Hallo Kameraden!
Wer kann mir sagen, nach welchen Kriterien über den Umfang der erhaltenen Ausrüstung entscheiden wird.
Schaut euch mal die PDF
www.reservisten.bundeswehr.de/resource/resource/.../Schluessel_Anzug_Ausr.pdfan. Ist eine Tabelle/Auflistung der LhBw.
Dort gibt es z.B. für den Dienstanzug oder Feldanzug jeweils zwei Varianten im Umfang der Ausrüstung.
Wenn ich das mit meiner alten Bekeidungsstammkarte (BAN) vergleiche, hab ich damals (Ende der 90er Jahre)
das Ausstattungssoll Dienstanzug Grundausstattung 1, aber bei der Kampfausrüstung die Variante Feldanzug
Grundausstattung 2 erhalten.
Ist das Truppengattungsspezifisch?
Ich war SaZ in der Fernmeldetruppe. 8)
Mit kameradschaftlichen Grüßen,
Carsten W.
Wozu müssen Sie das denn nach zwanzig Jahren wissen?
Zitat von: Funkerlied74 am 24. Februar 2017, 10:49:34Wer kann mir sagen, nach welchen Kriterien über den Umfang der erhaltenen Ausrüstung entscheiden wird.
Nach Dienstposten. Verwendung XY ist Grundlage für die Ausstattung mit dem und dem. So hat ein Kampfschwimmer andere und mehr Ausrüstung als ein Stabsdienstsoldat.
Was ich von (wieder) aktiven Kameraden gehört habe, ist das Ausstattungssoll heute deutlich kleiner, als zu meiner aktiven Zeit bis 2001. Damals habe ich z.B. noch 4 Feldblousen und 3 Feldhosen erhalten. Heute gibt es wohl nur noch jeweils 2.
Was ich als Reservist (nicht beordert) erhalten habe, davon möchte ich gar nicht erst sprechen.
Ich fand das damals vom Umfang weder zu viel noch zu wenig. Hätte ich den Jahren als Ausbilder in der Grundausbildung nur
über zwei Feldanzüge verfügt, wäre das eindeutig zu wenig gewesen!!
Grundlegend gibt es dazu eine Vorschrift in der die Ausstattung sowie Friedenszusatzausstattung für praktisch alle Dienststellen und Verwendungen vorgegeben wird. Zudem kann der Umfang im begründeten Einzelfall auf Antrag der Einheit erweitert werden.
Entscheidend ist also die Dienststelle sowie die Verwendung.
Danke für die Info, FoxtrotUniform.
Wir wurden seinerzeit bei Dienstantritt alle "gleich" Eingekleidet und am Umfang hat sich dann auch bis zum DZE nichts geändet,
egal ob man Grundwehrdienstleistender war, oder SaZ, egal ob Mannschafter oder (in meinem Fall) Uffz. ;) ;D ;)