Hallo Kameraden!
Ich bin z.Z. in einer BFD Maßnahme während der Dienstzeit.
Ich mache eine Berufsbildungsmaßnahme (keine Berufsausbildung).
Muss mein Ausbildungsbetrieb Sozialabgaben (Arbeitslosenversicherung etc.) für mich zahlen solange ich noch Soldat bin oder erst ab dem Tag wenn ich ausgeschieden bin?
Lesen Sie die Datei im Anhang.
Am übersichtlichsten sind die Tabellen...
[gelöscht durch Administrator]
Danke für die Antwort aber leider weiß ich nicht, welcher Paragraph in meinen Fall zu trifft
Wir leider auch nicht. Um das Auswerten deiner Unterlagen und das Lesen der Übersichten wirst du selbst wohl nicht herumkommen.
Oder du lasst dich von deinem BFD-Berater und dem Sozialdienst beraten.
Gruß Andi
Das Personalbüro des Ausbildungsbetriebes sollte damit auch etwas anfangen können.