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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Skyrim am 25. März 2017, 19:47:39

Titel: Frage zum BS Antrag Ü30
Beitrag von: Skyrim am 25. März 2017, 19:47:39
HI@all

Ich werde im Juli meinen Dienst mit 32 als SU(FA) antreten. Nun strebe ich natürlich aufgrund meines Alters dne BS an.

Ich weiß mittlerweile das man 2 Beurteilungen benötigt um sich bewerben zu können.

Nun mal angenommen, es wurde bei mir beim ersten Mal klappen, wie alt wäre ich da ungefähr 34 oder 35 nehme ich mal an?

Hätte ich aufgrund meines Alters (auch wenn ich erst mit 38 oder 40 BS) werden sollte irgendwelche Nachteile? Ich nehme man mit dem Oberstabsfeldwebel könnte es knapp, werden und man bräuchte noch de passende Stelle dafür..

Ich werde vermutlich auch nicht die volle Pension erarbeiten können?

Vielen Dank für Antworten. (Ich hoffe hier lacht mch keiner aus weil ich mit 32 noch mal zum Bund gehe, meine Freunde und Kollegen sagen es wäre eine sehr dumme Idee)
Titel: Antw:Frage zum BS Antrag Ü30
Beitrag von: Ralf am 25. März 2017, 19:50:55
Keine Nachteile im Auswahlverfahren.
ZitatIch nehme man mit dem Oberstabsfeldwebel könnte es knapp, werden und man bräuchte noch de passende Stelle dafür..
Wieso? Wenn du ganz vorne dabei sein solltest, kann das auch klappen, ist halt immer eine Eignungsreihenfolge. Und eine "passende Stelle" brauchst du dafür nicht, das verstehe ich auch nicht wirklich. Entweder du wirst in dern Konferenz ausgewählt oder halt eben nicht.
Titel: Antw:Frage zum BS Antrag Ü30
Beitrag von: Sykrim am 25. März 2017, 19:55:48
Danke für den Beitrag, das klingt schon mal gut.

Ich frage deswegen weil auf meiner Einplanung als maximaler Dienstgrad "SF" steht..

Und wegen den Nachteilen:

Ich mußte beim Einplaner eine Belehrung unterzeichen, das ich mich als BS bewerben kann, aber in der Regel zu erwarten ist, das der Bedarf mit jüngeren Bewerbern gedeckt werden kann, die zum Bewerbungszeitpunkt schon eine längere Dienstzeit aufweisen. Und das ich vemutlich nur in Ausnahmefällen, bei großem Mangel BS werden kann.

Diese Belehrung muss man wohl speziell als "älterer" unterzeichnen.

Kann ich mich dann jedes Jahr bewerben, "bis es klappt"?

Kann man eigentlich die Bewerbung zum OffzmilFD und BS parallel machen oder muss man sich für eines entscheiden.
Titel: Antw:Frage zum BS Antrag Ü30
Beitrag von: Ralf am 25. März 2017, 20:04:20
Du kannst dich so lange bewerben, bis du die Voraussetzungen nicht mehr erfüllst.

Die Bewerbung für einen Statuswechsel (BS-Antrag) schließt nicht die Bewerbung für einen Lfb-Wechsel (OffzMiFD) aus

Titel: Antw:Frage zum BS Antrag Ü30
Beitrag von: KlausP am 25. März 2017, 20:06:20
ZitatIch frage deswegen weil auf meiner Einplanung als maximaler Dienstgrad "SF" steht..

Das ist ja auch richtig so, die OStFw-Dienstposten werden ja nicht durch Neueinstellungen besetzt sondern durch Auswahlverfahren geeigneter BS. Das heisst in Ihrem Fall, dass Ihr Dienstposten Feldwebel bis Stabsfeldwebel dotiert ist, wie inzwischen (fast) alle Feldwebeldienstposten.
Titel: Antw:Frage zum BS Antrag Ü30
Beitrag von: skyrim am 25. März 2017, 20:08:10
Danke!

