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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: DaybyDay1 am 12. März 2017, 13:08:47

Titel: Trennungsgeld bei Teilnahme an einem Lehrgang?
Beitrag von: DaybyDay1 am 12. März 2017, 13:08:47
Servus Leute,

bin von morgen bis Anfang April für den Springerlehrgang kommandiert. Mein Zugführer sagte mir, dass ich Anspruch auf Trennungsgeld habe.
Meine Frage: Wird dieses in diesem Kontext automatisch gewährt oder muss ich nach dem Lehrgang zum Refü?

Danke.
Titel: Antw:Trennungsgeld bei Teilnahme an einem Lehrgang?
Beitrag von: Ralf am 12. März 2017, 13:17:47
TG muss immer beantragt werden und zwar immer für den Vormonat, also nicht im voraus.. Oftmals kommt auf die Lg auch ein Refü und macht das.
Titel: Antw:Trennungsgeld bei Teilnahme an einem Lehrgang?
Beitrag von: KlausP am 12. März 2017, 13:31:21
Trennungsgeld bekommen Sie aber auch auf dem Lehrgang nur dann, wenn Sie auch einen berücksichtigungsfähigen eigenen Hausstand haben.
Titel: Antw:Trennungsgeld bei Teilnahme an einem Lehrgang?
Beitrag von: DaybyDay1 am 12. März 2017, 13:39:36
Zitat von: KlausP am 12. März 2017, 13:31:21
Trennungsgeld bekommen Sie aber auch auf dem Lehrgang nur dann, wenn Sie auch einen berücksichtigungsfähigen eigenen Hausstand haben.
Hmm... Schade, dann habe ich das wohl falsch verstanden. Trotzdem danke für die Aufklärung. Und noch was: Wo gebe ich den Antrag für die Erstattung der Reisekosten ab?

MfG
Titel: Antw:Trennungsgeld bei Teilnahme an einem Lehrgang?
Beitrag von: LfzMech am 12. März 2017, 13:48:46
Hallo,
Wenn der Lehrgang unter 3 Monaten dauert und die UKV nich zugesagt wurde dann bekommt man Trennungsgeld auch ohne anerkannte berücksichtigungefähige Wohnung.
Mfg
Titel: Antw:Trennungsgeld bei Teilnahme an einem Lehrgang?
Beitrag von: 200/3 am 12. März 2017, 13:53:02
So kenn ich das auch. Und bei Lehrgängen/Abwesenheiten bis 3(?) Wochen muss man auch gar keinen weiteren Aufwand betreiben: die Reisekostenabrechnung macht man bei Rückkehr in die Stammeinheit, die Reisekostenanzeige dient gleichzeitig als Abrechnung/Antrag TG.
Titel: Antw:Trennungsgeld bei Teilnahme an einem Lehrgang?
Beitrag von: Tommie am 12. März 2017, 15:03:01
Zitat von: 200/3 am 12. März 2017, 13:53:02So kenn ich das auch. Und bei Lehrgängen/Abwesenheiten bis 3(?) Wochen muss man auch gar keinen weiteren Aufwand betreiben: die Reisekostenabrechnung macht man bei Rückkehr in die Stammeinheit, die Reisekostenanzeige dient gleichzeitig als Abrechnung/Antrag TG.

Selbstverständlich bekommt man bei Kommandierungen von weniger als 3 Monaten auch dann Trennungsgeld, wenn man keinen anerkannten Hausstand hat! Und bei Lehrgängen von bis zu zwei Wochen Dauer erfolgt die Abrechnung des Trennungsgeldes über die Reisekostenabrechnung, ansonsten über ein TG-Formular. Bei Lehrgängen von weniger als einem Moat Dauer erfolgt die TG-Abrechnung mit dem Rechnungsführer am Heimatstandort, ansonsten mit dem am Schulstandort!
Titel: Antw:Trennungsgeld bei Teilnahme an einem Lehrgang?
Beitrag von: 200/3 am 12. März 2017, 15:19:52
Na da lag ich ja gar nicht so weit daneben... ;).
Ist schon ein paar Jahre her, dass es bei mir genau diese Konstellation gab.
Kann mich noch dran entsinnen, was es auf dem auf dem Fw-Lehrgang AMT für lange Gesichter gab weil einige für AMT und Englisch "durchkommandiert" waren (6 Monate), also kein TG-Anspruch bestand, und andere 2 unterschiedliche Kommandierungen à 3 Monate hatten und somit TG beantragen konnten. Wie auch immer das zustande kam...