Guten morgen zusammen,
ich möchte mich gerne bei Ihnen zwecks Erfahrungen in Punkto Versetzungsgründe informieren.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe einen 9 Jährigen Sohn, welcher Autist mit Aspergersyndrom ist. Nun ist die Krankheit so ausgeprägt, dass das die Hochbegabung zwar überwiegt, aber die Probleme größer werden.
Es zeigen sich nun vermehrt Agressionen. Meine Frau kommt unter der Woche alleine einfach nicht mehr damit zurecht, auch weil wir noch ein zweites jüngeres Kind haben.
Ich möchte jetzt nicht die komplette Krankheit erläutern, dass wäre zuviel Input.
Betreuung durch besondere Einrichtungen ist zwar gegeben, löst aber das Problem zuhause aber nicht.
Nun ist es so, dass ich eine sehr gute Bindung zu meinem Sohn habe. Mir gegenüber halten sich die Agressionen in Grenzen. Ich kann recht gut auf ihn eingehen, und ihn beruhigen.
Ich hatte im letzten Jahr schon mal beim Spieß angemerkt, dass ich mit dem Gedanken spiele, einen Versetzungsantrag zu stellen. Es kam leider nur nen Spruch.
In Kürze werden wir von der Schule und auch vom Autismuszentrum Schriftszücke mit Bewertungen erhalten.
Für mich stellt sich nun die Frage, ob unser Fall schon etwas schwerwiegender ist.
Kurz: Besteht ein Muss für Ersatzgestellung im Falle einer Versetzung?
Zitat... Besteht ein Muss für Ersatzgestellung im Falle einer Versetzung? ...
Es besteht überhaupt kein "Muss". Wenn der Disziplinarvorgesetzte einen Ersatz haben will, kann er das gerne in seine Stellungnahme schreiben. Die Entscheidung, besonders in einem Härtefall, trifft einzig und allein das BAPersBw, unter Umständen auch gegen alle Argumente in den Stellungnahmen von nächstem oder nächsthöherem DV. Sie sollten, falls noch nicht geschehen, dringend den Sozialdienst in's Boot holen. Stellen Sie einen schriftlichen Versetzungsantrag und lassen Sie sich nicht von irgend welchen Komme Taren Ihrer Vorgesetzten davon abhalten. Die haben nämlich rein gar nichts zu entscheiden.
Streiche: "Komme Taren"
Setze: "Kommentaren"
Nur mal zum Verständnis:
- Die Krankheit gibt es vermutlich schon länger?
- Seit wann Soldat?
- Schicksalhafte, unvorhersehbare Krankheit NACH der eingegangenen Verpflichtung?
Zitat von: F_K am 17. März 2017, 09:45:57- Schicksalhafte, unvorhersehbare Krankheit NACH der eingegangenen Verpflichtung?
Wohl eher nicht, aber ein Kind, das wächst und älter wird und aufgrund der bekannten Grunderkrankung die Eltern mit zunehmenden Problemen konfrontiert! Und da kann man von Seiten BAPersBw schon ein wenig gegensteuern, würde ich sagen!
Und ich möchte den -vollkommen zutreffenden!- Rat von "KlausP" explizit noch einmal aufgreifen: Bitte nehmen Sie unbedingt den Sozialdienst mit ins Boot. Und wenn Ihr DV die Situation kennt und versteht, kann das definitiv auch nicht schaden ;) !
Der Ratschlag von KlausP ist ja gut, keine Frage.
Unabhängig davon sind zur Beurteilung der Erfolgsaussichten die Fakten schon wichtig.
Ohne Frage, F_K! Und da ist nicht nur Deine Frage berechtigt, sondern auch mein "Gegenargument" nicht unerheblich ;) !
... warten wir mal die Fakten ab.
Nachtigall, ich hör dir trapsen ...
Die Frage hatten wir doch schon einmal...
Es ist aber wirklich ganz einfach- Versetzungsantrag mit genau dieser Begründung stellen.
Sozialdienst mit in´s Boot holen und der beratende Arzt im BAPers wird eine ärztliche Bescheinigung über den Zustand deines Sohnes sehen wollen.
Vielen Danke für die Kommentare und Erläuterungen.
Ich werde nächste Woche mal das Gespräch mit dem Sozialdienst suchen.
Weiteres wird bei Rückfragen hier folgen.
Schönes Wochenende
@Panzerschütze
Auch mein Sohn hat Asperger. Nachdem die Diagnose feststand und die Schwerbehinderung anerkannt war (und bedingt beantragen, dann gibt's auch mehr Hilfe vom Jugendamt!)
konnte ich auf DPÄG am Standort verbleiben und somit meine Frau unterstützen.
Also unbedingt aus schwerwiegenden persönlichen Gründen eine heimatnahe Versetzung beantragen.
Alle Diagnosen dazu und erläutern, wie sich das Mehr an Betreuung und der Aufwand darstellen.
Die Anerkennung einer Schwerbehinderung ist nicht zwingende Voraussetzung für eine Hilfe durch das zuständige Jugendamt. Vielmehr sollten Sie dort unabhängig von Ihren Bemühungen auf Versetzung einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung, hier Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen gem. § 35a SGB VIII stellen.
@ xXPanzerschuetzeXx
Hier einmal ein Urteil (siehe Anhang) des BVerwG zum Thema Versetzung auf Grund schwerwiegende persönliche Gründe.
Aus dem Inhalt können Sie gut entnehmen,
+ was Sie dem BAPersBw detailliert und umfangreich vorlegen sollten ... die Beweislast liegt bei Ihnen!
Die entscheidende Hürde ist :
"Bei einem Berufssoldaten und einem Soldaten auf Zeit gehören jedoch seine jederzeitige Versetzbarkeit und damit die Möglichkeit, ihn dort einzusetzen, wo er gebraucht wird, zu den von ihm freiwillig übernommenen Pflichten und zum prägenden Inhalt seines Wehrdienstverhältnisses. Er muss es deshalb hinnehmen, wenn seine persönlichen Belange beeinträchtigt werden und für ihn daraus Härten entstehen.
Erst wenn die mit einer konkreten örtlichen Verwendung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können, muss das grundsätzlich vorrangige Interesse des Dienstherrn, den Soldaten dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, im Rahmen des dienstlich Möglichen ausnahmsweise hintangestellt werden (stRspr, vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 WB 43.11 - [...] Rn. 20 m.w.N.)."
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