Vorrausetzungen nicht mehr erfüllen? Ich vermute das wäre dann wenn ich zu wenig Restdienstzeit hätte?

Gibt es nicht auch etwas das man nur maximal 15 (?) Jahre von der besonderen Altersgrenze entfernt sein darf?
Titel: Antw:Frage zum BS Antrag Ü30
Beitrag von: Tasty am 25. März 2017, 20:10:04
Zitat von: Sykrim am 25. März 2017, 19:55:48
Ich mußte beim Einplaner eine Belehrung unterzeichen, das ich mich als BS bewerben kann, aber in der Regel zu erwarten ist, das der Bedarf mit jüngeren Bewerbern gedeckt werden kann, die zum Bewerbungszeitpunkt schon eine längere Dienstzeit aufweisen. Und das ich vemutlich nur in Ausnahmefällen, bei großem Mangel BS werden kann.
Diese Belehrung muss man wohl speziell als "älterer" unterzeichnen.

Mag zwar ein subjektiver Eindruck sein, aber schwingt da zwischen den Zeilen so etwas altersdiskriminierendes mit?
Titel: Antw:Frage zum BS Antrag Ü30
Beitrag von: Ralf am 25. März 2017, 20:13:03
ZitatGibt es nicht auch etwas das man nur maximal 15 (?) Jahre von der besonderen Altersgrenze entfernt sein darf?
Ist das anstregend heute Abend  ::)
Wofür, für einen BS oder OffzMilFD-Antrag? Bitte nicht immer alles in einen Topf werfen und dann irgend etwas daraus schließen.
Titel: Antw:Frage zum BS Antrag Ü30
Beitrag von: Skyrim am 26. März 2017, 10:44:42
Guten Morgen.

Tut mir leid :(

Ich frage für "beides".

ZitatMag zwar ein subjektiver Eindruck sein, aber schwingt da zwischen den Zeilen so etwas altersdiskriminierendes mit?

Kam mir auch ein bisschen so vor.
Titel: Antw:Frage zum BS Antrag Ü30
Beitrag von: F_K am 26. März 2017, 10:48:43
Es ist höchstrichterlich entschieden, das das Alter für eine aufgabenangepasste Struktur der Streitkräfte ein Auswahlkriterium sein darf - genauso wie z. B. die gesundheitlichen Anforderungen.
Titel: Antw:Frage zum BS Antrag Ü30
Beitrag von: Ralf am 26. März 2017, 10:53:49
Für BS gibt es diese "15 Jahre" nicht. Unbeschadet dessen müssen späte BS-Übernahmen durch das BMF genehmigt werden (siehe §48 BHO). Das hat nichts mit Altersdiskriminierung zu tun, sondern zum einen können nicht beliebig viele BS werden. Wenn die Strukturen voll sind, sind sie voll und darüber hinaus (deswegen gibts ja auch den §48) hat das Auswirkungen auf Steuergelder, die nun einmal auch nicht einfach ohne Gegenwert verschleudert werden dürfen. Diese Bewertung obliegt dann dem BMF, ob es sachgerecht ist, jemand noch in einem hohen Alter zu übernehmen.
Für den Offz MilFD gibt es diese 15 Jahre Grenze, jedoch ist es ab der allg. Altersgrenze (und nicht besonderen) zurückgerechnet. Auch hier geht es um Kosten-Nutzen: die Ausbildung und deren Kosten, die der OffzMilFD durchläuft, muss sich ja auch noch rechnen.
Ungeachtet dessen auch hier angemerkt, das Dienstzeitende der BS ist grundsätzlich die allg. Altersgrenze.
Titel: Antw:Frage zum BS Antrag Ü30
Beitrag von: Skyrim am 26. März 2017, 11:26:24
Das klingt logisch.

Ist das dann so wie mit Wiedereinstellern Ü40, wo auch das BMF zustimmen muss?

Also könnte es sein, ich bewerbe mich mit 41 und es hängt dann am BMF und die lehnen ab?

