Guten Tag,
Ich hätte ein paar Fragen bezüglich der Verwendung des Kampfretters.
Habe vor einiger Zeit das Konzept des Kampfretters A ( FwLwSichTrp GrpFhr oder vergleichbares) und Kampfretters B ( FwLwSichTrp GrpFhr + Rettungsassistent/ Notfallsanitäters) gelesen. Ist dieses Konzept noch aktuell oder gab es da Änderungen?
Kommt man als ehemaliger FwLwSichTrp GrpFhr, der einen Verwendungswechsel zum RA/NotfallSan gemacht hat und ausgebildet ist, wieder zurück zur Luftwaffe bzw zu den Kampfrettern?
Komme die nächsten Wochen nicht ins Intranet um selber zu schauen.
MkG
Ja, als FwLwSichTr (oder andere infanteristischen ATB) kann man Kampfretter werden. Wenn man im Zuge dieses Wechsels sich weiterverpflichtet, gibt es auch einen hübschen Personalbindungszuschlag.
Die Frage wird dann eher sein, ob die Sanität dich frei gibt, denn die hat ja auch Bedarf.