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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Aroo am 11. März 2017, 00:05:51

Titel: SaZ trotz Bewährung?
Beitrag von: Aroo am 11. März 2017, 00:05:51
Hallo zusammen,

wollte mich mal kurz und knapp informieren, ob ich eine Chance habe trotz Bewährung bis 2019 auf 6 Monate Haft, aufgenommen zu werden 
Im allg. kann ich wohl nicht davon ausgehen, die FW Laufbahn ein zu schlagen.
Titel: Antw:SaZ trotz Bewährung?
Beitrag von: Ralf am 11. März 2017, 06:14:44
Es ist kein Einstellungshindernis, jedoch wird das sicherlich eine große Rolle bei der Gesamtbetrachtung spielen. Die Bewerbungsvorgang verzögert sich jedenfalls, denn das wird durch Rechtsberater geprüft und von dort eine Empfehlung ausgesprochen. Dabei wird die Tat und auch der Zeitpunkt einbezogen; also war das erst vor kurzem, gibt es sicherlich eine Sperrfrist.
Titel: Antw:SaZ trotz Bewährung?
Beitrag von: ulli76 am 11. März 2017, 08:45:37
Nutz die Zeit, geht zur Schule, mach ne Ausbildung. Rechne mal damit, dass du die nächsten 5-7 Jahre kein Soldat wirst.
Titel: Antw:SaZ trotz Bewährung?
Beitrag von: F_K am 11. März 2017, 09:06:23
In der Regel erfolgt bei laufender Bewährung keine Einstellung - und 6 Monate sind nicht sehr weit weg von dem absoluten Einstellungshindernis.

Gab es schon Strafen davor?
Titel: Antw:SaZ trotz Bewährung?
Beitrag von: Aroo am 11. März 2017, 11:46:39
Vorstrafen gab es in der Vergangenheit. Bezogen sich durchweg mit Fahren ohne Fahrerlaubnis. Deswegen auch die hohe Strafe.
Die Bewährung gab es vor 3 Jahren, in der kurz darauf noch einmal ein Verfahren war, bei dem dir Bewährung noch mal verlängert wurde.

Hatte auch per E-Mail Kontakt mit dem kwea in meiner Gegend aufgenommen. Dort gab man mir auch die Antwort, das dies geprüft werden muss. Dort schrieb man auch, das trotz Eintragung eine Einstellung möglich ist.

Möchte jedoch keinen Termin vereinbaren, und deren Zeit unnötig vergolden.
Titel: Antw:SaZ trotz Bewährung?
Beitrag von: wolverine am 11. März 2017, 14:23:05
Wenn es ein KWEA war, ist es schon lange her ...
Titel: Antw:SaZ trotz Bewährung?
Beitrag von: Getulio am 11. März 2017, 14:28:52
Zitat von: Aroo am 11. März 2017, 11:46:39
Möchte jedoch keinen Termin vereinbaren, und deren Zeit unnötig vergolden.

Wenn Sie sich nicht bewerben, werden Sie es nicht erfahren. Da es stets eine Einzelfallprüfung ist, kann Ihnen niemand hier definitiv sagen, wie in Ihrem Fall entschieden wird.

Wobei ich eine Einstellung während laufender Bewährung für nicht sehr wahrscheinlich halte.
Titel: Antw:SaZ trotz Bewährung?
Beitrag von: KlausP am 11. März 2017, 14:31:15
Zitat... Möchte jedoch keinen Termin vereinbaren, und deren Zeit unnötig vergolden.  ...

Das ist doch mal 'n Verschreiber!  ;D
Titel: Antw:SaZ trotz Bewährung?
Beitrag von: Aroo am 11. März 2017, 15:16:24
Hat man davon, wenn man mit dem Handy kommuniziert.
Sollte es zwecks der Bewährung nichts werden, wird es wohl nach der Bewährung schwieriger genommen zu werden, wenn man im Jahr von 2019 einem knappen Alter von 30 ausgeht.
Titel: Antw:SaZ trotz Bewährung?
Beitrag von: KlausP am 11. März 2017, 15:22:33
Zitat von: Aroo am 11. März 2017, 15:16:24
Hat man davon, wenn man mit dem Handy kommuniziert.
Sollte es zwecks der Bewährung nichts werden, wird es wohl nach der Bewährung schwieriger genommen zu werden, wenn man im Jahr von 2019 einem knappen Alter von 30 ausgeht.

Dann wird es schon rein zeitlich mit Feldwebel im Truppendienst eng, bei Feldwebel im allg. Fachdienst auch, wenn Sie den füür die Verwendung benötigten Berufsabschluss nicht mitbringen. In beiden Fällen dürfen Sie bei Dienstantritt das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.