Servus Leute,
bin Fwdl und hab nach der AGA nicht mehr am Frühstück sowie an der Abendverpflegung teilgenommen. Nun habe ich gestern von einem Kameraden erfahren, dass man sich von der Verpflegung abmelden muss, damit man das Verpflegungsgeld überwiesen bekommt. Ich habe fälschlicherweise angenommen, dass es reicht wenn man die Kantine nicht besucht. Kann ich das Verpflegungsgeld trotzdem nachgezahlt bekommen, in dem Zeitraum wo ich die Kantine nicht aufgesucht habe, aber mich von der Verpflegung nicht abgemeldet habe.
Danke im voraus.
MfG
Edit: Leeren ftp-Link entfernt!
Nein
Haben die FWDL nicht mittlerweile auch die grüne Karte und zahlen sowieso nur dann, wenn sie tatsächlich essen?
Negativ, die FWDL haben weiterhin die rote Verpflegungskarte.
Meines Wissens nach, können Sie ihr Geld nicht nachträglich bekommen, ich arbeite im Geschäftszimmer und wir haben ein Formular mit dem "Rechnungsführer FWDL" erstellt, wo genau drinne steht ob die sich von der Morgen- / Abendverpflegung befreien lassen wollen. Diesen Antrag füllen die Soldaten aus und der Chef entscheidet ob er es genehmigt und für wie lange und ab welchem Datum! Dann ist wie in unserem Fall das "Geschäftszimmer" zuständig, drauf aufzupassen das die das "X" richtig setzen und nicht vergessen und auch beachten das der Soldat von der Morgen- /Abendverpflegung befreit ist.
Ich habe mir die Arbeit gemacht und für jeden FWDL einen eigenen Ordner erstellt und dann die jeweiligen Monate und aufm Ordnername steht dann auch ob er von der Morgen- /Abendverpflegung befreit ist.
Das Formular (wie fast jedes bei der Bundeswehr) wird 3x ausgefüllt, ist dies vom Chef unterschrieben und genehmigt, kriegt eine Ausfertigung der ReFü FWDL, eine der Soldat und eine bleibt in der Einheit!!!
Mit kameradschaftlichen Gruß!
Zitat... wo genau drinne steht ob die sich von der Morgen- / Abendverpflegung befreien lassen wollen. Diesen Antrag füllen die Soldaten aus und der Chef entscheidet ob er es genehmigt und für wie lange und ab welchem Datum!...
Genauso ist das! Der Chef kann über die "Befreiung von der Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung" z.B. von der Morgen- und Abendkost im Rahmen der Ausgangsregelung entscheiden. Dann kann man auch den Wertansatz der jeweiligen Teilmahlzeiten erstattet bekommen. Aber wehe, man wird dabei erwischt, wenn man trotzdem essen geht.
Zitat von: KlausP am 16. März 2017, 12:17:26
Aber wehe, [..] wenn man trotzdem essen geht.
... und nicht bezahlt ;)
Na ja, der FWDL kann ja mit seiner roten Karte gar nicht "bezahlen". Das ist ja nur eine Zaehlkarte für die Küche, um die Kosten für die Verpflegung mit der Verwaltung abzurechnen.
Ja, aber Bar kann er ja dann trotzdem bezahlen oder nicht?
Ja.