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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Lukas1097 am 09. März 2017, 11:28:59

Titel: Offizier Kieferorthopädische Behandlung
Beitrag von: Lukas1097 am 09. März 2017, 11:28:59
Guten Tag,

Zum 01.10.2017 beginne ich meinen Dienst in der Offizierlaufbahn der Luftwaffe und in der schriftlichen Zusage ist die Rede von einer abgeschlossenen kieferorthopädischen Behandlung. Zu meinem Fall: Ich habe eine Fehlstellung im Kiefer (Unterkiefer zu groß) und der Kieferorthopäde kann die Behandlung nur mit einer kieferchirugischen Operation abschließen. Die Risiken und Umstände sind mir zu groß gewesen, weshalb ich mich gegen die Operation entschieden habe. Da ich keine Probleme habe und meine Zähne sehr gut sind, hat der Arzt beim ACFüKrBw auch nichts bemängelt.
Nun meine Frage: Steht meiner Einstellung etwas im Wege wenn der Kieferorthopäde die Behandlung nicht als abgeschlossen bezeichnen kann und ich auch nichts mehr machen lasse? Bzw. was versteht sich genau unter einer abgeschlossenen kieferorthopädischen Behandlung?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Liebe Grüße
Titel: Antw:Offizier Kieferorthopädische Behandlung
Beitrag von: Andi am 09. März 2017, 11:33:30
Da du offensichtlich nicht in Behandlung bist gibt es auch keine Behandlung, die abgeschlossen oder nicht abgeschlossen ist.

Gruß Andi
Titel: Antw:Offizier Kieferorthopädische Behandlung
Beitrag von: LwPersFw am 09. März 2017, 11:51:14
Zitat von: Lukas1097 am 09. März 2017, 11:28:59
Guten Tag,

... und in der schriftlichen Zusage ist die Rede von einer abgeschlossenen kieferorthopädischen Behandlung...


DA wir nicht wissen was das AC damit meint ... werden Sie nur dort die richtige Info bekommen....
Titel: Antw:Offizier Kieferorthopädische Behandlung
Beitrag von: F_K am 09. März 2017, 13:50:56
Zitatund der Kieferorthopäde kann die Behandlung nur mit einer kieferchirugischen Operation abschließen.

Man könnte meinen, man kann nur etwas abschließen, was begonnen wurde - wurde also eine Behandlung begonnen und der Abschluss "verweigert"?
Titel: Antw:Offizier Kieferorthopädische Behandlung
Beitrag von: StOPfr am 09. März 2017, 14:50:53
Siehe LwPersFw

Dazu: Wenn das AC eine Behandlung verlangt hat, die auch ohne OP als abgeschlossen bezeichnet werden kann, dann ist das wohl ok. Wenn das AC aber eine Behandlung verlangte, die nur nach der vom Arzt vorgeschlagenen und erfolgreich verlaufenden OP als abgeschlossen bezeichnet werden kann, dann musst du operieren lassen oder weiter darauf verzichten. Letzteres bedeutet allerdings, dass du eine Karriere bei der Lw vermutlich vergessen kannst.   
Titel: Antw:Offizier Kieferorthopädische Behandlung
Beitrag von: Andi8111 am 09. März 2017, 18:25:54
Es ist nur der Hinweis, dass eine KFO Behandlung nicht laufen darf, sprich, die Multibracketapparatur oder die Platten müssen nicht mehr getragen werden, das Ergebnis befindet sich in der Retentionsphase. Das steht bei allen Einplanungen drin, egal, ob man KFO gehabt hat, oder nicht. Wenn KFO nur zur Kosmetik gemacht werden sollte, ist das schnuppe, da es nicht medizinisch notwendig ist.
Da keine KFO begonnen wurde, kann sie auch nicht abgeschlossen werden, klar oder?

Unbenommen bleibt davon die Behandlungsindikation. Wenn ein kombinierter Eingriff notwendig ist laut KFO scheint es auch medizinisch begründbar zu sein. Viele Dysgnathien machen in jungen Jahren keine Probleme, sorgen aber im fortgeschrittenen Lebensalter, so mit 30, für erste Probleme und müssen eben dann behandelt werden...

Aber was red ich, interessiert ja eh keinen ;)
Titel: Antw:Offizier Kieferorthopädische Behandlung
Beitrag von: FerdinandDerStier am 10. März 2017, 00:04:47
Zwar keine Antwort auf deine Frage, aber ich habe auch trotz laufender KFO Behandlung eine Zusage bekommen. Vorraussetzung war allerdings, dass diese innerhalb 24 Monate nach Dienstantritt fertiggestellt ist, das wird auch vorraussichtlich der Fall sein.
Bei mir liegt ein komplizierter Fall vor, bin mittlerweile seit 11 Jahren mit kurzen Unterbrechungen in Behandlung, in den erste Jahren wurde der Kreuzbiss behoben und nun habe ich seit 4 Jahren eine feste Zahnspange, mit der die durch 4 in der Anlage fehlende Zähne entstandenen Lücken an die richtigen Stellen verschoben werden, damit Implantate eingesetzt werden können.
Mich würde nun interessieren, ob die Bundeswehr sich eventuell an den Kosten der Implantate beteiligen wird, oder ob ich diese wie zivil fast gänzlich selbst tragen muss?
Mir ist klar dass ihr keine genaue Antwort geben könnt, da ihr den Fall nicht kennt, würde mich aber interessieren ob eine Beteiligung an den Kosten möglich wäre.
Titel: Antw:Offizier Kieferorthopädische Behandlung
Beitrag von: Lukas1097 am 13. März 2017, 18:36:50
Vielen Dank für die Antworten.
Der KFO wollte die Behandlung nur in Begleitung mit der Kieferchirurgie abschließen, wogegen ich mich entschieden habe. Somit gilt die Behandlung nicht als abgeschlossen, sondern als abgebrochen. Ich bin also nicht mehr in Behandlung und trage weder Brackets noch Ähnliches.
Kann es sein dass die Bundeswehr noch ein kieferorthopädisches Gutachten anfordert oder könnte es noch zu anderen Komplikationen kommen, obwohl der Arzt beim AC nichts erwähnt hat bezüglich meines Kiefers?
LG
Titel: Antw:Offizier Kieferorthopädische Behandlung
Beitrag von: F_K am 13. März 2017, 18:38:14
Ja.