Es ist ein Unterschied zwischen dem Widerrufsrecht und der Bewährungszeit (Probezeit). Das hast du doch sogar unterschrieben!
Es ist schon ein Unterschied, ob du FWDL oder SaZ bist und hier stehst du nun zur Probe an. Was ist daran unprofessionell?
Aber: Warum wurdest du nur für 5 Monate festgesetzt (01.01.-01.06.2017)? Das müssen 6 Monate sein.
ZitatNicht das mein dze dann wirklich in 4 Monaten ist.
Das liegt ja an dir, wenn du goldene Löffel klaust oder nichts taugst...