Kameraden, die ihrer Verpflichtung nachkommen, dies als ungehörig erachten ist mehr als nachvollziehbar.
ZitatAber man sollte sie nicht verteufeln, wenn sie als SAZ nach geraumer Zeit schwanger wird und dann Elternzeit bis DZE macht
Als SaZ12 nach 7 Jahren schwanger werden ist aber was anderes als als SaZ4 nach einem Jahr im Dienst und dann bis DZE in Elternzeit gehen... Dafür hab ich kein Verständnis, tut mir leid.
Aber der Gesetzgeber sieht in diesem Fall nicht vor, die Dienstzeit zu verlängern, also haben sie doch was sie wollen...
Ich frage mich nur, warum man sich nicht VORHER über den rechtlihcen Rahmen informiert.
Zitat von: ulli76 am 23. Februar 2017, 11:06:36
Ich frage mich nur, warum man sich nicht VORHER über den rechtlihcen Rahmen informiert.
Ungeplante Schwangerschaft?
Diskutieren wir hier nicht ein nichtexistentes Problem? Die Frage ist doch wohl zu beantworten mit: "Nein, sie muss nicht nachdienen." Da keine Fachausbildung erhalten oder Studium absolviert ist das doch so. Damit gibt es von Seiten des Fragestellers kein Problem mehr. Und den Rest hat nun einmal der Gesetzgeber so entschieden und das ist nun einmal so. Wenn im Zivilbetrieb ein Elternteil in die Elternzeit geht oder eben ein Z4 ist doch völlig egal. Und Elterngeld ist ja auch nicht 100%. Demnach verstehe ich hier die Aufregung überhaupt nicht.
Ich verstehe die Aufregung auch nicht. Das Elterngeld wird übrigens auch nicht von der Bundeswehr gezahlt, so daß sie nicht von der Bundeswehr alimentiert wird.
Und ich freue mich nicht nur über jedes Kind, dass einer meiner Soldaten mit in die Welt setzt sondern auch über jeden zukünftigen Steuerzahler, der irgendwann mal die Bürde tragen muss auch meine Pension zu erarbeiten...