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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Meyer-pzaufkl am 27. März 2006, 18:27:10

Titel: AVZ
Beitrag von: Meyer-pzaufkl am 27. März 2006, 18:27:10
Hallo!
Ich habe lange gesurft, bin aber offensichtlich zu blöde!!?!

Meine einfache Frage:
Wo steht, für welches Land welcher AVZ gezahlt wird? Die grundsätzlichen Stufen sind mir bekannt, aber woher weiß ich nun, ob ich im Kosovo Stufe 3 oder 4 bekomme?

Mich interessiert konkret der AVZ für:
Kosovo
Polen
Frankreich
Bosnien

Danke für die Antworten!!!
Titel: Re:AVZ
Beitrag von: Metatron79 am 27. März 2006, 19:10:16
AVZ für Polen und Frankreich??  ???
Titel: Re:AVZ
Beitrag von: mailman am 27. März 2006, 19:27:55
vielleicht bei den deutsch polnischen bzw deutsch französischen Einheiten.

Aber ob es da AVZ gibt ???
Titel: Re:AVZ
Beitrag von: Metatron79 am 27. März 2006, 21:12:28
Kommt mir (Achtung Wortwitz) spanisch vor.  ;) Wüsste jetzt nicht das es da AVZ gibt. Eher mehr Kohle aber nicht nach dem Prinzip wie es im Einsatz ist.
M
Titel: Re:AVZ
Beitrag von: mib am 27. März 2006, 22:36:25
Alle Details zum AVZ bei humanitären oder unterstützenden Missionen im Ausland kannst Du in der Verordnung über die Gewährung eines Auslandsverwendungszuschlags (Auslandsverwendungszuschlagsverordnung - AuslVZV) nachlesen.
Die Details zur 'normalen' Besoldung von Wehrpflichtigen im Ausland findest Du im Wehrsoldgesetz - WSG
Titel: AVZ-Auslandsverwendungszuschlag
Beitrag von: bpo55 am 20. Juli 2012, 18:28:20
Hallo,

gibt es zu dem § 56 Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) Urteile/Erfahrung/Infos etc bezüglich Gewährung von AVZ, wenn der Einsatz/Dienstreise unter 15 Tage liegt?
Im Absatz 2, Satz 5 heiß es ja "...Dauert die Verwendung im Einzelfall weniger als 15 Tage, kann der Satz der nächstniedrigeren Stufe ausgezahlt werden..."
...unsere "Behörde" will gar keinen AVZ genehmigen bzw. zahlen.

Hintergrund:
Wir sollen zum wiederholten Male ins Ausland (AFG), um "Technik" zu installiern. Dabei soll die Dauer 14 Tage nicht überschreiten, um keinen AVZ zahlen zu müssen...
die anderen Vorraussetzungen nach § 56 AVZ liegen vor (nur nicht die Frist).

Schon mal Danke
Titel: Antw:AVZ
Beitrag von: justice005 am 20. Juli 2012, 19:23:01
Zuerst muss man mal unterscheiden zwischen einem Auslandseinsatz und einer Auslandsverwendung. AVZ gibt es nur im Einsatz, also bei KFOR, ISAF und ATALANTA. (Gibt es EUFOR eigentlich noch?)

Bei einer Auslandsverwendung bekommt man ebenfalls recht deutliche und spürbare Zuschläge, die sogenannten Auslandsdienstbezüge nach der Bundesbesoldungsordnung.  Für die konkrete Höhe gibt es entsprechende Tabellen.
Titel: Antw:AVZ
Beitrag von: LwPersFw am 20. Juli 2012, 20:42:14
Hallo bpo55,

Sie müssen 2 Sachverhalte trennen...

1.) Werden Sie kommandiert, gilt folgender Erlass:

BMVg - PSZ III 2 - Az 19-02-16/-07-11 vom 29.09.2011
"Auslandsverwendungszuschlag nach § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes;
hier: Festsetzung für die Teilnahme deutscher Soldatinnen und Soldaten an der INTERNATIONAL SECURITY
ASSISTANCE FORCE (ISAF)"

Dort steht u.a. :
"1) Kräfte, die im Einsatzgebiet Afghanistan eingesetzt werden, erhalten einen AVZ der
Stufe 6 (aktueller Tagessatz: 110 Euro)."

und weiter :
"Erstreckt sich die Gesamtverwendung auf einen Zeitraum von weniger als 14 Tagen, ist ein
AVZ der nächstniedrigeren Stufe zu zahlen."

