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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: xray96 am 20. März 2017, 00:13:44

Titel: 6 Monateprobezeit nach fwdl 10 monatelang
Beitrag von: xray96 am 20. März 2017, 00:13:44
Hallo,

ich habe meine 6 monateprobezeit schon vor ein paar Monaten als fwdl durch, doch jetzt wurde am 01.01.17 zum SaZ 4 gennant. Ich dachte ich bekomme eine kommandierung wo mein dze drauf steht heißt "01.01.2020"...

Das einzige was ich erhielt war ein Blatt wo draufsteht das mein dze am 01.06.17 ist!
Als ich beim Spiess Nachfragte sagt er mir das ich in den 6 Monaten keinen Müll bauen darf sonst wär mein dze am 01.06.17 falls aber alles "gut" bleibt würde ich am 01.06.17 verlängert werden.

Jetzt meine frage meint ihr ich muss wirklich eine probezeit machen? Das kommt mir alles sehr unprofessionell vor.. Nicht das mein dze dann wirklich in 4 Monaten ist.
Titel: Antw:6 Monateprobezeit nach fwdl 10 monatelang
Beitrag von: Ralf am 20. März 2017, 05:42:51
Es ist ein Unterschied zwischen dem Widerrufsrecht und der Bewährungszeit (Probezeit). Das hast du doch sogar unterschrieben!
Es ist schon ein Unterschied, ob du FWDL oder SaZ bist und hier stehst du nun zur Probe an. Was ist daran unprofessionell?
Aber: Warum wurdest du nur für 5 Monate festgesetzt (01.01.-01.06.2017)? Das müssen 6 Monate sein.
ZitatNicht das mein dze dann wirklich in 4 Monaten ist.
Das liegt ja an dir, wenn du goldene Löffel klaust oder nichts taugst...