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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: FluffyUnicorn am 25. Februar 2017, 15:24:37

Titel: Vergütung FWDL
Beitrag von: FluffyUnicorn am 25. Februar 2017, 15:24:37
Hallo ihr Lieben :)
Ich habe mal kurz eine Frage zum Thema Bezahlung für die FWDL'er..
Ich fange ab dem 03.04 an und beginne meine Grundausbildung in Bogen.

Meine Frage ist nun dort steht ja , das ich im ersten monat (ohne den wehrdienstzuschlag ) knapp 340 euro bekomme.. Und ab dem zweiten monat dann ja normal mit dem Wehrdienstzuschlag.. da steht das der Wehrdienstzuschlag im 2. Monat ausgezahlt wird, also muss ich das dann so verstehen das ich dann den Wehrdienstzuschlag vom 1. Monat dann eigentlich erst im 2. bekomme ? Oder wie muss man das verstehen, das würde mich mal interesseiren :)

Liebe Grüße.
Titel: Antw:Vergütung FWDL
Beitrag von: Pintax am 25. Februar 2017, 15:39:40
Hey, die Frage kann ich dir (noch) nicht beantworten, aber ich hätte da auch eine Frage, die vielleicht jemand beantworten kann:

Ist der Lohn der in der FWDL-Broschüre steht Brutto oder Netto?

LG Philipp
Titel: Antw:Vergütung FWDL
Beitrag von: FluffyUnicorn am 25. Februar 2017, 15:52:29
Zitat von: Pintax am 25. Februar 2017, 15:39:40
Hey, die Frage kann ich dir (noch) nicht beantworten, aber ich hätte da auch eine Frage, die vielleicht jemand beantworten kann:

Ist der Lohn der in der FWDL-Broschüre steht Brutto oder Netto?

LG Philipp


Soweit ich weiß ist der Netto ;)
Titel: Antw:Vergütung FWDL
Beitrag von: Tommie am 25. Februar 2017, 15:58:17
Zitat von: FluffyUnicorn am 25. Februar 2017, 15:24:37Da steht, dass der Wehrdienstzuschlag im 2. Monat ausgezahlt wird, also muss ich das dann so verstehen das ich dann den Wehrdienstzuschlag vom 1. Monat dann eigentlich erst im 2. bekomme ?

So ist es! Der Wehrdienstzuschlag für den aktuellen Monat wird immer erst mit dem Wehrsold des Folgemonats, also zum 15., ausgezahlt!
Titel: Antw:Vergütung FWDL
Beitrag von: Papierberg am 25. Februar 2017, 16:02:29
@Fluffy Unicorn

Sie haben das richtig verstanden. Ihnen steht ab dem 1. Dienstmonat ein Wehrdienstzuschlag zu, der rückwirkend am Zahltag des 2.  Dienstmonats ausgezahlt wird.

Zur weiteren Frage: Einige Bestandteile der Dienst- und Sachbezüge sind steuerpflichtig, der Wehrsold als solches ist jedoch steuerfrei. Die von Ihnen zitierte Broschüre ist mir zwar nicht geläufig, da die Versteuerung sich aber nach individuellen Merkmalen richtet, dürften wohl Bruttobezüge angegeben worden sein.
Titel: Antw:Vergütung FWDL
Beitrag von: Ralf am 25. Februar 2017, 16:07:31
Wobei man recht lange im steuerfreien Raum ist. Irgendwo geisterte mal eine Zahl vom 17. Monat ab erst ein paar wenige Abschläge.
Titel: Antw:Vergütung FWDL
Beitrag von: LwPersFw am 25. Februar 2017, 17:20:35
Nach Änderung des Einkommensteuergesetzes gilt für Freiwillig Wehrdienst Leistende (Dienstbeginn ab 1. Januar 2014) Steuerfreiheit bei:

+ Wehrsoldtagessatz;
+ doppelter Wehrsold bei Verwendung im Ausland; Auslandsverwendungszuschlag;
+ Bekleidung;
+ unentgeltliche truppenärztliche Versorgung;
+ Unterkunft, wenn Verpflichtung zum Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft besteht.

Zu versteuern sind:

+ Wehrdienstzuschlag;
+ besondere Zuwendung (Weihnachtsgeld);
+ Entlassungsgeld;
+ erhöhter Wehrsold für besondere zeitliche Belastung; besondere Vergütung (vergleichbar Erschwerniszulagen);
+ Verpflegung;
+ Unterkunft, wenn keine Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft besteht.

Und wie Ralf schon sagte, die Beträge sind überschaubar...
In Steuerklasse I irgendwo zw. ca. 11...30 €/mtl.
Titel: Antw:Vergütung FWDL
Beitrag von: Pintax am 25. Februar 2017, 20:34:11
Alles klar, danke an euch für die Antworten!