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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Pilipo am 20. März 2017, 20:27:04

Titel: Verpflichtungszeit
Beitrag von: Pilipo am 20. März 2017, 20:27:04
Hallo, und zwar habe ich ein Problem würde sehr gerne zur Bundeswehr gehen mich aber nicht für 12 oder 8 Jahre verpflichten lassen beziehungsweise erst einmal nicht. Hatte schon ein Termin in einem Karriere Center jedoch meinte die gute Frau das man sich nur 12 Jahre für die Feldwebel Laufbahn und 8 Jahre für die der Unteroffiziere verpflichten lassen kann habe jedoch gehört das es nicht so ist und auch weniger jahre bei entsprechender Berufsausbildung möglich ist. Bin 22 Jahre alt gelernter Elektroniker für Energie und Gebäude Technik + Realschulabschluss und befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zudem würde ich gerne zur Marine. Die gute Frau war sehr begeistert von mir konnte aber zu speziellen Fragen meinerseits nicht ausreichend antworten. Meine Frage ist jetz wie ich herausfinden kann ob es für mich möglich ist in einer der oben genannten Laufbahnen z.B. nur 4 oder 6 Jahre eine Verpflichtung einzugehen ?
Titel: Antw:Verpflichtungszeit
Beitrag von: KillBurn93 am 20. März 2017, 20:41:02
Alleine deine Ausbildung bei der Bundeswehr dauert ihre Zeit mit GA in Plön (3Monate), Maatenlehrgang (2Monate) / Bootsmannlehrgang (4Monate insgesamt) dazu dann noch diverse Fachlehrgänge. Alles in allem hast du ca 2 Jahre in denen du auf Lehrgängen bist und die Bundesweh Geld in dich und deine Ausbildung investiert.
Danach möchste sie dich und deine Fähigkeiten natürlich auch nutzen. Kürze Zeiten gibt es meines Wissens nach nicht.
Ich selber habe als SaZ 13, bei der Marine, unterschrieben und werde ca 4 Jahre ausgebildet.
Titel: Antw:Verpflichtungszeit
Beitrag von: Pilipo am 20. März 2017, 21:08:07
Danke für deine Antwort und die Informationen.
Titel: Antw:Verpflichtungszeit
Beitrag von: Pilipo am 20. März 2017, 21:35:47
Vlt hat ja noch jemand ein paar Infos zu den Zeiten  :)
Titel: Antw:Verpflichtungszeit
Beitrag von: wolverine am 20. März 2017, 21:42:05
Die vorhandene Ausbildung wird bereits zu einem Jahr auf die Verpflichtungszeiten angerechnet. Schulabgänger. Müssten sich mind. 9 Jahre ür den Unteroffizier und 13 Jahre für den Feldwebel im Fachdienst verpflichten.
Das macht man übrigens selbst, also aktiv. Man wird nicht von anderen verpflichtet.
Titel: Antw:Verpflichtungszeit
Beitrag von: mailman02 am 20. März 2017, 21:43:55
Hättte man auch selbst finden können, wenn man schon Fw werden will:

ZitatGrundsätzlich gilt für die Laufbahn eines Feldwebel/Bootsmann im Fachdienst ein Verpflichtungszeitraum von 13 Jahren. Zusätzlich ermöglicht ein förderlicher Berufsabschluss die Einstellung mit höherem Dienstgrad.

https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/feldwebel-im-fachdienst/37372
Titel: Antw:Verpflichtungszeit
Beitrag von: Pilipo am 20. März 2017, 22:06:54
Die Verpflichtungszeit richtet sich nach Ihrer Qualifizierung sowie den Zielen, die Sie in einer Laufbahn anstreben, und kann in dieser Laufbahn als Soldatin oder Soldat auf Zeit 3 bis 13 Jahre betragen.     

