Guten Abend habe mal 2 fragen.
kann man ein Einzelunternehmen neben der Bundeswehr haben ? (wegen der Europäischen Arbeitszeitverordnung)
und bekomme ich nach der Bundeswehr Übergangsgebührnisse wenn ich ein Einzelunternehmen führe ..wenn ja wieviel %
Danke :-)
1) Was hat das mit einer zivilen Laufbahn bei der Bundeswehr zu tun?
2) Natürlich rechnen alle beruflichen Tätigkeiten auf die Wochenstundenzahl an.