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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Danny23 am 23. März 2017, 17:22:58

Titel: Ärztliche Behandlung
Beitrag von: Danny23 am 23. März 2017, 17:22:58
Hallo Kameraden,

und zwar hab ich mal eine Frage. Ich trete jetzt am 3.4 meinen Dienst an. Ich hatte als Auflage vom Arzt im Karrierecenter die Zahnärztliche Behandlung bekommen. Auf diesem Zettel für meinen zivilen Zahnarzt stand drin das mein Gebiss Kaufähig und vorraussichtlich von längerer Halbarkeit sein soll. Dies hat mein Zahnarzt auch angekreuzt. Darauf hab ich mein Dienstantrittsschreiben bekommen. Die Behandlung ist aber noch nicht ganz fertig aber für den Dienstantritt hat es gelangt.

Meine Frage ist jetzt ob ich die Behandlung noch zuende führen kann bei meinem zivilen Zahnarzt?! Die Krankenkasse hat auch alles bewilligt. Wie sieht das aus in der Probezeit. Normal ist es ja so das dass alte Arbeitsverhältnis ruht solange die Probezeit läuft bin ich der Meinung. Wie ist das wenn ich wie in meinem Fall vom Arbeitsamt komme? Ruht dann auch das Verhältnis und somit auch die KK-Beiträge?

Kann ich meine Behandlung noch zuende führen obwohl ich meinen Dienst angetreten habe?

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Kameradschaftliche Grüße
Titel: Antw:Ärztliche Behandlung
Beitrag von: ulli76 am 23. März 2017, 18:06:19
Oh, da wäre ich mir nicht so sicher, ob das für dei Einstellung reicht, wenn da noch was zu machen ist.

Aber WENN du mit deinen Zähnen eingestellt wirst, dann ist für die weitere Versorgung der Truppenzahnarzt zuständig.
Titel: Antw:Ärztliche Behandlung
Beitrag von: Danny23 am 23. März 2017, 18:09:47
Hmm, also es hat zumindest gelangt dafür dass der Stabsarzt das GO gegenben hat im KC.
Titel: Antw:Ärztliche Behandlung
Beitrag von: mailman02 am 23. März 2017, 18:15:30
Man wird zu Dienstantritt sowieso noch mal untersucht da kann aus einem "Go" unter Umständen ein "No Go" werden.
Titel: Antw:Ärztliche Behandlung
Beitrag von: KlausP am 23. März 2017, 18:21:50
Der Musterungsarzt beim KC ist kein Zahnarzt. Einen solchen werden Sie erst bei der Einstellungsuntersuchung zu Gesicht bekommen. Wieso ist Ihre Behandlung noch nicht abgeschlossen?
Titel: Antw:Ärztliche Behandlung
Beitrag von: ulli76 am 23. März 2017, 18:23:16
Wenn der Zahnarzt ankreuzt, dass die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt wurden und dein Gebiss saniert wurde, aber noch Maßnahmen erforderlich sind, dann ist das ziemlich blöd.

Was muss denn noch gemacht werden? Wird der ZA einfach mit einer Füllung nicht fertig, oder was größeres?
Titel: Antw:Ärztliche Behandlung
Beitrag von: Danny23 am 23. März 2017, 22:46:41
Er hat es halt so gemacht das es Kaufähig ist. Ser eigentliche Zahnersatz muss aber eigentlich noch rein muss aber nicht. Aber ich will es gerne und deshalb die Frage ob ich es zuende führen kann denn bezahlt ist es schon
Titel: Antw:Ärztliche Behandlung
Beitrag von: miT am 24. März 2017, 07:31:05
Wenn das vom KC nicht speziell gefordert wurde, alle anderen Mängel abgestellt worden sind, sollte es beim Antritt langen, doch gehen sie davon aus die Behandlung Zivil nicht weiter zu führen. 
Titel: Antw:Ärztliche Behandlung
Beitrag von: KlausP am 24. März 2017, 07:42:48
Weiß Ihr Zahnarzt denn überhaupt, dass das bis zu Ihrem Dienstantritt fertig sein soll?
Titel: Antw:Ärztliche Behandlung
Beitrag von: Andi am 24. März 2017, 08:07:16
Zitat von: miT am 24. März 2017, 07:31:05
Wenn das vom KC nicht speziell gefordert wurde,

Das fordert IMMER, dass Zahnbehandlungen bei Dienstantritt abgeschlossen sein müssen.
Titel: Antw:Ärztliche Behandlung
Beitrag von: F_K am 24. März 2017, 08:28:56
ZitatEr hat es halt so gemacht das es Kaufähig ist. Ser eigentliche Zahnersatz muss aber eigentlich noch rein muss aber nicht.

Ich bin ja kein Mediziner, und kein Zahnarzt.

Als Laie hört sich das nach einem "Provisorium" an - das ist zwar "Kaufähig" - aber eben NICHT lange haltbar.

ZitatAber ich will es gerne und deshalb die Frage ob ich es zuende führen kann denn bezahlt ist es schon

Wer zahlt den Etwas, was noch nicht geliefert ist?
Titel: Antw:Ärztliche Behandlung
Beitrag von: Andi8111 am 24. März 2017, 08:59:24
Sieht so aus, als sei die Vorbehandlung für die geplante Anfertigung von Zahnersatz geschehen. So klingt es zumindest, da seine Krankenkasse irgendwas genehmigt hat... Liegt ein Heil und Kostenplan vor?
Titel: Antw:Ärztliche Behandlung
Beitrag von: ulli76 am 24. März 2017, 09:30:28
Wahrscheinlich Füllung drin und jetzt muss irgendwann ne Krone drauf.
Das ist aber ehrlich gesagt außerhalb meines Erfahrungshorizontes. Vielleicht können die Zahnärzte hier was dazu sagen.
Titel: Antw:Ärztliche Behandlung
Beitrag von: MiraC am 24. März 2017, 11:00:52
Der TE hat doch geschrieben "bezahlt ist es schon". Hört sich für mich nach genehmigten HKP an und so, als wenn die Zuzahlung schon gezahlt wurde.
Wäre sinnlos, wenn der BW Zahnarzt dann weiter behandelt....

0> ICH würde mir vom zivilen Zahnarzt bescheinigen lassen, was bereits bezahlt und genehmigt wurde, EVENTUELL wird der BW-Zahnarzt dann entscheiden, dass das zivil weiterbehandelt wird, oder eben auch nicht.
Titel: Antw:Ärztliche Behandlung
Beitrag von: F_K am 24. März 2017, 11:02:54
Vorsicht:

Die GKV zahlt nicht für Leistungen, wenn der Versicherungsnehmer zu dem Zeitpunkt kein Versicherter gewesen ist - und das wäre hier ja dann der Fall.
(völlig unabhängig von einem genehmigten Heil- und Kostenplan - und auch da wird nicht "vorab" gezahlt).
Titel: Antw:Ärztliche Behandlung
Beitrag von: wolverine am 24. März 2017, 11:27:41
Sehe ich genauso. Ab Einstellung ist die Bw und die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung für den Fragesteller zuständig. Auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis werden keine Beiträge entrichtet. Ob man aber mit nicht abgeschlossener Zahnbehandlung eingestellt wird, ist eine Fachfrage an den einstellenden Zahnarzt, der das BA 90/5 zur Einstellung erstellt.
Titel: Antw:Ärztliche Behandlung
Beitrag von: Andi8111 am 24. März 2017, 12:04:24
Wenn irgendwas in der Mache ist, ist die Behandlung nicht abgeschlossen. Bumms.