Das kann man dort auch finden deswegen bin ich ziemlich verwirrt und in dem chat mit Karriere Center Arbeitern habe ich auch beides bestätigt bekommen einmal die 12 jahre und 8 Jahre Variante und die das eine kürzere zeit bei entsprechender Berufsausbildung möglich ist. 
Titel: Antw:Verpflichtungszeit
Beitrag von: mailman02 am 20. März 2017, 22:10:32
Ich kenne aus meiner Zeit noch Uffz (eingestellt höherem DG) für 4 Jahre, aber das ist lang her und gibt es heute wohl nicht mehr.

Titel: Antw:Verpflichtungszeit
Beitrag von: KlausP am 20. März 2017, 22:14:59
Dann bewerben Sie sich doch einfach für die kürzere Verpflichtungszeit. "Versuch macht kluch ..." Aber nicht jammern, falls die Bundeswehr Sie vielleicht nicht haben will. Wenn Ihnen nur eine Dienstzeit von 12 Jahren angeboten wird, müssen Sie das ja nicht annehmen. Es gibt keinerlei Rechtsanspruch auf eine bestimmte Verpflichtungszeit (und auf noch ein paar mehr Sachen).

Zitat von: mailman02 am 20. März 2017, 22:10:32
Ich kenne aus meiner Zeit noch Uffz (eingestellt höherem DG) für 4 Jahre, aber das ist lang her und gibt es heute wohl nicht mehr.

Das ist aber schon sehr lange her.  ;) Da war SaZ 4 für UoP ja auch noch die Regelverpflichtungszeit.
Titel: Antw:Verpflichtungszeit
Beitrag von: Pilipo am 20. März 2017, 22:25:51
Zitat von: KlausP am 20. März 2017, 22:14:59
Dann bewerben Sie sich doch einfach für die kürzere Verpflichtungszeit. "Versuch macht kluch ..." Aber nicht jammern, falls die Bundeswehr Sie vielleicht nicht haben will. Wenn Ihnen nur eine Dienstzeit von 12 Jahren angeboten wird, müssen Sie das ja nicht annehmen. Es gibt keinerlei Rechtsanspruch auf eine bestimmte Verpflichtungszeit (und auf noch ein paar mehr Sachen).

Die idee hatte ich auch schon nur ist es natürlich besser zu wissen ob es möglich ist oder nicht würde sonst 2 tage Urlaub verschwenden und mich umsonst auf einen Einstellungstest vorbereiten.
Titel: Antw:Verpflichtungszeit
Beitrag von: KlausP am 20. März 2017, 22:38:18
Zitat... Die idee hatte ich auch schon nur ist es natürlich besser zu wissen ob es möglich ist oder nicht würde sonst 2 tage Urlaub verschwenden und mich umsonst auf einen Einstellungstest vorbereiten. ...

Vielleicht lädt man Sie auch gar nicht erst ein. Auch dann wissen Sie zumindest, woran Sie sind. Wenn Sie jetzt einen absoluten Mangelberuf hätten, den die Bundeswehr dringend benötigt, könnte ich mir vorstellen, dass eine kürzere Verpflichtungszeit verhandelbar wäre. Aber als Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik sehe ich das nicht.
Titel: Antw:Verpflichtungszeit
Beitrag von: KillBurn93 am 20. März 2017, 22:40:31
Grundsätzlich gilt:
Ohne verwendbare Ausbildung
9    Jahre für die Laufbahn oder Unteroffiziere
13  Jahre für die Laufbahn der Feldwebel
Mit verwendbarer Ausbildung und Einstellung im höherem Dienstgrad
8    Jahre für die Laufbahn oder Unteroffiziere
12  Jahre für die Laufbahn der Feldwebel
Dieses eine Jahr ist die Verkürzung der Dienstzeit.
Ich gehe mal davon aus das Sie sich für eine Verwendung Bewerbung wollen in der Ihr Beruf nutzbar ist?
Wenn nicht kommen Sie an den 9 oder 13 Jahren absolut nicht vorbei.
Klaus da muss ich dich korrieren bei der Marine mit Bordverwendung wäre er sicher sehr gefragt  ;)
Titel: Antw:Verpflichtungszeit
Beitrag von: KlausP am 20. März 2017, 22:44:40
ZitatKlaus da muss ich dich korrieren bei der Marine mit Bordverwendung wäre er sicher sehr gefragt