Aus meiner Sicht müssten Sie also vom 1. - 13. Tag einen AVZ der Stufe 5 erhalten. Zur Zeit 94 €/Tag.

2.) Werden Sie aber im Rahmen einer Dienstreise nach AFG geschickt, gilt folgender Erlass:

BMVg - PSZ III 2 - Az 19-02-16/-06 vom 24.06.2009
"Zuschlag nach § 58a Abs. 3 BBesG bei Dienstreisen;
hier: Durchführungshinweise für Ansprüche von Besoldungs- und Wehrsoldempfangen"

Dort steht u.a.:
"1. Festsetzung eines A VZ
Ziel der Dienstreise muss ein ausländischer Dienstort sein, an dem für das dort verwendete
Personal ein AVZ festgesetzt worden ist. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Stufe
des AVZ, die an dem ausländischen Dienstort gezahlt wird. Zweifelsfällen ist meine Entscheidung
einzuholen.

2. Anspruchszeitraum
Der Anspruch entsteht am 15. Tag des Aufenthalts am ausländischen Dienstort und endet an
dem Tag, an dem der ausländische Dienstort verlassen wird. Somit ist nicht der Beginn der
Dienstreise für die Berechnung ausschlaggebend, sondern das Eintreffen am ausländischen
Dienstort."

Dies bedeutet, dass bei Dienstreisen bis maximal 14 Tagen Dauer generell kein Anspruch
auf AVZ - entsprechende Zahlung zusteht.
Diese Dienstreisen werden ausschließlich nach den geltenden Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG)
und den dazu ergangenen Verordnungen und Erlassregelungen abgefunden.
Titel: Antw:AVZ
Beitrag von: LwPersFw am 20. Juli 2012, 20:45:06
In der Anlage noch die aktuellen AVZ-Sätze...

[gelöscht durch Administrator]
Titel: Antw:AVZ
Beitrag von: bpo55 am 21. Juli 2012, 08:52:13
Hallo LwPersFw,

danke für die schnelle und ausführliche Antwort.
Was mich halt irritiert ist das Wort "kann gewährt werden" im Gesetzestext. Um Geld zu sparen, wird diese "kann-Bestimmung" dann eh nie angewendet...
- Den erst ab dem 15 Tag wird es ja im Einsatz gefährlich...  :o

Schönes Wochenende
Titel: Antw:AVZ
Beitrag von: LwPersFw am 23. Juli 2012, 23:35:37
Hallo bpo55,

warum der Gesetzgeber diese Unterschiede macht... da fehlt uns wohl die "höhere Einsicht"...  ;)

Nur was die Festlegungen betrifft, ist es eben KEIN "kann"...

Werden Sie kommandiert - gibt es ab dem 1. Tag AVZ (wenn auch gekürzt)
Schickt man Sie auf Dienstreise - gibt es ab dem 15. Tag AVZ
Titel: Antw:AVZ
Beitrag von: MMG am 24. Juli 2012, 00:39:13
Die Frage habe ich mir auch schon gestellt, warum es die Unterschiede gibt.
Die Soldaten der GAFTAG z.B. sind bis zu drei Jahren in AFG.

@bpo55:
Der AVZ ist keine Gefährdungszulage, sondern eine Erschwerniszulage.
Titel: Antw:AVZ
Beitrag von: LwPersFw am 24. Juli 2012, 01:44:16
Hallo MMG,
genau das denken Viele... aber der AVZ ist eben BEIDES !

