Hallo Leute.
Seit einiger Zeit gibt es in der Bundeswehr neue geschützte Sonderfahrzeuge von der Marke Toyota Land Cruiser (Trojan). Diese Fahrzeuge sind geschützt nach Schutzklasse VR9 (zivile Bezeichnung). Leergewicht liegt bei 5,9 tonnen. Die Fahrzeuge sind ausschließlich für Auslandseinsätze vorgesehen. Ausgenommen die vorherige Ausbildung.
Mich würde jetzt mal welche Vorrausetzungen erfüllt sein müssen um diese Fahrzeuge zu bewegen. Nach meiner Auffassung muss man in Besitz der Führerscheinklasse G sein. Einordnen würde ich dieses Fahrzeug in die Kategorie III der geschützten Radfahrzeuge, wo sich auch Wolf SSA und Enok befinden. Heißt soviel wie, dass ich wenn ich die Klasse G habe und eine Ausbildung auf eine Fahrzeug der Kategorie III schon habe (z. B. Enok), dann kann ich mich somit vom KfFw der Einheit auf das neue Fahrzeug ausbilden lassen. Weiß da jemand schon was genaueres oder ist dieses Fahrzeug (Toyota Land Cruiser Trojan) sogar nur mit der Führerscheinklasse C1 zu fahren???
MKG
Kalle
Hallo,
ohne jetzt das Fzg zu kennen ist bei dem Gewicht C1 erforderlich. Und die Klasse G.
Einweisung und Überprüfung ist theor. in der Einheit möglich.
MkG
Das sehe ich auch so. Minimum C1 und G. Alle die vor 2013 C1 oder höher gemacht haben, haben damals G gleich mit erhalten. Danach musste man zusätzlich auf Klasse G und hat dann gleichzeitig die Ausbildung auf ein Fahrzeug der Kategorie III oder II bekommen. Je nach dem wo man war. Bei diesem neuen Fahrzeug, dass von der ersten Erscheinung her zivil wirkt, gibt es bisher leider keine Einstufung in eine Kategorie, die für mich nur die III sein kann und auch keine sonstige Weisung. Somit gibt es jetzt schon viele Thesen, wer diese Fahrzeuge führen darf und mit welcher Ausbildung. Des Weiteren ist unklar ob ein aktiver Beifahrer benötigt wird oder nicht. Aber ist ja Typisch. Erst mal beschaffen und in die Truppe geben und das drumherum macht sich keiner eine Platte....!!!
Hab so'n Ding schon 2013 im Einsatz gefahren...da hat's ganz einfach keinen gekümmert, ob und wie man eingewiesen war...
Pauschal würde ich die Kiste aber aufgrund der Eckdaten in einen Topf mit Enok und SSA-Wolf schmeißen.
Je nachdem wie man die aktuelle Vorschriftenlage auslegt ist es nicht mehr so unklar, ob ein Beifahrer benötigt wird oder nicht.
Aus meiner Sicht ist hier ein aktiver Beifahrer einzusetzen, da hier ähnlich bei bei Enok, eine besondere Betriebsgefahr vorliegt.
C1 und G ist klar. Die Fahrzeuge sind geländegängig, auch klar. Somit ist eine Einweisung UND Überprüfung notwendig.
Besondere Betriebsgefahr wegen dem Gewicht? Übersichtlichkeit ist die Gleiche wie bei einem handelsüblichen Fahrzeug.
Was sagen denn die Fahrzeugpapiere zu der Beifahrerfrage?
Wenn der nötig ist müsste das der zuständige aaS im Rahmen der Zulassung für die Bw gefordert haben, spätestens der Ltr milKfWes
Übersicht ist eben nicht genau wie bei den HÜ Fahrzeugen. A-Säule doppelte breite, B-Säule doppelt wie A und der hintere Bereich so gut wie dicht. Mit Schulterblick etc. ist es da nicht getan. ZGG liegt übrigens bei 6,5 tonnen. Wahrscheinlich werde ich dann morgen mal Kontakt mit der ZMK aufnehmen. Kann ja nicht sein das es da keine genaue Aussage zu gibt und dieses Fahrzeug schon zugelassen und im Einsatz ist. So lange nichts passiert ist ja alles gut, aber kommt es zum Personenschaden oder ähnlichem dann ist das Geschrei groß.