Ja, dann soll er es eben versuchen, schrieb ich ja weiter oben schon.
Titel: Antw:Verpflichtungszeit
Beitrag von: SGBunny am 20. März 2017, 22:51:02
In irgendeiner Broschüre tauchte auch mal "4 Jahre Verpflichtungsdauer sind möglich" auf, aber nichts zu eventuellen Voraussetzungen.
Aber wahrscheinlich auch nur in Mangelverwendungen etc. und nicht die Masse.
Titel: Antw:Verpflichtungszeit
Beitrag von: KillBurn93 am 20. März 2017, 22:59:00
Man könnte ja gemein sein und erstmal in Frage stellen ob es mit diesen Förderlichen überhaupt eine Eignung für die Laufbahnen gibt ;D
Wir hören ja öfter von Leuten bei denen im Karrierecenter noch alles schön war und bei der Eignungsfeststellung nur SaZ 4 angeboten bekommen ^^
Titel: Antw:Verpflichtungszeit
Beitrag von: Ralf am 21. März 2017, 05:26:01
An diesen Mindestverpflichtungszeiten 8/9 und 12/13 kommst du nicht vorbei. Der Trend geht aufgrund der langen Ausbildungszeiten zu immer längeren Verpflichtungszeiten, da ansonsten nicht immer das Verhältnis Ausbildung-Einsatz gewährleistet ist.
Titel: Antw:Verpflichtungszeit
Beitrag von: Pilipo am 21. März 2017, 07:02:25
Ok danke für die Antworten werde das Thema Bundeswehr erstmal abhaken da ich es wahrscheinlich nur mit einer Bewerbung und dem durchlaufen der Eignungstests erfahren kann  :( finde ich irgendwie schwach von der Bundeswehr aber so ist das halt  :D
Titel: Antw:Verpflichtungszeit
Beitrag von: KlausP am 21. März 2017, 07:07:11
Die Bundeswehr wird es verkraften.
Titel: Antw:Verpflichtungszeit
Beitrag von: Pilipo am 21. März 2017, 09:37:18
Ich glaube anders herum ist das der Fall. Bei so manchen Kommentaren hier muss die Kameradschaft ja echt super sein. Ich möchte mir gar nicht vorstellen das wir Krieg haben und gesagt wird der Feind kommt aus Richtung Osten kann aber auch Westen sein aber mit Sicherheit aus Osten ach schieß einfach mal dann weißt du ja woher.
Titel: Antw:Verpflichtungszeit
Beitrag von: KlausP am 21. März 2017, 09:47:59
Was für ein Schwachsinn! Aber das rundet das Bild, dass Sie mir hier geben, deutlich ab. Schönes Restleben noch.
Titel: Antw:Verpflichtungszeit
Beitrag von: wolverine am 21. März 2017, 10:07:17
Es ist schwach, dass ein Arbeitgeber nach seinen Bedürfnissen und unter Abwägung von Ausbildungskosten und anschließender Nutzungszeit Beschäftigung anbietet?  ??? Und werden nicht sonst Arbeitgeber gescholten, deren Befristungen eher kurz sind, wegen mangelnder Planungssicherheit des Arbeitnehmers?
Und noch einmal: Niemand gibt Ihnen eine Verpflichtungszeit vor! Bewerben Sie sich für 2,4 oder 6 Jahre und gucken Sie, ob man Sie damit einstellt. Vielleicht passen Sie ja so genau auf einen Marinedienstposten, dass man es macht. Nur sind so etwas Einzelfallfragen, die hier kaum einer prognostizieren kann. Die Regel sind eben 9/13 oder 8/12.
Titel: Antw:Verpflichtungszeit
Beitrag von: schlammtreiber am 21. März 2017, 10:46:25
Und da es ausartet ist hier dicht.