Auslandsverwendungszuschlagsverordnung

§ 2 Materielle Mehraufwendungen und immaterielle Belastungen

Als materielle Mehraufwendungen und immaterielle Belastungen im Verwendungsgebiet
und am Ort der besonderen Verwendung werden berücksichtigt:

1. Allgemeine physische und psychische Belastungen, insbesondere

1.1 Art und Dauer der Verwendung,
1.2 Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit, der Privatsphäre und der Freizeitmöglichkeiten,
1.3 Unterbringung in Zelten, Containern oder Massenunterkünften,
1.4 erhebliche und damit potentiell gesundheitsgefährdende Mängel in den Sanitär- und Hygieneeinrichtungen,
1.5 besondere zeitliche Beanspruchung während der gesamten Dauer der Verwendung, hohe Bereitschaftsstufen,
1.6 extreme Klimabelastungen;

2. Gefahr für Leib und Leben, insbesondere

2.1 Seuchen, Epidemien, Tropenkrankheiten, gefährliche Strahlen und Chemikalien,
2.2 minenverseuchtes Gebiet,
2.3 Terrorakte, organisierte Kriminalität, hohe Gewaltbereitschaft, Piraterie, Geiselnahme,
2.4 bürgerkriegsähnliche und kriegerische Auseinandersetzungen, Bürgerkrieg;

3. Mehraufwendungen, die durch die besonderen Verhältnisse im Verwendungsgebiet, insbesondere
    durch Mängel und erschwerende Umstände bei Versorgung und Kommunikation entstehen, soweit
    keine reisekostenrechtlichen Ansprüche bestehen.
Titel: Antw:AVZ
Beitrag von: MMG am 24. Juli 2012, 03:22:44
@LwPersFw:
Das ist schon richtig, viele denken aber, dies ist eine Zulage für aktive Kampfhandlungen.
Titel: Antw:AVZ
Beitrag von: LwPersFw am 24. Juli 2012, 19:26:52
@ MMG,

was ist für Sie "aktive Kampfhandlungen" ... wenn nicht "kriegerische Auseinandersetzungen"...

In AFG stehen unsere Truppen in zum Teil mehrstündigen Gefechten ! Das IST Krieg !

Und bitte jetzt nicht antworten, ja aber kein Krieg gemäß Kriegsvölkerrecht...

Das wollen die Kameraden die dort gekämpft haben nicht hören ...
Und der Respekt vor unseren gefallenen Kameraden verbietet es !

Dies hat ja inzwischen auch unsere Regierung begriffen ... und spricht von dem was es ist - Krieg.
Titel: Antw:AVZ
Beitrag von: schlammtreiber am 25. Juli 2012, 10:31:37
Locker bleiben.
Was MMG meinte ist (wahrscheinlich) "aktive Teilnahme an Kampfhandlungen", sprich die weitverbreitete Frage ob ein Falli, der höchstpersönlich heute seinen Talib geschossen hat irgendeinen anderen AVZ-Satz erhält als der Techniker der im Camp Platinen lötet und Taliban nur aus dem TV kennt.  ;)
Titel: Antw:AVZ
Beitrag von: Andi am 25. Juli 2012, 10:37:26
Zitat von: LwPersFw am 24. Juli 2012, 19:26:52
Und bitte jetzt nicht antworten, ja aber kein Krieg gemäß Kriegsvölkerrecht...

Ich muss leider. Es gibt völkerrechtlich weder "Krieg", noch gibt es "Kriegsvölkerrecht", denn das heißt mittlerweile Humanitäres Völkerrecht. ;)
Titel: Antw:AVZ
Beitrag von: LwPersFw am 26. Juli 2012, 00:07:08
Danke für den Hinweis Andi !

Dies sind die Ansätze, welche die Staats- und Völkerrechtler heutzutage bewegt :

"Weite Teile des Kriegsrechts sind im 20. Jahrhundert kodifiziert worden. Traditionell wird zwischen
dem 1907 in Den Haag verankerten "Haager Recht" und dem 1949 in Genf entstandenem
"Genfer Recht" unterschieden.

Das Haager Recht besteht aus 14 Abkommen, von denen die Haager Landkriegsordnung
(HLKO) das bei weitem wichtigste Dokument ist (kann als Gewohnheitsrecht gelten).
Dieses Recht enthält vor allem Regeln zur Kriegsführung.

