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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: lengy am 25. März 2006, 22:49:24

Titel: Vorläufige Festnahme, Nachdienen, usw.
Beitrag von: lengy am 25. März 2006, 22:49:24
servus,
ich suche die rechtlichen Grundlagen für das "Nachdienen" und das "vorläufige Festnehmen". Kennt jemand also den Link, wo ich nachlesen kann, unter welchen Umständen und unter welchen juristischen Gegebenheiten diese "Strafe" angesetzt werden kann.

Vielen Dank im Voraus

Titel: Re:Vorläufige Festnahme, Nachdienen, usw.
Beitrag von: Timid am 26. März 2006, 13:35:47
Das findet sich alles in der Wehrdisziplinarordnung. "Nachdienen" siehe §56, Abschnitt 2, "Vorläufige Festnahme" siehe §21. Das Gesetz findet man über Google, unter www.gesetze-im-internet.de oder unter www.deutsches-wehrrecht.de.