Titel: Antw:Frage zum BS Antrag Ü30
Beitrag von: Ralf am 26. März 2017, 11:41:41
Ja, da ist das auch so. Wobei das derzeit kein Problem ist, da aufgrund des Aufwuchses ein hoher Bedarf ist. Kommt halt ein bisschen auf die geplante Verwendung an.
Titel: Antw:Frage zum BS Antrag Ü30
Beitrag von: LwPersFw am 26. März 2017, 11:47:46
Um Ralf zu ergänzen...das Theoretische...

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_23031995_IIA2H1224595.htm
Titel: Antw:Frage zum BS Antrag Ü30
Beitrag von: Tommie am 26. März 2017, 12:15:04
Sie treten im Jahre 2017 mit 32 Jahren als StUffz (FA) den Dienst an, somit können Sie frühestens nach einem Jahr, also im Jahre 2018 mit 33 Jahren, Feldwebel werden. Die erste planmäßige Beurteilung findet dann im Jahre 2019 statt, die zweite im Jahre 2021. Somit wäre Ihre erste Möglichkeit, sich für die Übernahme als Berufssoldat zu bewerben das Auswahlverfahren im Jahre 2022! Zu diesem Zeitpunkt sind Sie also 37 Jahre alt und Oberfeldwebel! Zu Ihren Chancen, als BS übernommen zu werden, kann ich Ihnen nichts sagen, weil das auf Ihre AVR ankommt und auf den Bedarf, der dann, wenn Sie sich bewerben, ansteht!

Zu den Beförderungen:

Diese können frühestens zu folgenden Zeitpunkten erfolgen:

Feldwebel ----> Juli 2018 (Da sind Sie dann 33 Jahre alt)
Oberfeldwebel ----> Juli 2020 (... 35 Jahre alt!)
Hauptfeldwebel ----> Juli 2023 (... 38 Jahre alt!)
Stabsfeldwebel ----> Juli 2034 ( ... 49 Jahre alt!)
Oberstabsfeldwebel ----> Juli 2037 (... 52 Jahre alt!)

Diese Aussage bezieht sich auf die heute gültige Vorschriftenlage und kann sich auch noch ändern! Aber, wie Sie sehen, theoretisch wäre noch alles drin für Sie ;) !
Titel: Antw:Frage zum BS Antrag Ü30
Beitrag von: Tasty am 26. März 2017, 21:35:30
Zitat von: Ralf am 26. März 2017, 10:53:49Unbeschadet dessen müssen späte BS-Übernahmen durch das BMF genehmigt werden (siehe §48 BHO). Das hat nichts mit Altersdiskriminierung zu tun, sondern zum einen können nicht beliebig viele BS werden. Wenn die Strukturen voll sind, sind sie voll und darüber hinaus (deswegen gibts ja auch den §48) hat das Auswirkungen auf Steuergelder, die nun einmal auch nicht einfach ohne Gegenwert verschleudert werden dürfen.

Du meinst, i Bereich Personal, da wo also der Mensch im Mittelpunkt steht, wird stärker auf den Cent geachtet als z. B. in der Rüstung oder bei der Elbphilharmonie, wo es am Ende auf ein paar Millionen mehr oder weniger nicht ankommt?
Titel: Antw:Frage zum BS Antrag Ü30
Beitrag von: wolverine am 26. März 2017, 22:09:49
Der Einzelplan 14 wurde wegen eines Rüstungsprojektes überzogen? ???
Titel: Antw:Frage zum BS Antrag Ü30
Beitrag von: Jens79 am 26. März 2017, 22:10:21
Du verstehst es echt unglaubliche Vergleiche anzustellen.  ;D

Das Schlimme ist, du meinst es noch ernst.
Titel: Antw:Frage zum BS Antrag Ü30
Beitrag von: F_K am 26. März 2017, 22:12:28
Halten wir emotionslos fest : Dies sind gesetzliche Vorgaben - für alle Beamten, nicht nur für Soldaten.