servus,
ich suche die rechtlichen Grundlagen für das "Nachdienen" und das "vorläufige Festnehmen". Kennt jemand also den Link, wo ich nachlesen kann, unter welchen Umständen und unter welchen juristischen Gegebenheiten diese "Strafe" angesetzt werden kann.
Vielen Dank im Voraus
Das findet sich alles in der Wehrdisziplinarordnung. "Nachdienen" siehe §56, Abschnitt 2, "Vorläufige Festnahme" siehe §21. Das Gesetz findet man über Google, unter www.gesetze-im-internet.de oder unter www.deutsches-wehrrecht.de.