Mhm...meiner im Einsatz war von Saxon Armor aus Dubai gepanzert, also andere Version, Schutzklasse nicht wirklich nachvollziehbar. Gut möglich, das der Trojan nochmal dicker bepackt ist. Lief auch nicht auf Y-Kennzeichen. Bei dem war die Übersichtlichkeit halt gleich einem handelsüblichen Auto, nur direkt nach hinten war's durch den Kasten im Kofferraum eingeschränkt, dafür gab's die Rückfahrkamera (nicht Rückblick!). Aber auch nicht wirklich schlimmer als bei einem vollgepackten Pathfinder...
Das Fahrzeug gehört ja offensichtlich in die Kategorie III der geschützen Radfahrzeuge.
Aber wer es genau wissen will, kann ja bei der Hotline vom LogKdoBw anrufen.
Na da ruf ich morgen mal an. Bin gespannt wer da ran geht und was ich da für eine Antwort bekomme. Ich halte euch auf dem laufenden. Leider habe ich bis jetzt nur unqualifizierte Aussagen zu diesem Thema von einer Stelle der Bw bekommen, wenn ich es euch sagen würde dann bekommt ihr Angst. Muss also mal genaustens geklärt werden bevor noch was passiert ;) ::)
Das Problem ist weniger Beifahrer oder nicht, sondern die Frage des aktiven Beifahrers.
ZitatDes Weiteren ist unklar ob ein aktiver Beifahrer benötigt wird oder nicht
::)
Aktive und geeignete Beifahrerinnen und Beifahrer werden in der Regel bei Fahrzeugen mit
besonderer Betriebsgefahr benötigt. Die besondere Betriebsgefahr haben wir ja bereits festgestellt.
Bin den LC B6 von Stoof ein paar Jahre für eine andere Organisation gefahren. Wie weiter oben schon erwähnt, braucht man C1 bzw G - gibt aber auch Ausnahmegenehmigungen im Falle der Sekundierung deutschen Personals zu Internationalen Organisationen.
Bzgl. B6/VR9 etc: Hier ist das mit den Voraussetzungen nicht ganz so wie mit den üblichen Fahrzeugen wie SSA, ENOK etc. In einigen Missionen werden die LC von der Mission zur Verfügung gestellt (dann ist das mit der Erteilung der Fahrerlaubnis sowieso nicht nur national geregelt ... SOPs halt) oder aber die Fahrzeuge sind als Sofortbedarf beschafft. Und je nach Mission wird (kann) auch nicht 100% nach Vorschrift verfahren.
Zitat von: Jens79 am 07. März 2017, 21:25:24
Die besondere Betriebsgefahr haben wir ja bereits festgestellt.
Ähm, wo wurde die festgestellt? Du hattest sie in Deinem vorherigen Beitrag behauptet, ja, aber durch einen im Rahmen der Zulassung im Bereich der Bw zur Begutachtung beauftragten aaS ist die meines Wissens keineswegs verbindlich festgestellt worden.
Leute geht doch mal logisch vor: Sucht euch ein Fahrzeug raus, bei dem bekanntermaßen ein aktiver Beifahrer gefordert ist und schaut nach, wo das für dieses Fahrzeug genau steht.
Dann nehmt ihr euch von dem neuen Fahrzeug das vergleichbare Dokument und schaut nach, ob da etwas vergleichbares steht. Wenn ja, ist es gefordert, und wenn da nichts steht, ist es offensichtlich nicht gefordert. Was ist daran so schwer??
Schau doch einfach mal in die Vorschrift...
Ach ne, geht ja nicht. Du bist ja kein Soldat... ::)
Zitat von: Jens79 am 07. März 2017, 23:02:13
Schau doch einfach mal in die Vorschrift...
Ach ne, geht ja nicht. Du bist ja kein Soldat... ::)
Eben ;) Drum hab ich ja das systematische Vorgehen beschrieben 8)
Zitat von: Kalle7673 am 07. März 2017, 19:50:35
A-Säule doppelte breite, B-Säule doppelt wie A und der hintere Bereich so gut wie dicht. Mit Schulterblick etc. ist es da nicht getan. ZGG liegt übrigens bei 6,5 tonnen.
Also für mich klingt das schon etwas nach besonderen Gefahren im Betrieb. :-\
"Klingt so" ist aber kein Maßstab, entscheidend ist, was der aaS in sein Gutachten schreibt und was die ZMK daraufhin festlegt.
Ich habe da einmal von einem gelesen, der immer sehr auf den "gesunden Menschenverstand" und lebensnahe Betrachtung gesetzt hat. Dem wäre irgendein profaner Titel sicher nicht so wichtig gewesen. Das ist im Grunde doch nur blöder Formalismus... :-\