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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: ck1905 am 25. Februar 2017, 17:50:15

Titel: Vorzeitiges Ende der Zahlung von Übergangsgebührnissen
Beitrag von: ck1905 am 25. Februar 2017, 17:50:15
Hallo,

ich habe folgende Frage:
Ich habe meine Dienstzeit als SAZ im Zuge der Neuausrichtung im Jahre 2010 mit dienstlichem Interesse verkürzt. Ursprüngliche Verpflichtungszeit waren 12 Jahre.
DZE war am 02.06.2015, der volle BFD-Anspruch trotz Verkürzung wurde mir zugesagt. Anschließend Vollzeitmaßnahme BFD bis 09/2016, seit dem in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.  Auf meiner aktuellen Bezügeabrechnung für 03/17 stand allerdings nur ein geringer Betrag.  Bei der telefonischen Rückfrage beim BVA (neue Mitarbeiterin, 1. Tag) sagte man mir, das die Zahlung der Übergangsgebührnisse rechtmäßig zum 02.03.2017 endet.
Laut dem damaligen Bescheid und der meiner Meinung nach gültigen Gesetzeslage sollten die Übergangsgebührnisse doch 36 Monate nach DZE (bis 01.06.2018) gezahlt werden oder gibt es eine Änderung der Regelularien, die an mir vorbei gegangen ist?

MfG
Titel: Antw:Vorzeitiges Ende der Zahlung von Übergangsgebührnissen
Beitrag von: wolverine am 25. Februar 2017, 17:55:15
Selbst wenn, bleibt der Bescheid gültig bis er aufgehoben ist.
Kopie des Bescheides und der Bezügeabrechnung an das BVA mit einem (Nach)Zahlungsantrag senden. Dann gibt es einen Bescheid mit Rechtsgrundlagen und Rechtsbehelfsbelehrung.