Hallo Leute,
bin gerade auf meinem Springer Lehrgang. Bin nun als fwdl mit meinem privat Kfz zum StO angereist. Bekomme ich die
Anfahrtskosten für Rück- hinfahrt erstattet? Und was ist mit privat Kfz zur stammeinheit?
Danke im voraus
MfG
Ja, grob gesagt, bis zu der Höhe, die eine Bahnfahrt kosten würde.