Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Stixx am 05. März 2017, 14:09:22

Titel: Trennungsgeld nach Versetzung?
Beitrag von: Stixx am 05. März 2017, 14:09:22
Hallo Forum!

Momentan ist mein Dienstort 400km vom meiner Wohnung entfernt - sprich, es wird gependelt.
Meine Wohnung ist nicht anerkannt und ich beziehe kein TG. Die Woche über bin ich in der Kaserne untergebracht.

Demnächst soll ich versetzt werden. Dann würde die Distanz zur Wohnung "nur" noch 100km betragen.
Gem. Versetzung wurde die UKV zugesagt.

Würde ich dann, sofern ich meine Wohnung anerkennen lassen würde, unter Umständen Trennungsgeld beziehen können?
Falls nein, was müsste ich tun um dafür berechtigt zu sein?

MkG,

Stixx
Titel: Antw:Trennungsgeld nach Versetzung?
Beitrag von: KlausP am 05. März 2017, 14:18:20
Die Wohnung muss vor dem Wirksamwerden der Versetzung anerkannt sein und die UKV darf nicht zuerkannt werden.
Titel: Antw:Trennungsgeld nach Versetzung?
Beitrag von: Stixx am 05. März 2017, 14:51:16
Findet das Wirksamwerden mit der tatsächlichen Unterschrift oder der dem Dienstantritt statt?

Dann könnte ich sie mir ja bereits jetzt anerkennen lassen, nächstes Jahr versetzt werden und Trennungsgeld dann kassieren?!
Was müsste ich tun, damit mir die UKV nicht zugesagt wird?


Titel: Antw:Trennungsgeld nach Versetzung?
Beitrag von: Papierberg am 05. März 2017, 16:33:50
Man unterscheidet rechtlich unterschiedliche Abstufungen der Wirksamkeit (innere Wirksamkeit mit Bekanntgabe der Personalverfügung, äußere Wirksamkeit mit vorgesehenen  Dienstantritt); aber das ist für Sie noch nicht relevant, sofern Sie die Anerkennung vor Aushändigung der Personalverfügung erreichen. In einem weiteren Schritt wird dann im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zusage oder Nichtzusage der Umzugskostenvergütung über die Berücksichtigungsffähigkeit der Wohnung aufgrund ihrer persönlichen Verhältnisse entschieden.