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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Zizo_Zidane am 25. Februar 2017, 18:25:16

Titel: 3 Monate vor Dienstantritt - Strafverfahren
Beitrag von: Zizo_Zidane am 25. Februar 2017, 18:25:16
Ich sollte am 03.04 meinen Dienst antreten.
Nun habe ich Ende Januar ein Strafverfahren bekommen. Mein Anwalt meint es sieht sehr gut aus, so gut das das Verfahren sogar fallen gelassen wird. Wegen Mangel an beweisen.
Das Verfahren läuft ca. Noch bis Mai.

Meine Frage ist nun:
1. wann wäre mein nächster Eintrittstermin?
2. müsste ich nochmal zur Musterung ?



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Titel: Antw:3 Monate vor Dienstantritt - Strafverfahren
Beitrag von: KlausP am 25. Februar 2017, 18:29:36
Da Sie darüber ja pflichtgemäß das Karrierecenter informiert haben, sollten Sie dort auch eine Antwort bekommen haben.

(Ja, ich weiss, einen Sch*** haben Sie getan)
Titel: Antw:3 Monate vor Dienstantritt - Strafverfahren
Beitrag von: Zizo_Zidane am 25. Februar 2017, 18:36:37
Das weiß ich auch schön das diese App in gewisse Augen keinen Sinn hat


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Titel: Antw:3 Monate vor Dienstantritt - Strafverfahren
Beitrag von: Jens79 am 25. Februar 2017, 18:40:28
Hä?
Titel: Antw:3 Monate vor Dienstantritt - Strafverfahren
Beitrag von: Zizo_Zidane am 25. Februar 2017, 18:41:44
Ich hätte einfach gerne ernstgemeinte Antworten


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Titel: Antw:3 Monate vor Dienstantritt - Strafverfahren
Beitrag von: KlausP am 25. Februar 2017, 18:45:12
Sie haben es also nicht mirgeteilt. Dann holen Sie das schleunigst nach. Wann Sie eingestellt werden können, weiss hier aber niemand. Es erfolgt so lange keine Einstellung, wie das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist und dann zieht der Rechtsberater bei Verurteilung noch das Urteil bei, das kann also dauern. Die Einschätzung Ihres Anwalts ist zwar sehr optimistisch, interessiert die Bundeswehr aber nicht. Ob Sie noch mal zur Eignungsfeststellung müssen, hängt vom Urteil ab. Das Ergebnis der Eignungsfeststellung ist zwei Jahre gültig. Ob die Musterung durch den Arzt auch so lange gültig ist, weiss ich nicht.

Zitat von: Zizo_Zidane am 25. Februar 2017, 18:41:44
Ich hätte einfach gerne ernstgemeinte Antworten


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Das war ernst gemeint.
Titel: Antw:3 Monate vor Dienstantritt - Strafverfahren
Beitrag von: Zizo_Zidane am 25. Februar 2017, 18:45:49
Ich habe es schon lange mitgeteilt


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Titel: Antw:3 Monate vor Dienstantritt - Strafverfahren
Beitrag von: Zizo_Zidane am 25. Februar 2017, 18:46:38
Ok vielen Dank für die Antwort


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Titel: Antw:3 Monate vor Dienstantritt - Strafverfahren
Beitrag von: KlausP am 25. Februar 2017, 19:14:35
Zitat von: Zizo_Zidane am 25. Februar 2017, 18:45:49
Ich habe es schon lange mitgeteilt
...

Was hat man Ihnen denn da nun mitgeteilt?
Titel: Antw:3 Monate vor Dienstantritt - Strafverfahren
Beitrag von: Zizo_Zidane am 25. Februar 2017, 19:18:47
Das Gespräch war nach meiner Mitteilung zu Ende weil ich damals nicht wusste wie lange das Verfahren dauern könnte.

Dann kam ein Brief vom Karrierecenter mit der Aufforderung, den DB Gutschein sowie alle Dokumente zurück zu schicken.




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Titel: Antw:3 Monate vor Dienstantritt - Strafverfahren
Beitrag von: F_K am 25. Februar 2017, 19:22:24
Die Frage ist dann doch warum ein Verfahren eingeleitet und Beschuldigter angeklagt wird, wenn es keine Beweise gibt?
Titel: Antw:3 Monate vor Dienstantritt - Strafverfahren
Beitrag von: KlausP am 25. Februar 2017, 19:22:55
Dann können Sie nur abwarten, was bei der Verhandlung rauskommt.
Titel: Antw:3 Monate vor Dienstantritt - Strafverfahren
Beitrag von: Zizo_Zidane am 25. Februar 2017, 19:23:17
Weil ich an dem Tatort war


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Titel: Antw:3 Monate vor Dienstantritt - Strafverfahren
Beitrag von: Zizo_Zidane am 25. Februar 2017, 19:23:30
Ja sehr ärgerlich


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Titel: Antw:3 Monate vor Dienstantritt - Strafverfahren
Beitrag von: F_K am 25. Februar 2017, 19:29:44
Warum dann nicht Zeuge?
Titel: Antw:3 Monate vor Dienstantritt - Strafverfahren
Beitrag von: Zizo_Zidane am 25. Februar 2017, 19:34:03
Weil ich nichts gesehen habe und das Opfer auch niemanden erkannt hat deswegen wurde mein Kollege und ich als Täter ernannt.


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Titel: Antw:3 Monate vor Dienstantritt - Strafverfahren
Beitrag von: wolverine am 25. Februar 2017, 20:30:39
Die Frage kann doch ernsthaft einzig das Karrierecenter beantworten. Ihre Aufforderung zum Dienstantritt wurde aufgehoben und solange Sie keine neue erhalten, werden Sie nicht eingestellt. Ob und wann das geschieht, weiß hier doch kein Mensch.
Rein technisch wäre der nächste quartalsweise Termin der Juli und einige Bereiche stellen wohl auch sechs Mal im Jahr ein. Aber ob das KarrC den nächstmöglichen Termin wählt, siehe oben.
Und das alles unter der Prämisse, das eingestellt - sowohl das Verfahren als auch Sie - wird.

Titel: Antw:3 Monate vor Dienstantritt - Strafverfahren
Beitrag von: Ralf am 25. Februar 2017, 20:39:58
Zitatstellen wohl auch sechs Mal im Jahr ein.
Sogar 12 mal im Jahr.  ;)
Titel: Antw:3 Monate vor Dienstantritt - Strafverfahren
Beitrag von: wolverine am 25. Februar 2017, 20:43:00
Donnerwetter! Das gehört sicher zur Attraktivitätsoffensive. :D
Titel: Antw:3 Monate vor Dienstantritt - Strafverfahren
Beitrag von: Ralf am 25. Februar 2017, 21:07:06
U.a. deswegen tut sich die Lw nicht ganz so schwer mit der Personalergänzung wie andere  ;)
Titel: Antw:3 Monate vor Dienstantritt - Strafverfahren
Beitrag von: Zizo_Zidane am 25. Februar 2017, 23:31:14
Achso ok sehr gut dann muss ich abwarten und nachfragen sobald das Verfahren vorüber ist


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