Tag,
Ich versuche momentan einer Kameradin zu helfen, weiß da aber leider keinen fachlichen Rat und das Internet gibt nicht viel her.
Sie hat aus verletzungsbedingten Gründen Teil 3 im FA/UA nicht bestanden und durfte mit Ausnahmegenehmigung ohne Bedingungen auf den AMT, diesen hat sie erfolgreich abgeschlossen. Auf ihrer vorläufigen Lehrgangsplanung stand erst danach fährt sie ein paar Tage in die Stamm und dann im Anschluss Fachteil in Hannover und Sprache in Delitzsch. Doch in Ihrer Stamm lagen keine Kommandierungen vor, darauf hin wurde Köln kontaktiert da hieß es jetzt das sie Montag Anreisen soll um den FA/UA Teil 3 zu wiederholen und danach 3 Monate Leerlauf und dann erst Hannover...Ich habe von mehreren Soldaten gehört, die diesen nicht wiederholen mussten und das dies nicht korrekt sei. Die Beförderung schiebt sich auch nachteilig nach hinten und dadurch auch ein Leerlauf zu Fortsetzung der Lehrgänge entsteht. Ich bin da allerdings überfragt und wäre über Infos dankbar ob man da noch etwas machen kann, oder ob das korrekt ist?
vielen Dank!
Sie hatte eine Ausnahmegenehmigung zunächst den Folgelehrgang absolvieren zu dürfen und offenbar nicht, dass sie den Teil 3 nicht wiederholen muss.
Dass sich der Rest verzögert kann halt mal so sein, wenn man einen Lehrgang nicht besteht.
Und da solltest nicht du dich drum kümmern, sondern ihr Perser und ggf. ihr DV.
Sie bekommt auf dem FA/UAL 3 zwei verschiedene ATN, und zwar Uffz LaSK und Sich/WachSdt SK nSAK.
Wenn Sie diese aufgrund der Krankheit nicht zuerkannt bekommen hat und die Fehlzeiten zu kritisch waren, muss der Lehrgang natürlich wiederholt werden.
Warum man sie trotzdem schon auf den AMT geschickt hat weiß ich aber auch nicht.
Dennoch verwundert es mich das es Soldaten gibt, die diesen mit Ausnahmegenehmigung nicht wiederholen müssen...wie ist das möglich
Vielen Dank für die Antworten!
Einzelfallentscheidung.