Hallo zusammen, werde jetzt Am 3.4 meine GA anfangen, habe viel trainiert und habe ein sehr hohes sportliches Ziel an mich selber gesetzt, und habe gehört, dass die Sporteinrichtungen der Bundeswehr nicht IMMER die besten sind.
Von daher hab ich eine allgemeine Frage, darf man sich in einem normalen Fitnessstudio außerhalb der Bw anmelden oder ist das als Soldat auch nicht mehr erlaubt?
Mit freundlichen Grüßen
Maurice
Klar kann man das.
In seiner Freizeit darf man so ziemlich alles machen, was jeder andere auch machen darf. Ist doch kein Gefängnis... ::)
Zitatoder ist das als Soldat auch nicht mehr erlaubt
Was ist denn so als Soldat nicht mehr erlaubt?
Man sollte halt bedenken, das man je nach Laufbahn zumindest die erste Zeit vom Gym nicht recht viel hat, da man mehr oder weniger viele Lehrgänge macht.
Einige Ketten erlauben, das trainnieren als "Gast" in Studios in anderen Städten zB. 2x pro Woche.
Bedenken sollte man auch die Verträge die öft mind. 12 Monate laufen und zeitnah zu kündigen sind. (Oft gibt es aber Sonderkündigungsrechte für Soldaten o.Ä)
Abschließend sollte man noch auf das Verletzungsriskio hinweisen (wie bei jeder Sportart außer Dienst).
Die Sporteinrichtungen der Bundeswehr sind ja keine Fitnessstudios, sondern eben Sporteinrichtungen (Sportplatz, Sporthalle, Kraft/Fitnessraum)- und man wird nicht durch High-Gucchi-Material fit, sondern durch Training. Und das kann man mit wenigen Hilfsmitteln, wenn man weiss, was man tut.
Zitat von: ulli76 am 13. März 2017, 13:15:36
Die Sporteinrichtungen der Bundeswehr sind ja keine Fitnessstudios, sondern eben Sporteinrichtungen (Sportplatz, Sporthalle, Kraft/Fitnessraum)- und man wird nicht durch High-Gucchi-Material fit, sondern durch Training. Und das kann man mit wenigen Hilfsmitteln, wenn man weiss, was man tut.
Ganz deiner Meinung . :)
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Zitat von: mailman02 am 13. März 2017, 12:58:02
Bedenken sollte man auch die Verträge die öft mind. 12 Monate laufen und zeitnah zu kündigen sind. (Oft gibt es aber Sonderkündigungsrechte für Soldaten o.Ä)
So ein Sonderkündigungsrecht sollte dann aber explizit schriftlich vereinbart werden. Denn die Versetzung eines Soldaten ist ansonsten keineswegs ein Kündigungsgrund. Die Erfahrung mußten schon einige machen, und seit einiger Zeit gibts dazu leider auch Rechtsprechung.
BGHZ Urt. v. 04.05.2016, Az. XII ZR 62/15 sogar explizit für Soldaten.
ZitatSo ein Sonderkündigungsrecht sollte dann aber explizit schriftlich vereinbart werden.
Bei meinem Studio steht es bei jedme Vertrag so dabei. Natürlich sollte man sich nicht drauf verlassen sondern vorher fragen. Ansonsten sehe wolverine.
Zitat von: wolverine am 13. März 2017, 16:16:46
BGHZ Urt. v. 04.05.2016, Az. XII ZR 62/15 sogar explizit für Soldaten.
Ja, genau das hatte ich im Hinterkopf. Leider sogar höchstrichterlich :-\
ZitatUnd das kann man mit wenigen Hilfsmitteln, wenn man weiss, was man tut.
Das wird der springende Punkt sein ;D
Im Fitness kann man vermutlich defintiv mehr kaputt machen, wenn man nicht weiß was man tut.
Ansonsten gibt es ja das bekannte "Buch".
Zitat von: mailman02 am 13. März 2017, 18:24:20
Ansonsten gibt es ja das bekannte "Buch".
ZDV 3/11? ;D
Und dazu AnwFE 214/100
Das Fitnessprogramm für den fröhlichen Stoppelhopser ;D
Das, wo Ulli die Recht an der deutschen Ausgabe hat.
Man darf sich anmelden, wichtig - die Bundeswehr bezahlt es einem nicht, falls die Frage darauf abgezielt hat.