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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: DustinKruto am 28. März 2017, 20:10:39

Titel: Wiedereinstellung
Beitrag von: DustinKruto am 28. März 2017, 20:10:39
Hallo,

ich habe 2012 meine Grundausbildung absolviert jedoch nicht bestanden auf Grund Gesundheitlicher Probleme nicht bestanden. Dieser durfte ich dann wiederholen habe diese jedoch wieder nicht bestanden auf grund einer Notoperation (Blinddarm), Ende vom Lied war ein Schreiben vom Kompaniechef das ich unehrenhaft Entlassen werde. Geplant war saz 4 Instandsetzung. Ist eben dumm gelaufen aber ich konnte das nicht entscheiden ich hätte gern weiter gemacht. Aber dies wurde nicht ausdiskutiert. Da ich weiterhin bestrebt gewesen bin wieder den weg zurück zu finden habe ich mich nochmals beworben für eine Stelle als Fw Trupperndienst als Wiedereinsteller wie mir mein Karriereberater sagte, diese wurde aber abgelehnt ohne Begründung.

Nun zu meinem eigentlichen Anliegen, ich möchte in jedem Fall wieder zurück zur Bundeswehr, Fachdienst oder Truppendienst spielt keine Rolle für mich persönlich obwohl ich Abitur und Ausbildung habe. Ich brauche dringend Tipps und Ratschläge wie ich es am geschicktesten anstelle event auch neu mustern lassen ? was macht Sinn und was nicht ? Ich frage mich ist es grundsätzlich NICHT möglich wenn man unehrenhaft entlassen wurde wieder den Weg zurück zu finden ?  Wie sind die Kriterien das zu entscheiden ?

Gruß
Titel: Antw:Wiedereinstellung
Beitrag von: Ralf am 28. März 2017, 20:16:10
"Unehrenhaft entlassen"? Und dann vom KpChef?
Wann war denn die letzte Bewerbung? Wenn die schon eine Zeit her ist, einfach neu bewerben und schauen, was dann rauskommt.
Titel: Antw:Wiedereinstellung
Beitrag von: KlausP am 28. März 2017, 20:19:52
ZitatEnde vom Lied war ein Schreiben vom Kompaniechef das ich unehrenhaft Entlassen werde.

Es gibt bei der Bundeswehr keine "unehrenhafte Entlassung". Welchen Paragraphen des Soldatengesetzes hat denn der KpChef zur Begründung seiner Entlassungsverfügung angeführt? Das steht ja in der Verfügung.
Titel: Antw:Wiedereinstellung
Beitrag von: DustinKruto am 28. März 2017, 21:06:24
danke für Interesse und Mithilfe. Ich werde dies morgen prüfen und nachtragen.

Gruß