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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Rythayces am 23. März 2017, 12:54:01

Titel: Schießbrille
Beitrag von: Rythayces am 23. März 2017, 12:54:01
Guten Tag liebe Community,

Ich habe da eine wichtige Frage. Und zwar habe ich auf dem Übungsplatz meine Schießbrillentasche verloren mit den Ersatzglässern, Brille mit dem klaren Glas ist noch in meinem Besitz. Meine Frage ist nun ob den Schaden die Diensthaftpflicht trägt. Schreiben muss ich für denn Schaden ja sowieso. Und wenn die Versicherung das nicht übernimmt mit welchen Kosten kann ich rechnen?

Mit freundlichen Grüßen Rytha :)
Titel: Antw:Schießbrille
Beitrag von: KlausP am 23. März 2017, 12:58:49
Zitat... Meine Frage ist nun ob den Schaden die Diensthaftpflicht trägt. ...

Nur, wenn der Disziplinarvorgesetzte auf Haftung erkennt, weil er der Meinung ist, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Tut er das nicht, brauchen Sie auch nicht zu zahlen.
Titel: Antw:Schießbrille
Beitrag von: KlausP am 23. März 2017, 13:03:07
Noch vergessen:

Ganz wichtig: Unterschreiben Sie keine Anerkenntniserklärung und auch in der Sachschadensmeldung nicht "bin bereit zu zahlen" oder "bbzz", dann tritt nämlich auch die Diensthaftpflichtversicherung nicht für den Schaden ein!