Hallo,
kann mir jemand den Unterschied zwischen MatBewFw und NschFw erklären? Hört sich für mich ziemlich gleich an, oder?
Danke schon mal :)
LG
Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, dass die Definition die selbe ist, nur die Bezeichnung sich im Laufe der Zeit geändert hat. Das war jedenfalls mein Kenntnisstand.
"MatBew" ist dabei aktueller.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, gab es aber auch vor ca. 2 Wochen hier einen Thread, in dem gesagt wurde, dass es da Unterschiede in den einzelnen TSK gibt (z. B. Luftwaffe <-> Heer).
Findest du garantiert über die Suchfunktion.
Dachte auch, das beides das selbe ist. War heute aber im Karriere Center und er hat mir beide Stellen mitgegeben. Also müsste es ja da Unterschiede in der Tätigkeit geben.
Ich weiß nur das der MatBewFw in seiner Dienststelle Unterwegs ist und der NschFw auch Material von anderen Dienststellen besorgt.
Wenn Sie schon beide Tätigkeitsbeschreibungen vorliegen haben legen Sie beide nebeneinander und vergleichen sie. Wo ist da das Problem?
In beiden steht so ziemlich das gleiche nur anderst formuliert...
Bei uns und "damals" waren die Nachschubfw Gruppenführer in einer gemischten Umschlagkompanie und führten dort z.b. die Umschlaggruppe Muniton, oder waren im NVG/EVG, oder MVG Zug tätig.
Die MatBew waren eher im Stab zu finden (TVB (?) ?
Zitat von: Nicci am 27. März 2017, 12:23:55
In beiden steht so ziemlich das gleiche nur anderst formuliert...
"So ziemlich das gleiche" ist aber noch lange nicht das gleiche!
Ohne beide Tätigkeitsbeschreibungen zu kennen gehe ich davon aus, dass der Nachschubfeldwebel z.B. Gruppenführer in einer Teileinheit einer Nachschubkompanie ist. Der MatBewFw ist der "Versorger" z.B. in einer Kampfkompanie (jedenfalls hieß der Dienstposten in meiner Kompanie so) oder der MatGrpFhr in einem Kampftruppenbataillon.
ZitatTeil A Fachliche Beschreibung
Nachschubfeldwebel Streitkräfte (NschFw SK) führen Aufgaben im Rahmen der Materialbewirtschaftung zur Versorgung anderer Dienststellen durch. Sie steuern und überwachen die Betriebs- und Arbeitsabläufe, insbesondere in den Bereichen Annahme, Übernahme, Empfang, Rücklieferung, Lagerung, Umschlag und Ausgabe von Versorgungsgütern aller Art. Die Disposition und Kommissionierung von Sendungen, auch für grenzüberschreitende Transporte, sowie das Anwenden der gesetzlichen Bestimmungen und militärischen Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter und die Lagerung gefährlicher Arbeitsstoffe gehört zu ihrem Tätigkeitsbereich. Das Einleiten und Erstellen der Schadensbearbeitung bei Transport- und Lagerschäden führen sie eigenverantwortlich durch. Sie beraten ihre Vorgesetzten in Fragen des Umschlages, der Lagerung, der Bereitstellung von Versorgungsgütern aller Art.
