Guten Abend.
Ich habe mir mal die Vorschrift zur Formaldienstordnung angeschaut, konnte da aber keine Information zu dem im Titel genannten Themen finden.
Ist das in einer anderen Vorschrift fest gelegt oder bestimmt das der Zugführer?
Ich kenne das noch mit einer Armlänge Abstand zum Vordermann, aber das muss ja auch 1. In einer Vorschrift stehen und 2. Etwas genauer.
Nr. 312 und 403.
Vielen Dank!