Das Genfer Recht, entstanden auf Drängen des IKRK, besteht aus vier Konventionen,
zu denen 1977 die beiden Zusatzprotokolle traten; es gilt als humanitäres Völkerrecht.
Mit Recht wird diese Teilung kritisiert, zielt doch jedes Kriegsrecht auf Minderung menschlichen Leidens.

Die vier Genfer Abkommen von 1949 gelten gemäß ihrem Art. 2 (1) für alle bewaffneten internationalen
Konflikte, unabhängig von einer etwaigen Kriegserklärung. Der daraus folgende Ausschluß
von Bürgerkriegen wird durch den gemeinsamen Art. 3 gemindert, der Kernvorschriften
des Genfer Rechts (die Völkergewohnheitsrecht, wenn nicht sogar ius cogens darstellen) enthält,
die ausdrücklich für interne bewaffnete Konflikte gelten."
Titel: Antw:AVZ
Beitrag von: miguhamburg1 am 26. Juli 2012, 08:13:46
Prima, nun ist ja alles erklärt worden. Bleibt noch festzuhalten, dass sich zB die Ataliban weder an die Haager Landkriegsordnung, noch an das humanitäre Völkerrecht halten.

Doch was hat das alles mit dem AVZ zu tun? Das war doch hier die Frage.
Titel: Antw:AVZ
Beitrag von: schlammtreiber am 26. Juli 2012, 08:19:12
Zitat von: miguhamburg1 am 26. Juli 2012, 08:13:46
Bleibt noch festzuhalten, dass sich zB die Ataliban weder an die Haager Landkriegsordnung, noch an das humanitäre Völkerrecht halten.

Es ließe sich noch ergänzen: sie halten sich auch nicht an islamisches Recht, nicht an die Scharia, nicht an den Pashtunwali (paschtunischer Ehrencodex), nicht einmal an die Layeha (ihren eigenen Codex)  ;)

Eigentlich halten sie sich an gar nichts.
Titel: Antw:AVZ
Beitrag von: StOPfr am 26. Juli 2012, 09:51:30
ZitatEs ließe sich noch ergänzen: sie halten sich auch nicht an islamisches Recht, nicht an die Scharia, nicht an den Pashtunwali (paschtunischer Ehrencodex), nicht einmal an die Layeha (ihren eigenen Codex)

Wenn sie das je getan hätten wäre es nie zu einem Einsatz in Afghanistan gekommen...
Titel: Antw:AVZ
Beitrag von: MMG am 26. Juli 2012, 09:54:07
ZitatWas MMG meinte ist (wahrscheinlich) "aktive Teilnahme an Kampfhandlungen", sprich die weitverbreitete Frage ob ein Falli, der höchstpersönlich heute seinen Talib geschossen hat irgendeinen anderen AVZ-Satz erhält als der Techniker der im Camp Platinen lötet und Taliban nur aus dem TV kennt.  ;)
Danke Schlammi, genau das war damit gemeint. 

ZitatEigentlich halten sie sich an gar nichts.
Aber daran halten sie sich.  ;)


Titel: Antw:AVZ
Beitrag von: LwPersFw am 26. Juli 2012, 17:39:24
Hallo MMG,

dies ist dann ja eine ganz andere Fragestellung...

Die reine Frage, ob der AVZ auch eine Gefahrenzulage (inklusive Kampfeinsatz) ist -
ist klar mit JA zu beantworten (siehe Nr. 2 des AVZ-Verordnung "Gefahr für Leib und Leben").

Ob man dies persönlich (und damit rein subjektiv) als gerecht empfindet, dass der AVZ für alle Soldaten
im Einsatzgebiet gleich ist (auch wenn eben nicht jeder konkreter Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt ist),
ist eine ganz andere Ebene...

Diese Diskussion sollten wir hier aber nicht führen...

Titel: Antw:AVZ
Beitrag von: miguhamburg1 am 26. Juli 2012, 19:21:34
Diese Diskussion lohnt sich auch nicht, da Sinn und Auswirkung jeder Pauschalregelung ist, dass damit festgelegte, außergewöhnliche Belastungen unabhängig vom individuell vorhandenen Ausmaß abgegolten sind.