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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: muellerbua am 28. März 2017, 11:08:29
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Hallo zusammen,
ich ziehe in nächster Zeit um(ca 500m Luftlinie von der jetzigen Wohnung entfernt)
Nun zu meiner Frage, ich bin TG empfänger und würde gern den Umzug über die Bw abwickeln lassen(falls möglich??). Wenn ich dann nun die UKV zugesagt bekommen würde, kann ich dann nach dem Umzug wieder TG empfangen!? Bzw. Bekomm ich überhaupt den Umzug bezahlt? ??? ???
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Wieso sollte die Bundeswehr einen rein privaten, nicht dienstlich veranlassten Umzug bezahlen und danach auch noch weiterhin TG gewähren? :o
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Wieso sollte die Bundeswehr einen rein privaten, nicht dienstlich veranlassten Umzug bezahlen und danach auch noch weiterhin TG gewähren? :o
Deswegen drage ich ja! Wieso bekommt man auf alles hier, immer nur dumme Gegenfragen? :o :(
Es war eine normale Frage, da erwarte ich auch eine normale Antwort. Wenn man nichts sinnvolles dazu Antworten kann bitte einfach teil denken. .. ;)
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Diese Frage hätte man sich mit ein wenig Nachdenken, ein wenig gesundem Menschenverstand und einer kurzen Suche im Internet oder im Forum eigentlich auch selber beantworten können.
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Wow... für dumme Antworten kann ich auch nach draußen gehen. Danke für nix, kann mich jetzt ruhigen gewissen hier wieder abmelden ;) dass nenn ich Kameradschaft, Saftladen Bundeswehr halt, kann man nix anderes erwarten ::)
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Zahlt ein Arbeitgeber einen privaten Umzug?
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Was für 'n Kasper!
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Geschlossen. Da der TE sich abgemeldet hat und dadurch sein Desinteresse an eine Vernünftigen Antwort bekundet hat.
Und an den Rest, ein einfaches "Nein, da der Umzug rein privat veranlasst ist, gibt es nichts vom Bund!" hätte es auch getan.