Guten Abend.
Ich habe eine Frage und erhoffe mir eine nützliche Information.
Ich bin seid 2009 SanFw Gesundheits- und Krankenpfleger und absolviere derzeit die Fachweiterbildung zur Anästhesie und Intensivfachkrankenpflegerin bis Ende des Jahres . Mein Schulabschluss ist die Mittlere Reife. Ich bin 27 Jahre alt und möchte aufgrund meiner schulischen und soldatischen Leistungen gerne noch studieren. Psychologie oder alternativ Humanmedizin.
Dazu zwei Fragen: zum einen kann man im zivilen Medizin auch ohne Abitur studieren, wenn man mind. Zwei Jahre Berufserfahrung hat. Frage eins: ist dies grundsätzlich als Soldat auch möglich im Rahmen eines Laufbahnwechsels in die Offizierslaufbahn? Und zur Frage zwei, gibt es dahingehend Altersgrenzen, welche eine Zulassung in diese Laufbahn unwahrscheinlich machen?
Ich würde mich sehr über eine hilfreiche Antwort freuen.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Ohne Abitur wird es dir nicht möglich sein, bei der Bundeswehr zu studieren. Selbst mit Fachabitur sind nur sehr wenige Studiengänge möglich.
Nein, die Möglichkeit des Medizinstudiums aufgrund beruflicher Qualifikation bietet die Bundeswehr nicht.
Und Psychologie ist ein Studiengang in der Laufbahn der Truppenoffiziere und erfordert das Abitur.
Dir bleibt der Laufbahnwechsel zum OffzMilFD oder wechsel zum "normalen" Offz mit FH-Studium (wie Dunstig schon schrieb- gibt nur sehr wenige Studiengänge dafür beim Bund.)
Für die OffzMilFD im SanD wurde ja auch Studiengänge eingeführt (Studium im Gesundheits- und Pflegemanagement oder Studium Rettungsingenieurwesen) und es gibt den OffzTrD im SanD, der auch studiert (grundsätzlich keine Studiengangbindung – vorrangig Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Organisationswissenschaften – ggf. Spezialisierung im Gesundheitswesen.
Vielen Dank für die Antworten.
Ja die Variante OffzMilFD mit Akademisierung Pflegemanagement habe ich bereits bedacht. Nur dachte ich an die Studienoption durch berufliche Qualifikation, da die Studiengänge an zivilen Universitäten erfolgt und diese die Studienvoraussetzungen so vorgeben. Leider habe ich dazu aber nichts gefunden, ob es bei der Bundeswehr derartige Ausnahmeregelungen gibt. Die Fachkrankenpflege ist der Fachhochschulreife gleichgestellt und erlaubt ein Studium in dem gleichen Sektor, zumindest im Zivilen.
Nicht ganz, da man mit Fachhochschulreife nicht einfach so Medizin studieren kann. Dazu bracht es noch die Immaturenprüfung. Und daran scheitern eh die meisten.
Nein. Diese Möglichkeit gibt es nicht. Darüberhinaus ist ein Wechsel in die Laufbahn der SanOA nach drei Jahren Dienstzeit nicht mehr möglich.
Es ist durchaus möglich mit Fachhochschulreife + verwertbaren Beruf zum Beispiel Medizin/Zahnmedizin zu Studieren. Ab der abgeschlossenen Berufsausbildung tickern dann die Wartesemseter. Im Fall von Zahnmedizin kann es dann nach 12 WS in Niedersachsen los gehen.
Ich bedanke mich für die interessanten Anregungen.
Noch ein kurzes Wort zur Altersgrenze. Für den fiktiven Fall, ich würde die Immaturenprüfung bestehen und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Besteht die Altersgrenze beim 30. Lebensjahr oder ist diese nach unten korrigiert?
Zum Laufbahnwechsel SanOA, das dieser nach 3Jahren Dienstzeit nicht möglich sei, habe ich nichts gefunden oder war hier oben genannte Altersgrenze des 30. Lebensjahres gemeint?
Du hast es nicht verstanden, oder? Die Immaturenprüfung gibt es ausschließlich zivil. Die Bundeswehr macht das nicht mit.
Bei der Bundeswehr gibt es die SanOA-Laufbahn nur mit Abitur.
Auf jeden Fall ist er nicht der SanFw Einzige, der es nicht verstanden hat. ;)
Upps. Da die Höchstverpflichtungszeit ja auf 25 Jahre angehoben wurde, kann man bis zum Ablauf des 5ten Dienstjahres in die Laufbahn der SanOA wechseln, WENN man das 17 Lebensjahr vollendet und das 25 noch nicht vollendet hat.....
lm Hinblick auf die Hochstverpflichtungszeit von 25 Jahren (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 SG) und eine
Mindestverpflichtungszeit von 15 Jahren gemäß Abs. 1 Nr. 3 kommt grundsatzlich
nur ein Soldat für den Laufbahnwechsel in Betracht, der zum Zeitpunkt
des Laufbahnwechsels hochstens funf Jahre Wehrdienst geleistet hat. Damit
soli sichergestellt werden, dass ein Soldat, der das Dienstverhältnis eines
Berufssoldaten nicht anstrebt oder hierfür nicht in Frage kommt, nach
Abschluss der Ausbildung zum Sanitätsoffizier noch für eine angemessene
Nutzungszeit (Verwendungszeit) zur Verfugung steht.