Teil B Tätigkeit
B.1 Tätigkeiten- / -Aufgaben im Einzelnen
NschFw SK
· organisieren, lenken, überwachen den Arbeitsablauf in ihrem Zuständigkeitsbereich,
· wirken mit bei der Planung/Bearbeitung im Rahmen der Vorbereitung logistischer Transporte,
· stellen die Einhaltung der gesetzlichen und militärischen Vorschriften und Weisungen bei Lagerung, Bereitstellung, Kommissionierung und Umschlag von Versorgungsgütern aller Art, insbesondere hinsichtlich der Auflagen beim Be- und Entladen sicher,
· setzen Umschlagmittel rationell ein,
· steuern und überwachen die Bereiche Annahme, Lagerung, Kommissionierung, Umschlag und Versand von Versorgungsgütern aller Art,
· nutzen beigestellte DV-Systeme und DV-Verfahren zur Versorgung der Verbraucherebene,
· sind für die Einhaltung der zollrechtlichen Bestimmungen / Richtlinien, sowie die Abwicklung der Zollformalitäten bei Material Ein- und Ausgängen mitverantwortlich und arbeiten mit den zuständigen Zolldienststellen eng zusammen,
· wirken mit bei der Bearbeitung von Transport- und Lagerschäden sowie von Besonderen Vorkommnissen gemäß A-2600/6 und meldepflichtigen Ereignissen,
· erstellen Statistiken und Beiträge für das Berichts- und Meldewesen,
· führen durch die fachliche Aus- und Weiterbildung des unterstellten Personals und wirken mit bei der Aus- und Weiterbildung anderer Fachtätigkeiten,
· stellen das Einhalten der Bestimmungen über Unfallschutz, Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Betriebsschutz und über den Umgang mit gefährlichen Gütern in ihrem Verantwortungsbereich sicher,
· bereiten vor, führen durch, überwachen und bereiten nach alle Tätigkeiten im Rahmen des technischen Dienstes an Gerät in ihrem Verantwortungsbereich,
· fordern den benötigten Transportraum für Anschlusstransporte bei der zuständigen Dispositionsstelle an,
· führen durch / wirken mit bei der Erstellung erforderlicher Transportdokumente (ggf. auch elektronisch),
· führen durch oder unterstützen bei Erkundung, Einrichtung, Betrieb und dem Schutz von logistischen Einrichtungen oder Teilbereichen davon.
B.2 Fertigkeiten und Kenntnisse
· Eingehende Kenntnisse über die Grundsätze des logistischen Systems der Bundeswehr,
· Eingehende Kenntnisse von Aufgaben und Organisation der Kräfte der Basis- und Einsatzlogistik,
· Eingehende Kenntnisse der Einsatzgrundsätze der logistischen Kräfte,
· Eingehende Kenntnisse über Zweck und Aufbau der Nachschubwege sowie über die Aufbau- und Ablauforganisation im Aufgabenbereich Versorgung mit Versorgungsgütern aller Art,
· Fähigkeit und Fertigkeit zur Anwendung der in seinem/ihrem Verantwortungsbereich gültigen Vorschriften, Erlasse und Bestimmungen,
· Hygienekenntnisse für den Umgang mit / Umschlag von Wasser und Verpflegungsmitteln, sowie deren Lagerung, Transport und Umschlag, Umfüllen und Abfüllen,
· Fähigkeit zur Erstellung und Bearbeitung von nationalen und internationalen Fracht- und Zolldokumenten,
· Fähigkeit und Fertigkeit zum rationellen Einsatz und zur Überwachung von Kräften und Mitteln in den Bereichen Annahme, Übernahme, Empfang, Rücklieferung, Lagerung, Transport, Umschlag und Ausgabe von Versorgungsgütern aller Art,
· Fähigkeit zur Anwendung beigestellter DV-Systeme und DV-Verfahren,
· Fähigkeit zur manuellen und DV-gestützten Planung, Steuerung und Überwachung des Einsatzes der Kräfte und Mittel im Verantwortungsbereich,
· Fähigkeit und Fertigkeit zur Erkundung, Einrichtung, Betrieb und Schutz eines Teilbereiches des Einsatzortes der logistischen Kräfte,
· Fähigkeit und Fertigkeit zur sicheren Anwendung der für seinen/ihren Aufgabenbereich gültigen Vorschriften, Erlasse und Bestimmungen über Lagerung, Bereitstellung und Umschlag von Versorgungsgütern aller Art, insbesondere in den Bereichen Umweltschutz, Gefahrgutrecht und Arbeitsschutz,
· Nachweis der Sachkunde Munition MatBew Teil B.
B.3. Arbeitsbedingungen und besondere geistige und körperliche Eignungsforderungen sowie sonstige Voraussetzungen
Aufgaben werden in Standorten/Liegenschaften im In- und Ausland unter allen klimatischen Bedingungen durchgeführt.
Mögliche Gefährdung je nach Verwendung durch:
· Lärm bei Arbeiten im Lärmbereich
· Motorabgase
· den Umgang mit technischen Gasen
· Munition
· den Umgang mit gesundheitsschädlichen Gefahrstoffen.
MatBew hier:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=59662.msg618059#msg618059
So viel dann zum Thema "ziemlich das gleiche" ... ::)