UND
Da in § 27 Abs. 2 Nr. 3 SG von Sanitätsoffizieren die Approbation als Arzt,
Zahnarzt, Tierarzt oder Apotheker gefordert wird, muss der Bewerber die
Schulbildung nachweisen, die die Approbations- oder Prüfungsordnung der
jeweiligen Universität im angestrebten Studiengang vorsieht. Regelmäßig ist
dies die allgemeine Hochschulreife (vgl. ZDv 20/7 Anlage 9 Nr. 5).
Das war sehr aufschlussreich. Vielen Dank für die Informationen.
Somit wünsche ich allen einen schönen Abend.
Wie kommst du denn auf 25?
Zitat
Soldatinnen und Soldaten in bestimmten Wehrdienstverhältnissen können bei Bedarf
und Eignung im Wege des Laufbahnwechsels nach § 6 Abs. 2 SLV als Sanitätsoffizier-
Anwärterin oder Sanitätsoffizier-Anwärter übernommen werden, wenn sie die in Nrn. 618 bzw.
Nr. 619 genannten Voraussetzungen für die Einstellung zum Zeitpunkt des Laufbahnwechsels
erfüllen.
618. Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes im
Dienstverhältnis einer Berufssoldatin bzw. eines Berufssoldaten oder einer Soldatin auf Zeit
bzw. eines Soldaten auf Zeit kann bei Bedarf und Eignung eingestellt werden, wer
− das 17. Lebensjahr vollendet und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
− die allgemeine Hochschulreife (vgl. Anlage 9, Nr. 5) oder eine andere Berechtigung zum
Studium der Humanmedizin, der Pharmazie, der Tiermedizin oder der Zahnmedizin an allen
öffentlichen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland besitzt,
619. Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes im
Dienstverhältnis einer Berufssoldatin bzw. eines Berufssoldaten oder einer Soldatin auf Zeit
bzw. eines Soldaten auf Zeit kann bei Bedarf und Eignung mit dem Dienstgrad Oberfähnrich
eingestellt werden, wer
− den ersten Abschnitt der ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen oder pharmazeutischen
Prüfung erfolgreich abgelegt hat und
− sich für mindestens 13 Jahre1 zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet hat.
Kommentar zur SLV.
Sicherlich ein älterer, als es noch das 25. Lj als Altersgrenze gab.
Das, was der Dienstherr mir zur Verfügung stellt um PersFhr zu spielen ;)
Dann schau mal unter Regelungen online, Nachfolgeerlass der 20/7 und nicht über den Zahlendreher in dem Absatz wundern (falls er ich nicht korrigiert ist).
Ja mei... Dann eben 30 Jahre. Macht es im einen Unterschied?
Ja, 5 Jahre ;)
Ernsthaft: er ist 27, da macht das schon einen Unterschied.
Hat kein Abitur, ist seit 8 Jahren im Dienst?
Damit sind die 30 Jahre völlig wurscht.
Die 8 Jahre sind egal, aber das mit dem Abi -ja- ist relevant. Wir wollen ja trotzdem nichts Falsches stehen lassen ;)
Die 8 Jahre sind egal?
Naja^^
Diese Information ändert den Sachverhalt schon.
In der SLV von Ralf eingefügt steht der Wortlaut: oder eine andere Berechtigung zum Studium Humanmedizin,...
In Berlin verfügen beruflich Qualifizierte seit der letzten Reform des Berliner Hochschulgesetzes (Juni 2011) unter folgenden Voraussetzungen über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (§ 11 Absatz 1 Berliner Hochschulgesetz):
Sie haben eine Fachschule abgeschlossen.
Sie haben eine Aufstiegsfortbildung (z. B. Meisterprüfung) nach den Bestimmungen der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes oder vergleichbaren bundes- oder landesrechtlichen Regelungen
oder eine der Aufstiegsfortbildung vergleichbare Qualifikation im Sinne des Seemannsgesetzes oder aufgrund einer landesrechtlich geregelten Fortbildungsmaßnahme für Berufe im Gesundheitswesen, im sozialpflegerischen oder im pädagogischen Bereich absolviert.
Über eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung verfügen Sie nach Berliner Bestimmungen dann, wenn Sie eine mindestens zweijährige anerkannte Berufsausbildung, die dem beabsichtigten Studium fachlich ähnlich ist, abgeschlossen, mindestens drei Jahre (Aufstiegsstipendiaten des Bundes: zwei Jahre) in dem erlernten Beruf gearbeitet und ihre Studierfähigkeit in einer Zugangsprüfung nachgewiesen haben. Bei Teilzeitbeschäftigung erhöht sich die Mindestdauer der erforderlichen Berufspraxis entsprechend; Freistellungszeiten aufgrund von Mutterschutz, Eltern- oder Pflegezeit werden im Umfang von maximal einem Jahr angerechnet.
Damit liest es sich für mich, als wäre es bei der Bundeswehr schon möglich, insofern man die Zugangsprüfung besteht. Das ist sicherlich höchst unwahrscheinlich, das die personalbearbeitende Stelle für den Fall des Bestehens auch die Notwendigkeit sieht, aber es erscheint als formell möglich.
Dann machen Sie das doch ... ::)
Solange es ausreichend gute bis sehr gute Bewerber mit Vollabitur gibt ist es doch nur Theorie, falls überhaupt die Möglichkeit bestünde.
Anruf Assessmentcenter für Führungskräfte SanDst: Bewerber ohne allgemeine Hochschulreife werden abgelehnt und ihre Dienstzeit ist zu lang... immer noch...